Zukünftiges beA-Verbot bei Finanzämtern

Shownotes

In der aktuellen Folge stehen die zukünftigen Herausforderungen in der Kommunikation mit den Finanzämtern im Mittelpunkt. Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 wird die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für die Kommunikation mit Finanzämtern weitgehend untersagt, was die Arbeitsweise der Rechtsanwaltschaft erheblich einschränkt. Dr. Rosinus beleuchtet die Hintergründe dieser Regelung und fasst die Kritikpunkte an der Gesetzesänderung zusammen.

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