Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Dunkelfeld
Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann
Was geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden oft auf Anzeigen verzichten.
Doch Unwissenheit schützt nicht vor Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter...