Update zum Hinweisgeberschutzgesetz

Shownotes

Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch?
Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen.
Hier geht’s zur Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO
Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa 306/24 (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0), die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können.
Hier geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2 Ca 1229/23 (https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html) zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des besonderen Schutzes nach dem HinSchG.
Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024 (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm), die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sein kann.
Hier geht’s zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften

Hier geht’s zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz
Hier geht’s zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode

Hier geht’s zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“ https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode

Hier geht’s zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr

Hier geht’s zur Folge Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes“ https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair

Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348 713 390.

https://www.rosinus-on-air.com
https://rosinus-partner.com

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.