Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Vermögensarrest

Shownotes

Auf Eis gelegt – Der Vermögensarrest im Wirtschaftsstrafrecht

Vermögensarrest – eine der schärfsten Waffen der Ermittlungsbehörden im Wirtschaftsstrafrecht. Denn auch ohne Urteil können Konten eingefroren und Vermögen arrestiert werden. Doch was bedeutet das konkret für Betroffene?

In der zweiten Folge unserer Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ erklärt Dr. Christian Rosinus, wann ein Vermögensarrest zulässig ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Welche Indizien reichen aus, um ein Sicherungsbedürfnis zu begründen und welche nicht? Dazu erläutert Dr. Rosinus, wieso die Reform von 2017 für den Vermögensarrest so brisant ist und welche Bedeutung sie für die Dauer des Vermögensarrests hat.

Außerdem steht im Fokus, welche Rechtsmittel Betroffenen zur Verfügung stehen und was Geschädigte machen können, um ihre Ansprüche gegen Täter abzusichern. Ein praxisnaher Überblick über ein mächtiges Instrument im Spannungsfeld zwischen staatlicher Sicherung und Vermögensschutz.

Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verhältnismäßigkeit des strafprozessualen Vermögensarrests“: https://criminal-compliance.podigee.io/80-rosinusonair

Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen Versuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr

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00:00:02:

00:00:23: Was genau versteht man unter dem Vermögensarrest?

00:00:26: Also der Vermögensarrest ist eine Vorläufigesicherungsmaßnahme in Schraferfahnen, die da zu dient.

00:00:33: den Status erholt es jeweilige Vermögensbeine, Beschuldigten oder Betroffenen aufrecht zu erhalten.

00:00:38: Geregelt ist das in Hundert Elf, e.V.

00:00:40: folgende Strafprofessordnung und so ein Arrest kann in bewegliches und unbewegliches Vermögen angeordnet werden.

00:00:47: Also es geht quasi vorm Bankgutabend bis aber auch zu Immobilien, es wird dann bei Sicherungshypotheken vollzogen.

00:00:53: Was ist der Sinn des Vermögensarrests?

00:00:56: Also die Idee dahinter ist, dass quasi ein Verfügungsverbot über das Vermögen bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Frage, ob das Vermögen eingezogen wird oder nicht getroffen wird.

00:01:05: Also es wird quasi dazu, dass das Vermögen in höheres Voraussichtlichen oder etwas zu den Zeitpunkt angedachten Einzungsbetrags eingeforen wird.

00:01:14: Für die Behörden hat es natürlich den Vorteil, dass potenzielle Tata-Alträge gesichert werden, obwohl es aktuell nur Tatverdacht gibt, dass quasi vorholt eine recht käftige Vorurteilung.

00:01:24: Wichtig ist zu beachten, dass ein Arrest natürlich kein Strafe ist nach der Ersprechung, weswegen kann es auch von Urteil schon angeordnet werden.

00:01:32: Für die betroffenen Personen ist es natürlich eine massive Einstellung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit, wo auf einer unsicheren Verdachtskontlage biswegs schon ein sehr schwerer Weg in der Code-Rechts-Eingipf ist.

00:01:42: Außerdem muss man beachten, dass das strenge Rückwirkungsgebot im Strafrecht beim Vermögensarrest Gar nicht gilt, deswegen kann bestimmte Regelungen auch nachträglich in Kraft gesetzt werden.

00:01:53: Das heißt, die Regelungen, den Vermögensarrest betreffen, können auch Straftaten etwa nach Änderungen der Vorschriften zum Vermögensarrest betreffen.

00:02:01: Welche materiellen und formalen Voraussetzungen müssen für die Anordnung eines Vermögenserwests erfüllt sein?

00:02:07: Also

00:02:07: zentrales Ausbau von Sicherungsbedürfnissen.

00:02:09: bis zum Jahr z. B. war diese Sicherungsbedürfnissen auch gesetzlich durch Verweis auf § neunundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundundund und vereinfacht und auch auf verschiedene Deliktsbereiche, alle Deliktsbereiche ausgedehnt.

00:02:35: Nach dem Motto Verbrechen darfst du nicht lohnen und deswegen diese Ausdrücke verweist damals weggefallen, obwohl der Gesetzgeber eigentlich die bisherige Rechtsprechung, wonach es einen so einen Errestgrund geben muss, eigentlich gar nicht ändern wollte und insoweit wird das auch in der Praxis auch entsprechend gehandhabt, obwohl der Verweis nicht mehr in Hundert Elf-E-STPO steht.

00:02:57: Welche weiteren Voraussetzungen hat der Vermögenserwest?

00:02:59: Es bedarf dem Missens als Anfangsverdacht einer Straftat.

00:03:02: Das heißt, zu reichen tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des hundertzehntfünfzig Absatz zwei Strafprozessordnung.

00:03:09: Und neben den Tatverdacht müssen weitere Umstände vorliegen, die nahe legen, dass der starkliche Anspruch auf die Einziehung sozusagen ernsthaft gefährdet werden.

00:03:17: Also muss die Arrest-On-Orden grundsätzlich enthalten, wäre es alles schuldner.

00:03:22: der zu sichern der Anspruch mit dem entsprechenden Geldbetrag, der entsprechende Anbaustart des Sicherungsbedürfnisses und eine Summe, quasi mit dem man quasi den Rest durch hinterlegen, etwa lösen kann, also quasi aussitzen lassen kann.

00:03:36: Und wie man das Sicherheit leistet.

00:03:38: Die Anordnung des Errestes steht im Pflichtgemäßen ermessen der Strafverfahrensbewerden.

00:03:44: Und bei dringendem Grimm soll eine entsprechende Anordnung folgen, steht zugegenfalls ein Hundert-Elfe-Absatz-Einsatz, zwei Strafprozessordnung.

00:03:52: Zuständig für den Allas ist im Vorverfahren der Ermittlungsrichter nach Anklage-Erhebung das befasste Gericht.

00:03:59: Und beigefahren wird zukriegt, kann Eure Ammenorten auch durch die Stadionorschacht sein.

00:04:04: Welche konkreten Umstände begründen ein Sicherungsbedürfnis und welche reichen gerade nicht aus?

00:04:10: Also generell wird man sagen, dass so ein Arrestgrund oder Sicherungsbedürfe besteht, wenn die Besorgnis vorliegt, die künftige Vollstreckung, werde unanordnend eines Arrests vereinten oder wesentlich erschwert.

00:04:21: Also quasi die Einziehung, die zukünftige Einziehung, würde in Sprechen vereintet oder erschwert.

00:04:27: Da gibt es ein paar Indizien, das ist natürlich mal einste Fall abhängig, zum Beispiel unter Umständen auch stechte Vermögensverhältnisse betroffenen, wobei das in der Regel nicht ausreicht alleine.

00:04:37: Mehrere Tatbeteiligungen, wenn genaue Tatbeteiligungen der Einzelnen beschuldigt, noch nicht aufgehbar ist und entsprechend Gefusion oder entsprechend kompliziert sein kann.

00:04:46: Es ist zwar strecken später, wenn etwa im Ausland von Strecken werden muss unter Umständen und es quasi keine sogenannte verbürgte Gegensätigkeit enthält.

00:04:56: Also, wenn eine verbürgte Gegensättigkeit freuliegt, zusammen mit einem anderen Staat, dann ist das so, dass sowohl Deutschland als auch ein Drittstaat ist.

00:05:05: dass jeweils andere Stands anerkennen würden und entsprechende Verschreckungsmaßnahmen.

00:05:10: Die Einleiten würden im Verhältnis von Deutschland, CDU und Äfterstaben ist es, in der Repi zu bejahen.

00:05:15: Insoweit ist es immer dann auch sehr problematisch, ob bei Vermüllungsverschiebungen entsprechende Länder stattfinden, überhaupt ein Sicherungsbedürfnis, bloß aufgrund der Mnübchenaußerungsvollstreckung vornehmen.

00:05:25: Also da musst du in der Praxis ein bisschen drauf achten.

00:05:27: Manchmal wird man einfach pauschal angenommen, aber so einfach ist es dann doch nicht.

00:05:31: Und was ganz wichtig ist, eine konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensverheimlichung, Verschleuderung oder Verschiebung von Vermögensgegenständen beim Verdacht von der äußeren erheblichen Vermögenswerte, wenn Fluchtpläne der betroffenen Personen als Erbeschuldigten vorliegen.

00:05:48: Und es tippt auch Teil der Rechtsprägen des Argens, insbesondere schwere Vermögensstraftaten, auch weichend aus, um quasi so ein Sicherungsbedürfnis zu indizieren.

00:05:57: was nicht ausreicht.

00:05:58: Es wird auch ganz oft übersehen von Behörden, also ausländische Wurzeln der Beschuldigten oder Geschäfte, die kontaktiert es aus und reichen allein nicht aus.

00:06:07: Es reicht auch nicht bloß zu sagen, dass das Staatlich Interesse der Sicherung von Vermögenswerten das Interesse der Beschuldigten an seinem Eigentub in irgendeiner Form überwiegt.

00:06:17: Und es muss sozusagen, gerade auch bei konspirativen Verhalten, weitere Umstände geben, die einen vermögensbezogenen, unlaut aus Verhalten der Zukunft prognostizieren.

00:06:28: Ehrlicherweise entgibt es doch so Minimisbeträger, so unter tausend Euro wird man drehen, keine Rest am Ordnen.

00:06:41: Genau, die Reform seit Jahrhunderten hat die Höchstfrist abgeschafft für ein Arrest, also wie lange der Aufrechterhalten werden darf, weil gerade bei Wirtschaftsstrafverfahren dauert eher so ein Verfahren häufig sehr lange.

00:06:52: Jetzt guckt man, ob die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gewährleistet ist.

00:06:57: Und man kann mal grundsätzlich sagen, die Rechtfertigungsanforderung für so ein Arrest steigen mit zunimmender Verfahrensdauer.

00:07:03: Und der Arrest wird dann einverhältnismäßig bei erheblicher Verfahrensverzügerung aus staatlicher Sphäre, also Personalknappheit und zurecht Verfahrensförderung geüblichen Themen.

00:07:14: Und es gibt tatsächlich auch Urteile oder Beschlüsse in der Rechtsprechung, die die Grenze der Unverhältnismäßigkeit schon teilweise bei sieben bis zehn Monaten ziehen oder jedenfalls nach mehreren Jahren.

00:07:26: Also es gibt im Beispiel ein entscheidendes Urgen Nürnberg, das ist nach drei Jahren und sechzehn Monat stillstand sozusagen, auch schon ein Verhältnismäßig sein kann.

00:07:34: Ich kenne aber auch andere Entscheidungen, die längere Dauer als verhältnismäßig angesehen haben.

00:07:40: Gibt es eine alte Folge, die wir schon gemacht haben zum Vermögenserweste?

00:07:43: Da können wir gerne in den Wink in den Schaum setzen.

00:07:46: Da der Arrest eine gravierende Beeinträchtigung der Wirtschaft in handlungsfrei darstellt, die zu irreprojablen Vermögensschäden führen kann, noch die Kreditwürdigkeiten beeinflussen kann, ist natürlich der besondere Sorgfalt und auch besonders genaue Blickerforder nicht.

00:08:03: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Geschädigte einer Straftat im Zusammenhang mit Vermögenserwest?

00:08:08: Also der Vergnungsarrest bei der STBO gibt natürlich primär der Sicherung des staatlichen Einziehungsanspruches, des Wertersatzes.

00:08:14: Davon profitiert natürlich auch der Potenzial geschädigt einer Straftat bei Abschluss eines Strafverfahrens oder Umständen.

00:08:21: Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer geschädigten Person oder Unternehmens den Anspruch gegenüber dem Beschuldigten selbst durch einen zivilrechtlich dinglichen Arrest zu sichern.

00:08:31: Das steht in den Paragraphen.

00:08:33: Und in der Zwischenzeit fortfolge ZBO.

00:08:36: Das dient insbesondere in der Durchsetzung und Schadenersatzanspruch in einer ganz eblichen Voraussetzung und ist besonders relevant bei Asset Recovery, also bei der Vermögenssicherung, weil man geschätet dürfen, strafft hat.

00:08:47: Gerade auch im grenzbeschreiten Fell.

00:08:50: Das ist eine relativ gängige und häufig auch schnellere und effektivere Maßnahme zur Sicherung privater Ansprüche, aber auch im Falle eines strafreckigen Arrests gibt die Staatsanwaltschaft in der Regeln im Verletzten eine Mitteilung über den angeordneten Vermögensarrest.

00:09:04: Es gibt also quasi parallelist Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden und ins wehrechtlichen Wege.

00:09:09: Das ist möglich, aber das muss man sich dann immer die Frage stellen.

00:09:13: Besteht dann jeweils ungekennungssicherungsbetreffenes.

00:09:16: Und dann kommen wir jetzt noch zu den Betroffenen.

00:09:19: Welche Rechtsmittel und Rechtsschutzmöglichkeiten stehen da zur Verfügung?

00:09:22: Also

00:09:23: generell gegen die richterliche Arrestanordnung, die Möglichkeiten der Beschwerden nach Dranat IV, Absatz I, STPO, Beschwerde berechtigt sind und so weiter.

00:09:32: die betroffenen Personen und die Staatsanwaltschaft etwa bei Ablehnung von Anträgen.

00:09:36: Und dann gibt es die Möglichkeit, der weitere Beschwerde in der Arrestbetrag auch übersteigt.

00:09:43: Häufig ist es so, dass man versucht, den Arrestsvollzug bis für Entscheidungen im Strafverfahren auszusetzen.

00:09:52: Das Kanker ist beschwertiglich in Anordnung und da am Stellen eben gegen Sicherungsleistungen.

00:09:57: Wichtig ist, dass der Betroffene, in dem konkret fallende Initiativ Pflicht hat bei der Reform, muss also selbst die Aufhebung oder Abänderung des Arrest beantragen.

00:10:08: Der Arrest muss, wenn die Voraussetzung etwa der Unverhältnismisskalt vorliegen, muss natürlich der Arrest unverzüglich aufgehoben werden.

00:10:15: Zuständig ist dafür generell das Gericht, dass den Arrest angeordnet oder bestätigt hat.

00:10:20: Das entscheidet dann über die Aufhebung oder Änderung.

00:10:22: Vielen Dank fürs Zuhören, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben.

00:10:25: melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Info-Ed Rosinos-On-Air-Com.

00:10:32: Nächste Woche geht es weiter hier im Podcast.

00:10:35: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.

00:10:45: Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens – natürlich auch gerne an uns!

00:10:52: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rosinus-partner.com.

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