Unsere TOP 3: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis
Shownotes
Das Team des Criminal Compliance Podcasts grüßt aus der Sommerpause mit einer Wiederholung der TOP 3 der reichweitenstärksten Folgen aus zwei Jahren Rosinus on Air. Diese Woche mit Folge #43 auf Platz 2: Die Reform des § 261 StGB – Anforderungen an die Geldwäsche-Compliancepraxis.
Geldwäscheprävention ist längst nicht mehr nur ein Thema für Finanzdienstleister und Versicherungen. Vorbei sind die Zeiten, in denen der in den neunziger Jahren eingeführte § 261 StGB ausschließlich als Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität diente. Hatte man diesen Ansatz schon seit Jahren im Wesentlichen aufgegeben, hat nun der Gesetzgeber mit der jüngsten Gesetzesänderung den sog. All-Crimes-Ansatz in der Geldwäschebekämpfung eingeschlossen, nach dem jegliche Straftat als Vortat der Geldwäsche in Betracht kommt. Die Neuregelung bringt nicht nur Auslegungsschwierigkeiten mit sich, sondern bedeutet auch im privaten und unternehmerischen Bereich eine deutliche Erweiterung der Strafbarkeitsrisiken.
Dr. Christian Rosinus spricht mit Prof. Dr. Jens Bülte über Voraussetzungen und Reichweite des reformierten § 261 StGB sowie die damit zusammenhängenden Problemkreise der höchst praxisrelevanten Einziehung von Taterträgen. Ferner wird diskutiert, was Unternehmen und Berater beim Thema Geldwäsche-Compliance berücksichtigen müssen. Darüber hinaus geht es um das Thema der Meldepflicht bei Verdachtsfällen, insbesondere in Fällen der Vermischung von Tätigkeiten, z.B. bei Internal Investigations.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
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