Die Reform des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch
Shownotes
Diese Woche werfen wir im Podcast einen Blick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11. August 2020 veröffentlicht hat. Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, wird künftig ein noch schärferer Wind im Bereich der Geldwäschedelikte wehen. Im Kern sieht der Entwurf eine Reform des Straftatbestands der Geldwäsche in § 261 StGB vor, die das Ministerium selbst als „Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht“ ankündigt. Konkret soll die Begrenzung auf den Vortatenkatalog in § 261 StGB abgeschafft werden. Im Ergebnis heißt das, dass jede Straftat potenzielle Vortat einer Geldwäsche sein kann. Dr. Christian Rosinus bespricht die anstehende Reform, was die massive Ausweitung des Tatbestandes für Unternehmen und Einzelpersonen bedeutet und wie dem gesteigerten Strafbarkeitsrisiko begegnet werden kann.
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