Grundsteuerreform - Erklärungspflicht ab 1. Juli 2022
Shownotes
Aufgrund eines Urteils des BVerfG tritt zu Beginn des Jahres 2025 die Grundsteuerreform in Kraft. Jedoch müssen Immobilienbesitzer bereits in diesem Jahr tätig werden. Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 müssen Betroffene bei dem zuständigen Finanzamt ihre Steuererklärung abgeben. Dr. Christian Rosinus spricht mit Rechtsanwalt Stephan Schwarz über die Erklärungspflicht und Punkte de zu beachten sind, um Steuerverkürzungen zu vermeiden.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz & Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
Stefan Schwarz ist erreichbar unter info@schwarz-koerner.com oder telefonisch unter +49 69 8700 0050.
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