Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Akteneinsicht
Shownotes
A wie Akteneinsicht
Mit dieser Folge startet unsere neue Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A–Z“ – ein kompaktes Format, in dem wir zentrale Begriffe des Wirtschaftsstrafrechts praxisnah erklären. Den Anfang macht ein Thema, das für jedes Strafverfahren elementar ist: die Akteneinsicht.
Doch was verbirgt sich genau dahinter und warum ist sie für eine wirksame Verteidigung so entscheidend? Dr. Christian Rosinus erklärt, wer wann und auf welcher rechtlichen Grundlage Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte hat. Dabei betrachtet er die wichtigen Unterschiede zwischen Beschuldigten, Geschädigten und Dritten und zeigt auf, in welchen Fällen die Einsicht verweigert werden darf.
Eine Folge, die zeigt: Ohne Akteneinsicht ist eine wirkungsvolle Strafverteidigung undenkbar.
Hier geht´s zur Folge „Das Recht auf Akteneinsicht“: https://criminal-compliance.podigee.io/178-cr Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Auskünfte aus Strafakten an öffentliche Stellen“: https://criminal-compliance.podigee.io/221-cr
Transkript anzeigen
00:00:02: Rosinus on Air, der Criminal Compliance Podcast.
00:00:12: Ich bin Volker Pietsch, bei mir ist Dr.
00:00:14: Christian Rosinus.
00:00:15: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcast.
00:00:19: Schön, dass Sie eingeschaltet haben.
00:00:20: Mit der heutigen Folge starten wir eine neue Podcastreihe Wirtschaftsstrafrecht A bis Z, in der wir Ihnen kurz und prägnant wesentliche Begriffe des Wirtschaftsstrafrechts erläutern möchten.
00:00:33: Und in der heutigen Episode starten wir mit A wie Akteneinsicht.
00:00:38: Was bedeutet eigentlich Akteneinsicht?
00:00:40: Akteneinsicht ist jedenfalls für das Strafverfahren einer der wichtigsten Rechte, nämlich, dass man in die Gerichts- und die Ermittlungsakte Einsichten nehmen kann.
00:00:50: Und es gibt so einen alten Grundsatz, dass man auch nicht sagt, warum ich die Akte gesehen hatte.
00:00:55: Und da weicht man wirklich nur in ganz extremen Auseinanderfällen von ab.
00:00:58: Das Akteneinsichtsrecht gilt eigentlich insgesamt im öffentlichen Recht natürlich, aber sonst wie recht, aber jetzt mal reden wir über das Strafverfahren.
00:01:05: Das heißt, gibt eigentlich in allen Strafverfahren die relevant sind für Wirtschaftsstrafverfahren, also auch Ordnungswidrigkeitenverfahren oder möglicherweise Bußgeldverfahren oder sonstige Verfahren, die irgendwas mit der Sanktions zu tun haben, gibt es eigentlich den Grundsatz, dass man da Akten einzig beantragen kann.
00:01:25: Jetzt in der Strafprozessordnung ist es immer die erste Rechtsgrundlage für so eine Akten-Einsicht.
00:01:31: Hfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhfhf.
00:01:54: Wichtig ist, dass Akteneinsicht im Prinzip auf verfassungsrechtlich abgesichert ist und natürlich das Recht auf faires Verfahren widerspiegelt und insoweit sozusagen eines der wesentlichen Grundrechte auch der Verteidigung darstellt.
00:02:08: Wer
00:02:09: entscheidet denn über die Akteneinsicht?
00:02:11: Kommt so ein bisschen auf den Verfahrensstand an.
00:02:13: Also im Ermittlungsverfahren entscheidet es die Staatsverwaltschaft nach der Anklage der Vorsitzenden oder die Vorsitzende Richterin, dass ihr über den Spruchkörper passt.
00:02:23: Akteneinsicht ist grundsätzlich jederzeit möglich, auch mehrfach und das geht jetzt sich auch regelmäßig Akteneinsichtsanträgen zu stellen.
00:02:30: Man hätte es dann auch ergänzende Akteneinsicht und die kann eigentlich nur versagt werden bei der Gefährdung des Untersuchungszwecks und dann kann man wirklich gelegentlich auch noch drüber unterhalten, was überhaupt zur Akte gehört, jetzt dann manchmal Diskussionen mit verschiedenen anderen Akten Bestandteilen, die dann nicht im eigentlichen Aktenmärkte hinzugefügt werden oder Akten aus anderen Verfahren, die aber eine der Relevanz für dieses Verfahren haben.
00:02:54: Das muss man dann im Einzelfall sehen, aber grundsätzlich kann man sagen, dass ein Akteneinsichtsgesuch sehr umfassend ist und quasi den gesamten Verfahrenstoff abdecken muss.
00:03:04: Und wie gesagt, versagt kann das eigentlich nur werden, wenn der oder so hoch zweck gefährdet ist, aber auch nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
00:03:11: und dann kann ich auch zum Beispiel nachgelagert nochmal Akteneinsicht beantragen, etwa wenn das Verfahren eingestellt ist oder beendet ist.
00:03:19: Können neben dem Verteidiger noch andere Personen die Akte einsehen?
00:03:22: Genau, es gibt umfassende Akteneinsichtsrechte.
00:03:26: Ich sage mal, die prominentesten Beispiele sind erstmal der Beschuldigte selbst und die Beschuldigte selbst, wenn die nicht verteidigt sind.
00:03:34: Dann Verletzte, also Dritte, können auch Akteneinsicht nehmen, nämlich... z.B.
00:03:39: von der Strafzahl der letzte Person.
00:03:41: Das geht über ein Anwalt.
00:03:43: Rechtsbundar ist fierundsechs E Absatz eins, SCPO.
00:03:45: Sie können unter Umständen das auf Verletzen direkt machen.
00:03:49: Und dann gibt es noch auch wichtig, die dritten, na, vierfünfundsiebzig, SCPO, z.B.
00:03:55: wenn ein Bereich das Interesse vorliegt und... Das ist ein bisschen gestuft, das ist der erste Schritt, das ist quasi ein Auskunftsanspruch, der zweite Schritt ist sozusagen ein Akteneinsitzanspruch, wenn die Auskunft nicht reißen würde, wird häufig gebraucht davon gemacht, man muss aber auch ein präktiges Interesse dann darlegen und dann kann quasi der Beschuldigte oder die Beschuldigten können dann auch einen Interessengeld machen, warum diese Akten versagt werden muss oder sollte.
00:04:21: Ein richtiges Steuerstrafverfahren gibt dann das Steuergeheimnis, wenn häufig Akteneinsicht nicht gewährt wird.
00:04:28: In Dritte gibt es weitere Akteneinsätze, z.B.
00:04:31: die Privatkläger, dann noch drei von achtzig Absatz drei, STPO, das rechte Akteneinsicht zu verlangen oder Dritte Justizbehörden auf öffentliche Stellen.
00:04:41: Ich glaube, die Forschung ist viel viel in Drittzig, STPO.
00:04:44: Vielen Dank fürs Zuhören.
00:04:45: Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Info-Ed Rosinos-On-Erkommen.
00:04:54: Bis zur nächsten
00:04:54: Episode.
00:04:56: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:05:06: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns.
00:05:13: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rosinus-partner.com.
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