Steuerhinterziehung und Kryptowährungen
Shownotes
Im "Criminal Compliance Podcast" steht die Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen im Fokus. Dr. Christian Rosinus spricht heute mit seinem Kanzleikollegen und Experten für IT-Strafrecht und Kryptowährungen Dr. Mathias Grzesiek. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sowohl der Verkauf gegen Fiatwährungen als auch der Tausch von Kryptowährungen werden als steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte angesehen. Es besteht die ernste Konsequenz, dass die Nichtangabe dieser Gewinne den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann und zu erheblichen Strafen führt. Die Zuordnung der Transaktionen zu den Steuerpflichtigen stellt die Finanzämter vor eine Herausforderung. Anders als bei Wertpapiergeschäften, bei denen die Depot-Banken die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführen, findet bei Kryptobörsen keine direkte Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Krypto-Börsen statt. Viele Anleger auf solchen Börsen gehen daher fälschlicherweise davon aus, dass die Transaktionen komplett anonym erfolgen und die Finanzämter auf ihre Ehrlichkeit angewiesen sind. Um dennoch an relevante Daten zu gelangen, hat die Finanzverwaltung NRW kürzlich begonnen, Sammelauskunftsersuchen an in Deutschland aktive Kryptobörsen zu stellen. Dabei wurden Daten der Nutzer abgefragt, die zwischen 2015 und 2017 jährlich über 50.000 Euro umgesetzt haben. Durch diese Auskünfte können die Ermittler die öffentlich abrufbaren Blockchain-Daten den Steuerpflichtigen zuordnen. Das Ausmaß der potenziellen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen wird laut Medienberichten auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt, und das betrifft bisher nur das Bundesland NRW. Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit ihre Krypto-Gewinne nicht oder nicht vollständig angegeben haben, sind gut beraten, mit anwaltlicher Hilfe eine Selbstanzeige zu stellen, um straffrei zu bleiben.
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. rosinus-on-air.com/
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