Aktuelles zum Beweisantragsrecht – Interview mit Prof. Gerson Trüg
Shownotes
Form, Fristen, Fairness? – Aktuelle Diskussionen zum Beweisantragsrecht
In der neuen Folge spricht Dr. Rosinus mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerson Trüg über aktuelle Entwicklungen im Beweisantragsrecht. Sie erörtern zunächst die Anforderungen und Bedeutung des Beweisantragsrechts in Wirtschaftsstrafverfahren und erläutern, unter welchen Voraussetzungen die Gerichte Beweisanträge ablehnen dürfen. Anschließend besprechen sie die aktuellen Entscheidungen des BGH zu erhöhten Anforderungen an die Beweisbehauptung bei Beweisanträgen und zur umstrittenen Auslegung des gesetzlichen Fristenmodells nach § 244 Abs. 6 S. 3 StPO.
Hier geht´s zum BGH Beschluss vom 19. Dezember 2023 – 3 StR 160/22: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=136281&pos=9&anz=1211
Hier geht‘s zum BGH Beschluss vom 10. Januar 2024 – 6 StR 276/23: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=6%20StR%20276/23&nr=137116
Hier geht‘s zum BGH Beschluss vom 13. März 2024 – 5 StR 393/23: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=5%20StR%20393/23&nr=137995
Hier geht‘s zur Folge „Die Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen“: https://criminal-compliance.podigee.io/133-cr
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Professor Dr. Gerson Trüg ist Außerplanmäßiger Professor für Wirtschaftsstrafecht und Strafverfahrensrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Gründungspartner der Kanzlei TRÜG HABETHA in Freiburg. Er berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Revisionsrecht, Compliance und Präventivberatung und in berufsrechtlichen Verfahren. Prof. Trüg ist erreichbar unter trueg@trueg-habetha.de und +49 761 292771 11.
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