Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen
Strafbares Unterlassen – Wenn Nichtstun zur Falle wird
Nichtstun schützt vor Strafe nicht. Im Gegenteil: Die strafrechtliche Haftung für Unterlassen hat im Wirtschaftsstrafrecht tückische Fallstricke. In der aktuellen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, warum die Unterscheidung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten für Organe juristischer Personen so essenziell ist.
Auch ein spezielles Obiter Dictum des BGH zur Garantenstellung von Compliance Officern zeigt deutlich, dass es kaum Spielraum für Fehler gibt. Wer als Verantwortlicher die Gefahren seines Nichtstuns verkennt und Verstöße nicht aktiv unterbindet, riskiert die Strafbarkeit. Dr. Christian Rosinus gibt Praxistipps zur Haftungsvermeidung für Organe und zeigt auf, wie man mit...