Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke

Shownotes

Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex

In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein.

Hier geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859

Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389

Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr

Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr

Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0.

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