Rechtsprechungsupdate: EGMR zu Beschlagnahme von Unterlagen interner Untersuchungen

Shownotes

In der heutigen Folge spricht Dr. Rosinus über die Entscheidung des EGMR vom 21. November 2024, die sich im Kern mit dem Umfang und der Reichweite des „Legal Privilege“ im Zusammenhang mit internen Untersuchungen beschäftigt. Der EGMR hat sich mit den Grenzen des Anwaltsgeheimnisses und den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bzw. Beschlagnahmen beschäftigt. Der Entscheidung liegen Beschlagnahmen durch die Staatsanwaltschaft München II nach einer internen Untersuchung der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day bei der Volkswagen AG im Rahmen des sog. Dieselskandals zugrunde. Dr. Rosinus beleuchtet den Sachverhalt und Verfahrensgang und erläutert die wesentliche Begründung der Entscheidungen des BVerfG und EGMR. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Hier geht’s zum Beschluss des BVerfG vom 27. Juni 2018 über die Verfassungsbeschwerde der Volkswagen AG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_2bvr140517.html?nn=68080 Hier geht’s zum Beschluss des BVerfG vom 27. Juni 2018 über die Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_2bvr128717.html?nn=68080 Hier geht’s zur Entscheidung des EGMR vom 21. November 2024: https://hudoc.echr.coe.int/#{%22itemid%22:[%22001-238295%22]}

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