Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz
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Das Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutz geht in eine neue Runde: Am 13. April 2022 hat das Bundesjustizministerium einen neuen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vorgelegt. Nachdem der erste Entwurf eines nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert und eine fristgerechte Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie nicht gelungen ist, kommt nun wieder Bewegung in das Gesetzgebungsvorhaben.
Ein Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist bereits im Herbst 2022 geplant – höchste Zeit für Unternehmen, das Thema Hinweisgeberschutz noch einmal auf die Agenda zu nehmen. Nach dem Gesetzentwurf sind Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten insbesondere zur Einrichtung interner Meldekanäle verpflichtet. Darüber hinaus kommen auf Unternehmen umfassende Vertraulichkeits- und Dokumentationsverpflichtungen zu. Verstöße gegen die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes können je nach Einzelfall nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern auch Schadensersatzansprüche auslösen.
Dr. Christian Rosinus bespricht, welche Verpflichtungen auf Unternehmen unter dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz zukommen können und was bei der Einrichtung interner Hinweisgebersysteme zu beachten ist.
Hier geht’s zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html?nn=6704238 Hier geht’s zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland - Update zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair
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