Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie – Teil 1

Shownotes

Der Druck auf Unternehmen wächst, von Mittelstand bis Großindustrie. Das geplante Verbandssanktionengesetz könnte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden und das Sanktionsregime für Unternehmen grundlegend verändern. Zugleich stellt der Entwurf Unternehmen vor neue Compliance-Herausforderungen. Nachdem sich zahlreiche Wirtschaftsverbände und Vertreter aus Anwaltschaft und Forschung kritisch zum Entwurf geäußert haben, bekommt das Gesetzesvorhaben auch im Bundesrat kräftig Gegenwind. Der federführende Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats haben sich in einer am 8. September 2020 veröffentlichten Stellungnahme für eine Ablehnung des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Für den 18. September 2020 ist eine Diskussion im Plenum des Bundesrats vorgesehen. Dr. Tobias Brouwer und Dr. Christian Rosinus diskutieren den Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie, welche Anreize und potenzielle Fallstricke der Entwurf für Unternehmen bereithält und wie sich ein Verbandssanktionengesetz auf die Compliance-Praxis in Unternehmen auswirken könnte.

Dr. Rosinus im Gespräch mit:

Dr. Tobias Brouwer, Syndikusrechtsanwalt und Leiter des Bereichs Recht und Steuern beim Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) sowie Gründungs- und Präsidiumsmitglied beim Berufsverband der Compliance Manager e.V. (BCM).

weiterführende Links:

Hier finden Sie die Ausschussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0401-0500/440-1-20.html

https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.