Rechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen

Shownotes

Zwei Erklärungen – Zwei Taten

Der BGH hat mit Beschluss vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer „Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181 AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen. Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 AO.

Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 30. April 2025 – 1 StR 39/25: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1

Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR 535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen Betrachtungsweise einleitete: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0

Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr

Hier geht´s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“: https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr

https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Transkript anzeigen

00:00:03: Rosinus on Air, der Criminal Compliance Podcast.

00:00:13: Ich bin Volker Pitsch, bei mir ist Dr.

00:00:14: Christian Rosinus.

00:00:16: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcast.

00:00:20: Heute ein Rechtsprechungs-Update.

00:00:21: in einer Entscheidung vom threißigsten April, twenty-fünfundzwanzig hat sich der BGH mit dem Verhältnis zwischen Feststellungs- und Folgebescheiden auseinandergesetzt.

00:00:31: Wann bei zugrunde liegenden strafbaren Erklärungen Tateinheit und wann Tatmehrheit vorliegt.

00:00:37: Kurz vorweg, was ist denn eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen?

00:00:42: In bestimmten Fällen betreffen steuerlich relevante Grundlagen, zum Beispiel Einkünfte, Verluste, Anteile oder bestimmte Werte, nicht nur eine einzelne Person, sondern mehrere steuerpflichtige, zum Beispiel Gesellschaft, eine Personengesellschaft.

00:00:55: Und ein solcher Feststellungsbescheid dient in solchen Fällen, dass Einheitlich und gesondert festgestellt wird, sodass quasi für mehrere Beteiligte jeweils derselbe Wert anzunehmen ist.

00:01:07: und solche Bescheides sind dann binden für Folgebescheide insbesondere der Einkommensteuer.

00:01:12: Welcher Sachverhalt lag dem BGH-Beschluss zugrunde?

00:01:15: Also die Vorinstanz ist ein Urteil des Landgerichtspots vom vierten Juni, zw.

00:01:19: und vierundzwanzig.

00:01:20: Es wartet der Angeklagte zwischen zehntes und elfen, zweitens und siebzehn, gemeinsam mit Dritten.

00:01:25: Alpapierhandel betrieben.

00:01:27: Gemeinsam wurde eben abgesprochen, dass man eben keine steuerliche Erklärung abgibt.

00:01:30: So dass für die Jahre zu zwölf bis zu siebzehn kein Steuererklärung vorlagen und im Zeitraum wurde ungefähr eine halbe Million Gewinn nicht angegeben.

00:01:37: Wie hat das LG Cottbus in dem Fall geurteilt?

00:01:40: Das LG Cottbus hat dann die Angeklagten wegen einer Vielzahl von Steuerhinterziehungen zu einer mehrragenden Haftstrafe verurteilt und dagegen haben die angeklagten Revisionen eingelegt.

00:01:50: Wie hat der BGH entschieden?

00:01:51: Der BGH hat irgendwie so ein Teil etwas stattgegeben.

00:01:54: Er hat gesagt, dass die unrichtige Angaben in der Feststellungserklärung und der Einkommensteuerklärung jeweils eigenständige Taten sind, die in Tat Mehrheit stehen.

00:02:02: Gleichheit der Besteuerungsgrundlagen sei irrelevant, auch wenn zwischen beiden Erklärungsbindungswirkungen besteht.

00:02:07: Dies gelte auch dann, wenn beide Erklärungen pflichtwidrig nicht abgegeben werden.

00:02:11: Und worauf stützt der BGH diese Entscheidung?

00:02:13: Nach Ansicht des BGH schafft ein unrichtiger Feststellungsbescheid nach unter zweiundachtzig Abgabenorden einen eigenstelligen steuerlichen Vorteil.

00:02:21: Und die von Endung liege bereits mit Erlass des Feststellungsbescheids vor.

00:02:24: Spätere Steuerverkürzungen, die daraus folgen, seien nur ein weiterer Erfolg, der für Tatbeendigung und damit für die Verjährung relevant sei.

00:02:33: Pflichten zur Feststellungserklärung und Einkommensstellererklärung stünden eben nebeneinander.

00:02:37: Deshalb sei jede Unrichtige bzw.

00:02:40: nicht richtig abgegeben Erklärung eingeschneckt zu urteilen und hätte ein eigenes Handlungsunrecht.

00:02:44: Könnte

00:02:44: man dagegen einwenden, dass das Verschmelzungsverbot nach Artikel hundertdrei Absatz zwei Grundgesetz eine gemeinsame Betrachtung der Erklärungen gebietet?

00:02:53: Also der BGH sagt dazu Nein, denn Die doppelte Strafbarkeit sei keine Unzulässige Tatbestandsüberdehnung, sondern die Folge mehrer eigenständiger Taten, das sei eben auf Strafzumessungsebene zu beruhigt sichtigen.

00:03:05: Auch sei zum Beispiel der Schuldumfang meist unterschiedlich, nämlich jeweils auch abhängig von dem Anteil an Gesellschaftsgewinnen und vielleicht auch noch zusätzlichen Einkünften.

00:03:15: Und der Biggie Haas sagt im Prinzip nur... Falls die Einkommenssteuererklärung später eine ausschließlich Wiederholung der unwichtigen Feststellungen sei, dann handelt es sich um einen mitbestraften Nachtrag.

00:03:25: Also im Prinzip, wenn halt unterschiedliche Steuerbeträge rauskommen, weil unterschiedliche Steuersätze anzuwenden, gibt es da eben eine andere Qualität.

00:03:34: Bedeutet die Entscheidung ein Richtungswechsel in der bisherigen BGH-Rechtsprechung?

00:03:38: Ja, ich weiß nicht.

00:03:39: Ich glaube, es ist eher eine Festigung einer gewissen Tendenz durch der BGH, seit... Einigen jahren hat sich da so ein bisschen die richtung gedreht also bis zwei tausend acht.

00:03:48: zehn war eigentlich die ständige rechtsprechung.

00:03:50: das ist eine tarteinheit.

00:03:52: wenn das eine tarteinheit vorliegt und mehrere steuerklärung gleichzeitig abgegeben wurden und über einstimmte unrichtige angaben enthalten haben und dann hat er wie die halben beschuss vom zwanzigendsten januar zwei tausend achtzehn einen gewissen richtungswechsel eingeleitet.

00:04:06: er sagt es bloße zeitliche sammelfallen der einreichende Erklärung berühmte noch keine tarteinheit entscheidend seinen veranlagungszeiteren und steuerart.

00:04:14: Und demnach ist eigentlich der neue Beschluss des BGH aus dem April logisch konsequent, weil man es quasi sagt, es bestätigt einfach nur die Wertung des Verhältnisses zwischen Festwüns und Einkommensteuererklärung.

00:04:27: Und natürlich würden wir beide BGH-Beschlüsse auch in den Show-Nutz verlinken, damit man das auch im Einzelnen nachlesen kann, dass es jetzt ein bisschen vereinfacht dargestellt.

00:04:34: Was ist an der Entscheidung des BGH problematisch?

00:04:37: Ja, der BGH spaltet wirtschaftlich einheitliche Vorgänge in strafrechtlich Mehrwert haben.

00:04:42: Zweite haben bedeutet ja auch eine Art von Doppelbestrafung, jedenfalls bei wirtschaftlicher Betrachtung.

00:04:48: Und der BGH verschiebt dieses Thema eben auf die Strafzumessung.

00:04:51: Und insoweit kann laut BGH bereits der Steuervorteil aus fehlerhaften Feststellungsbescheiden der Taterfolg der Steueränderziehung darstellen.

00:04:58: Und er lässt aber irgendwie offen, wie genau dieser Steuervorteil zu berechnen sein soll.

00:05:03: Und es ist soll auch eine später für kurze Deuer nicht erforderlich sein für die Vollendung und auch nicht das Maßgebicht Kriterien für die Strafzumessung.

00:05:11: Wie das in der Praxis gehandhabt werden soll, ist mir ein bisschen rieselhaft.

00:05:14: Außerdem ist es auch eine Ungleichbehandlung zwischen Einzelunternehmen, die nur eine Einkommensstuhe erklären abgeben und Gesellschaften von Personengesellschaften, weil für die tritt das Problem dann auf, die Erster natürlich nicht.

00:05:25: Und welche Konsequenzen hat der aktuelle Beschluss jetzt für die Praxis?

00:05:29: Zum einen hat es Folgen für die Verjährung, zwei Taten bedeuten natürlich zwei Verjährungszeiträume.

00:05:34: Es kann auch gewisse Auswirkungen haben auf das Regelbeispiel der Steuerhinterziehung großen Ausmaßes, das eben bei der fünfzigtausend Euro Grenze habe ich natürlich bei Tateinheit schneller erreicht als bei Tatmehrheit.

00:05:46: Außerdem werden auch die Selbstanzeigen komplizierter, weil natürlich die straffbefreien Selbstanzeige dann auch entsprechend diese Differenzierung vornehmen muss.

00:05:55: würde ich aber ohnehin immer grundsätzlich empfohlen haben, auch vorher schon.

00:05:58: Das erwähnte Stichwort Selbstanzeige, was gibt es dann dort konkret zu beachten?

00:06:02: Also insofern muss man natürlich genau prüfen, dass die beide Erklärungen berichtigt werden, also wo die Feststellung ist, also auch die Einkommenssteuerklärung.

00:06:11: Und bei Personengesellschaften ist es so nicht nur die Korrektur der Feststellungserklärung der Gesellschaft, sondern auch sämtliche Einkommenssteuerklärungen aller Gesellschaft, da müssen berichtigt werden.

00:06:20: Danke für die Informationen und danke auch fürs Zuhören.

00:06:24: Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter infoet rosinos-on-er.com.

00:06:32: Bis zur nächsten Episode.

00:06:34: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.

00:06:44: Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens natürlich auch gerne an uns.

00:06:51: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rosinus-partner.com.

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