Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe – Interview mit Antje Klötzer-Assion
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Generalunternehmerhaftung? Definitiv nicht unbedenklich
Typischerweise trägt jeder die Verantwortung für eigene Verstöße. Anders im Bau: Zahlt der Subunternehmer für seine gewerblichen Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die BG Bau, kann dies dazu führen, dass der Generalunternehmer dieses Versäumnis der Zahlung der Sozialversicherungsbeträge nachholen muss. Und diese Nachzahlungen können teuer werden. Aber kann man sich davor schützen?
In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast betrachten Dr. Christian Rosinus und seine Gästin Rechtsanwältin Antje Klötzer-Assion die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB IV. Erfahren Sie, in welchen Fällen es zur Haftung...