Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO
Shownotes
In dieser Folge steht die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft im Fokus. Dr. Rosinus erklärt zunächst, unter welchen Voraussetzungen eine TKÜ angeordnet werden kann. Im Anschluss geht Dr. Rosinus auf einige problematische Fallkonstellationen in der Praxis ein. Beispielsweise erläutert er, welche rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung von Kommunikation über WhatsApp oder ähnliche Nachrichtendienste auftreten. Ferner spricht Dr. Rosinus über mögliche Beweisverwertungsverbote im Zusammenhang mit Erkenntnissen, die durch eine TKÜ erlangt wurden.
Hier geht’s zur Folge Nr. 73: EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?: https://criminal-compliance.podigee.io/73-rosinusonair
Neuer Kommentar