Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Shownotes
Wenn es zu unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben in der Steuererklärung gekommen ist, kann eine rechtzeitig abgegebene Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige ein probates Mittel sein, um negative (strafrechtliche) Folgen zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 2015 sind die Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung jedoch weiter verschärft worden. Hinzu kommt, dass seit Einführung des automatischen Informationsaustausches, an dem sich bereits über 100 Länder beteiligen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung und -verkürzung deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen, wenn ab dem 1. Januar 2021 erstmalig auch die Türkei am automatischen Informationsaustausch teilnimmt.
Für betroffene Steuerpflichtige kann das Stellen einer wirksamen Selbstanzeige zur Herausforderung werden – auch in finanzieller Hinsicht. Ist die Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft, können erhebliche Haftungsrisiken drohen. Stephan Schwarz und Dr. Christian Rosinus diskutieren, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige zu beachten sind und wie Ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige gelingen kann.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz & Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
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