Das Nachweisgesetz 2022 – Was müssen ArbeitgeberInnen beachten?

Shownotes

Zum 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft getreten. Zu den zentralen Elementen der Neuregelung gehören höchst praxisrelevante Änderungen im Nachweisgesetz, darunter eine Erweiterung des Katalogs der niederzulegenden Mindestinhalte von Arbeitsverträgen.

Mit der Neuregelung können Verstöße gegen einzelne Vorschriften des Nachweisgesetzes erstmalig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu EUR 2000,- pro Fall geahndet werden. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die arbeitgeberseitige Verpflichtung, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Eine elektronische Form – beispielsweise in Form der digitalen Personalakte – ist nicht ausreichend.

Dr. Christian Rosinus bespricht mit Alexander Möller, an welchen Stellen Handlungsbedarf für ArbeitgeberInnen besteht und wie sich Unternehmen aus Complianceperspektive sinnvoll aufstellen können.

Dr. Rosinus im Gespräch mit:

Alexander Möller ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei SKW Schwarz am Standort Frankfurt am Main, wo er den Fachbereich Arbeitsrecht leitet. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen.

Alexander Möller ist erreichbar unter a.moeller@skwschwarz.de oder telefonisch unter +49 69 6300 0135.

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