Unsere TOP 3: Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in der Diskussion
Shownotes
Wir starten in die Sommerpause mit einer Wiederholung der TOP 3 unserer reichweitenstärksten Folgen aus zwei Jahren Rosinus on Air. Los geht’s mit Folge #35 auf Platz 3: Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in der Diskussion.
Kaum ein Thema wurde im Wirtschaftsstrafrecht zuletzt heftiger diskutiert als der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – besser bekannt als Verbandssanktionengesetz. Obwohl das Verbandssanktionengesetz im Gesetzgebungsverfahren gescheitert ist, bleibt das Thema relevant, denn auch die neue Regierung hat eine Überarbeitung der Regelungslage für Unternehmenssanktionen und Internal Investigations auf der Agenda.
In Folge #35 bespricht Dr. Christian Rosinus Sinn und Unsinn des Gesetzentwurfs mit einem der profiliertesten Experten des Wirtschaftsstrafrechts: Prof. Dr. Jürgen Wessing, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Wessing & Partner in Düsseldorf. In einem Parforceritt durch das Verbandssanktionengesetz diskutieren Dr. Rosinus und Prof. Wessing, wie die Sanktions- und Verteidigungspraxis unter dem Verbandssanktionengesetz aussehen könnte und welche Auswirkungen der Gesetzentwurf auf die Rollenverteilung zwischen Ermittlungsbehörde, Interner Untersuchung und Unternehmensverteidigung haben könnte.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Prof. Dr. Jürgen Wessing zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsstrafverteidigern in Deutschland. Der Gründungspartner der Kanzlei für Unternehmensstrafrecht Wessing & Partner hat in seiner anwaltlichen Laufbahn Dutzende von Managern beraten und vor Gericht vertreten. Das Unternehmensstrafrecht, wie es seinerzeit vom früheren NRW-Justizminister Kutschaty vorgeschlagen worden war, hat der Düsseldorfer noch vehement verteidigt. Inzwischen gehört er selbst zu den Kritikern und sagt: Das Verbandssanktionengesetz, wie es derzeit im Gesetzgebungsverfahren steckt, ist nicht nur überflüssig, es schadet im Grunde der Wirtschaft und der Justiz. Seine Einschätzung zu einem wirksamen Unternehmensstrafrecht teilt er regelmäßig in Interviews und Beiträgen, unter anderem im Kanzleiblog unternehmensstrafrecht.de.
Jürgen Wessing liest seine E-Mails unter wessing@strafrecht. Telefonisch erreichen Sie ihn unter 0211 1688440.
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