Zustellungsbevollmächtigte
Shownotes
Zustellungsbevollmächtigte – fair oder fragwürdig?
Wie erreicht man eigentlich Beschuldigte, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben – etwa, weil sie im Ausland leben oder sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten? Eine Antwort darauf liefert das Konzept der Zustellungsbevollmächtigung, das in § 132 StPO geregelt ist. Diese Norm ermöglicht es, gerichtliche Schriftstücke an eine vom Beschuldigten bevollmächtigte Person in Deutschland zuzustellen. Es wirkt auf den ersten Blick pragmatisch, offenbart bei genauerem Hinsehen aber erhebliche rechtliche und praktische Fallstricke. Denn was passiert, wenn die Weiterleitung an den Beschuldigten ausbleibt? Welche Anforderungen gelten für die Auswahl des Zustellungsbevollmächtigten und ist es wirklich unbedenklich, wenn Polizeibeamte diese Rolle übernehmen?
Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Kritik an einem Instrument, das tief in die Verteidigungsrechte eingreift. Ein wichtiger Einblick für alle, die sich mit Strafverfahren und grenzüberschreitender Strafverfolgung beschäftigen.
Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Berlin vom 3. November 2011 - 526 Qs 22/11: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001073653
Hier geht‘s zur Folge „Der Strafbefehl“: https://criminal-compliance.podigee.io/176-cr
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