Haftung von Geschäftsführern für Kartellbußgelder - Interview mit Dr. Johanna Kübler

Shownotes

“If you think, compliance is expensive, try non-compliance!”

Was es mit diesem Schlusszitat von Frau Rechtsanwältin Dr. Johanna Kübler auf sich hat, erfahren Sie in der neuen Folge, die sich um die Haftung von Geschäftsführern im Zusammenhang mit Kartellrechtsgeldbußen dreht. Nach einem kurzen Überblick über das Kartellrecht steht die spannende Frage im Zentrum, ob Unternehmen im Falle einer Kartellrechtsgeldbuße ihre Geschäftsführer in Regress nehmen können. In diesem Zusammenhang gehen Dr. Rosinus und Dr. Kübler auf die Rolle der sogenannten Leniency-Regelung, einer Kronzeugenregelung im Kartellrecht, ein. Sie erörtern den aktuellen Streitstand und beleuchten ein aktuelles Verfahren, das der BGH dem EuGH zur Klärung vorgelegt hat. Zum Schluss erläutert Dr. Kübler, welche konkreten Folgen der Ausgang des Verfahrens für Unternehmen und Organe haben könnte.

Hier geht‘s zum Vorlage-Beschluss des BGH vom 11. Februar 2025 – KZR 74/23, der im Zeitpunkt der Podcast-Aufnahme noch nicht im Volltext vorlag https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=141842&pos=0&anz=1

Hier geht’s zur Pressemitteilung des BGH zum Beschluss vom 11. Februar 2025 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025031.html

Hier geht‘s zur Folge „Das Bußgeldverfahren im Kartellrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/179-cr

Hier geht‘s zur Folge „Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts“ https://criminal-compliance.podigee.io/56-cr

Dr. Rosinus im Gespräch mit:

Dr. Johanna Kübler ist Rechtsanwältin und Gründungspartnerin der Kanzlei COMMEO Rechtsanwälte PartGmbB und berät Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Ihre Schwerpunkte liegen im Transaktionskartellrecht, in Verfahren wegen Kartellverstößen, im Umgang mit Marktmacht sowie in der kartellrechtlichen Beratung zu Vertriebsstrukturen und Schadensersatzansprüchen. Frau Dr. Kübler ist erreichbar unter Johanna.Kuebler@commeo-law.com und + 49 69 659990-104.

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