Das diffuse Strafrecht – Verfassungsrechtliche Schranken der Strafgesetzgebung
Shownotes
In der Theorie sind Strafvorschriften denkbar einfach aufgebaut: Tatbestandsmäßigkeit und Rechtsfolge; es gilt das Wenn-Dann-Prinzip. Moderne Strafgesetzgebung bedient sich jedoch zunehmend sog. Rückverweisungsklauseln, d.h. der Bezugnahme auf Rechtsnormen außerhalb der eigentlichen Strafvorschrift. Insbesondere in Strafvorschriften jenseits des sog. Kernstrafrechts – wie z.B. im Lebensmittelstrafrecht, Strahlenschutzrecht oder Außenwirtschaftsrecht – finden sich zunehmend Verweisungen auf EU-Verordnungen und andere Normen, die derart vielschichtig und unklar sind, dass sie an die Grenze der Verfassungswidrigkeit heranreichen könnten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob BürgerInnen überhaupt noch erkennen können, wann sie sich einem Strafbarkeits- oder Sanktionsrisiko aussetzen.
Zur 100. Folge des Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus im Interview mit Prof. Dr. Jens Bülte, wo die moderne Strafgesetzgebung auf verfassungsrechtliche Leitplanken trifft und an welchen Stellen die Strafverteidigung in diesem Zusammenhang ansetzen kann. Außerdem geht es im Podcast um die spannende Frage, inwiefern im Strafrecht Regeln zunehmend durch Standards abgelöst werden und welche (verfassungs-)rechtlichen Problemstellungen damit verbunden sind.
Wir bedanken uns herzlich bei allen HörerInnen, AbonnentInnen, GästInnen und UnterstützerInnen für den überwältigenden Support und freuen uns auf viele weitere spannende Folgen!
Weitere spannende Beiträge zum Thema finden Sie unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/03/ls20200311_2bvl000517.pdf;jsessionid=99C6058D1472A0318B82582A08342824.1_cid319?__blob=publicationFile&v=2 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2016/09/ls20160921_2bvl000115.pdf?__blob=publicationFile&v=4 https://www.wistra-online.com/74442.htm#Beitrag2 https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Weitreichende_Sanktionsluecken_im_Wirtschaftsstrafrecht__BB_2016__3075.pdf
Hier geht’s zum Buch von Daniel Kahnemann: https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Noise/Daniel-Kahneman/Siedler/e548471.rhd
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
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