Rechtsprechungsupdate – Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre

Shownotes

Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2022 (Az. StB 7-9/22) mit der Frage zu beschäftigen, wann der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e StGB in Fällen der Beeinflussung des Abschlusses von Maskenkaufverträgen erfüllt ist. Hintergrund der Entscheidung war ein Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München, das sich u.a. gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages und ein Mitglied des Bayerischen Landtages richtet.

Die Parlamentarier sollen ihren Status und Einfluss als Abgeordnete genutzt haben, um Bundes- und Landesbehörden zum Abschluss bestimmter Kaufverträge über Atemschutzmasken zu bewegen. Als Gegenleistung für ihren Einsatz soll den Abgeordneten von den auf Verkäuferseite agierenden Privatunternehmen ein Entgelt in Millionenhöhe zugeflossen sein. Der BGH hat nun entschieden, dass das vorgeworfene Verhalten den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e StGB nicht erfüllt, weil die Abgeordneten außerhalb des Parlaments – und damit gerade nicht in Wahrnehmung ihres Mandats – gehandelt haben sollen.

Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über Hintergrund und Inhalte des pressewirksamen Beschlusses und bespricht, wie sich die bundesgerichtliche Entscheidung aus Verteidigungsperspektive auswirkt.

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