Die Einziehung von Vermögenswerten

Shownotes

Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Markus Meißner.

Herr Meißner und Dr. Rosinus sprechen in der Folge über die Vermögensabschöpfung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Zunächst sprechen sie darüber, was Einziehung für Unternehmen bedeutet. Herr Meißner beleuchtet dieses Thema aus zwei Perspektiven. Zum einen stellt er die Lage für Unternehmen dar, deren Mitarbeiter beschuldigt werden. Dies kann zu einer Beteiligung des Unternehmens als Adressat einer Einziehung führen. Auf der anderen Seite spricht Herr Meißner über die Lage eines geschädigten Unternehmens, und welche Schritte es in Bezug auf die Einziehung gehen kann.

Sodann besprechen Herr Meißner und Dr. Rosinus die Veränderungen im Einziehungsrecht der letzten fünf Jahre. Herr Meißner erläutert insbesondere den Übergang vom alten zum neuen Recht nach der Reform im Jahre 2017. Er erörtert, dass es zu vielen Fragestellungen noch unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung gibt. Er zeigt aus Beratersicht, welche Problemfälle sich dabei ergeben.

Hiernach gibt Herr Meißner einen Überblick über die Rechtsprechung. Die Themen, die er anspricht, sind insbesondere Einziehungsadressaten, Umfang der Einziehung, und die erweiterte Einziehung. Zuletzt gibt Herr Meißner noch einen Ausblick auf weitere Entwicklungen.

Dr. Rosinus im Gespräch mit: Markus Meißner hat Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und ist im Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen worden. Rechtsanwalt Meißner hat sich bereits zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Aufgrund der bundesweiten Verteidigung in einer Vielzahl von Strafverfahren verfügt er über ein hohes Maß an forensischer Erfahrung. Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Meißner ist seit vielen Jahren die Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Ein Fokus von Rechtsanwalt Meißner liegt im Bereich der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (Verteidigung gegen Einziehungsmaßnahmen) sowie in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Verbänden auf dem Gebiet der Criminal Compliance. Rechtsanwalt Meißner ist selbst in der Anwaltsfortbildung tätig. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Themen. Neben seiner Tätigkeit als forensischer Strafverteidiger bringt sich Rechtsanwalt Meißner auch immer wieder in die rechtspolitische Diskussion ein. Bereits wiederholt wurde er im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzesentwürfen als Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört, zuletzt im Rahmen der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Herr Meißner ist telefonisch erreichbar unter: +49 89 282014 oder per Mail: meissner@dms-strafrecht.de.

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