Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos
Shownotes
Das BVerfG hat sich in einer Entscheidung vom 27. Januar 2023 (2 BvR 1122/22) mit der Frage befasst, ob eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter vorliegt, wenn sich der zuständige Richter schon in einem früheren Verfahren mit dem Verhalten des Angeklagten beschäftigt und dieses als rechtswidrig eingestuft hat.
Das BVerfG hat eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter abgelehnt. Der Beschwerdeführer war wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vor dem LG Bonn angeklagt. Zeitlich vor dem Verfahren gegen den Beschwerdeführer hatte dieselbe Kammer des Landgerichts in nahezu gleicher Besetzung in einem selbständigen Prozess bereits die zwei Gehilfen des Beschwerdeführers verurteilt. In der dortigen Urteilsbegründung wurde auch auf das Verhalten des Beschwerdeführers eingegangen.
Aus diesem Grund lehnte der Beschwerdeführer zwei der beteiligten Richter in seinem Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Nachdem das Ablehnungsgesuch und die Revision des Beschwerdeführers erfolglos blieben, erhob er Verfassungsbeschwerde. Diese hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, wieso auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Rolle spielt.
Die Entscheidung des BVerfG finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/01/rk20230127_2bvr112222.html
Zur Folge #101 „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ geht‘s hier: https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr
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