BVerfG zur Verhältnismäßigkeit von Kanzleidurchsuchungen
Schwacher Verdacht, starker Eingriff – Durchsuchung ist unverhältnismäßig
Mit Beschluss vom 21. Juli 2025 – 1 BvR 398/24 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine Durchsuchung seiner Kanzleiräumen mangels Zulässigkeit verworfen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht daran gehindert, die Durchsuchungsanordnung des AG Hamburg (166 Gs 1195/23) systematisch zu prüfen. Dr. Rosinus erklärt in dieser Folge die ausführliche Verhältnismäßigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts und geht dabei auch auf die allgemeinen Anforderungen an eine Durchsuchungsanordnung ein. Abschließend erläutert er, wie die aktuelle kriminalpolitische Lage das BVerfG dazu bewogen haben könnte, die Durchsuchungsanordnung trotz der Abweisung der Klage systematisch zu prüfen.
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