Weihnachtsfolge: Interview mit dem Weihnachtsmann
Shownotes
Compliance-Check am Nordpol
Muss der Weihnachtsmann sich eigentlich an die DSGVO halten? Und was ist mit seinen Wichteln – gelten für sie Arbeitszeitgesetze? In dieser festlichen Sonderausgabe des Criminal Compliance Podcasts stellt sich der Weihnachtsmann höchstpersönlich den juristischen Fragen rund um sein Geschäftsmodell.
Mit einem Augenzwinkern werden die rechtlichen Herausforderungen beleuchtet, die selbst traditionelle Familienunternehmen am Nordpol betreffen könnten: ob Korruptionsgefahr beim Schenken, Arbeitszeiten in der Werkstatt oder die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der berühmten Liste.
Eine kurzweilige Folge, die beweist: Auch zur Weihnachtszeit bleibt Rechtssicherheit ein ernstes Thema, selbst wenn es um Rentiere und Wichtel geht.
Dr. Christian Rosinus und das Rosinus on Air Team wünschen frohe und rechtskonforme Weihnachten!
Transkript anzeigen
00:00:02:
00:00:12: Herzlich willkommen zu dieser festlichen Sonderausgabe des Criminal Compliance Podcast.
00:00:17: Heute haben wir ein Gast, der normalerweise nur über Dächer huscht und durch Schornsteine klettert.
00:00:23: Der Weihnachtsmann höchstpersönlich.
00:00:25: Er bringt uns heute nicht nur Geschenke mit, sondern auch jede Menge spannende juristische Fragen rund um das Strafrecht und Compliance.
00:00:33: Also schneiden wir uns an, der Schlitten startet.
00:00:36: Ja, guten Tag!
00:00:38: Meine erste Frage betrifft mein Kerngeschäft.
00:00:42: Ich verschenke weltweit Dinge.
00:00:44: Und zwar nicht nur an Kinder, sondern auch an Erwachsene.
00:00:49: Und durchaus auch mal an Amtsträger.
00:00:53: Kann das eigentlich als Korruption gelten?
00:00:56: Eine ausgesprochen berechtigte Frage, juristisch betrachtet können Geschenke tatsächlich sehr schnell ein strafrechtliches Problem darstellen.
00:01:05: So können Geschenke als Bestechung im geschäftlichen Verkehr gewertet werden, § twohundert neunneunzig STGB.
00:01:12: Das ist der Fall, wenn ein Angestellter oder Beauftragter im Gegenzug für ein Geschenk jemanden beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt, sei es im Inland oder im Ausland.
00:01:25: Ist der Beschenkte ein Amtsträger, können Geschenke auch als Vorteilsgewährung oder sogar Bestechung gelten, die Paragrafen-Dreihundertdreihunddreißig und Dreihundertvierunddreißig-STGB.
00:01:37: Aber, und das ist entscheidend, bei ihnen liegen ganz andere Voraussetzungen vor, sie koppeln ihre Geschenke an keinerlei Gegenleistung.
00:01:45: Sie wollen nicht den Geschäftsverkehr oder jemanden in seiner Amtsausübung beeinflussen.
00:01:50: Und sie erhalten auch keinen wirtschaftlichen oder sonst messbaren Vorteil.
00:01:54: Kurz gesagt, solange Sie nicht anfangen, den Ministerien, Premium-Rentiere oder goldene Schlitten zu schenken, um damit politische Entscheidungen zu beeinflussen, bewegen Sie sich nicht im Bereich der Amtsdelikte.
00:02:07: Reines Brauchtum, kulturelle Tradition, das bleibt straflos.
00:02:12: Sie sind auf der sicheren Seite.
00:02:14: Das beruhigt mich schon mal.
00:02:16: Meine zweite Frage betrifft meine Mitarbeiter.
00:02:20: Meine Wichtelarbeiten in der Hochsaison praktisch durch.
00:02:25: Tag und Nacht wird gebaut, verpackt, sortiert.
00:02:28: Gilt für mich eigentlich das Arbeitsschutzgesetz.
00:02:32: Absolut.
00:02:33: Würde ihre Werkstatt in Deutschland stehen, wären sie ein ganz normaler Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten.
00:02:40: Dann müssten sie zwingend mehrere Gesetze beachten.
00:02:43: Erstens das Arbeitszeitgesetz.
00:02:46: Das regelt Ruhezeiten und Höstarbeitszeiten.
00:02:49: Auch zur Weihnachtszeit gibt es da keine Ausnahmen.
00:02:52: Und nein, Weihnachten stellt auch keinen außergewöhnlichen Fall nach §.
00:02:56: XIV Arbeitszeitgesetz dar.
00:02:59: Diese Ausnahme gilt nur für unvorhersehbare Situationen oder nicht planbare Ereignisse.
00:03:05: Weihnachten ist so bedauerlich, dass für sie sein mag, leider keins von beiden, denn es findet zum Glück jedes Jahr statt.
00:03:13: Zweitens das Arbeitsschutzgesetz.
00:03:16: Ihre Werkstatt muss sicher sein.
00:03:17: Helme, Schutzbrillen, sichere Maschinen, das volle Programm.
00:03:21: Und drittens, falls sie ganz junge Wichtel beschäftigen, greift auch noch das Jugendarbeitsschutzgesetz.
00:03:28: Deshalb sage ich hier ganz deutlich, Magie ersetzt weder einen Helm noch eine gesetzlich vorgeschriebene Pause.
00:03:35: Auch wenn Sie außerhalb Deutschlands ansässig sind, sollten Sie internationale Arbeitstandards einhalten.
00:03:40: Allein schon, um die Zahl unzufriedener Whistleblower-Wichtel möglichst gering zu halten.
00:03:46: Und mal ehrlich, eine Betriebsratssitzung am Nordpol möchten Sie vermutlich auch nicht erleben.
00:03:52: Verstehe, dann habe ich noch eine Frage zu meinen Rohstoffen.
00:03:57: Ich nutze Holz, Metall,
00:03:59: Textilien,
00:04:00: manchmal auch Magie.
00:04:02: Wirklich alles Mögliche fällt in meine Lieferkette.
00:04:05: Betrifft mich eigentlich das deutsche Lieferketten-Sorgfalts-Pflichtengesetz?
00:04:11: Nun, die Anwendbarkeit des Lieferketten-Sorgfalts-Gesetz hängt von zwei Faktoren ab.
00:04:17: Der Anzahl der Arbeitnehmer und ein notwendiger Inlandsbezug.
00:04:21: Mit ihrer Belegschaft, ich gehe mal davon aus, dass sie mehrere tausend Wichtel- und Rentiere beschäftigen, liegen sie definitiv über der Schwelle, ab der das Lieferketten-Sorgfalls-Pflichtengesetz greift.
00:04:34: Das sind aktuell tausend Beschäftigte.
00:04:36: Jedoch müssen diese auch im Inland beschäftigt sein.
00:04:39: Dazu müsste auch der Sitz ihres Unternehmens im Inland liegen.
00:04:43: Damit findet derzeit, dass LKSG keine Anwendung auf sie.
00:04:47: Jedoch würde ich ihn trotzdem raten, die eigene Lieferkette auf Menschenrechts- und Umweltrisiken zu prüfen, ein funktionierendes Risikomanagement-System einzurichten und ein Beschwerde-Verfahren bereitzustellen, bei dem betroffene Personen, Kurbolte, Fähen und Wichtel Missstände melden können, denn bei Compliance sollte man nie sparen.
00:05:14: Ich führe seit Jahrhunderten die berühmte Liste auf der steht, wer artig oder unartig war.
00:05:22: Wie sieht das eigentlich mit der DSGVO aus?
00:05:26: Ist das überhaupt noch zulässig?
00:05:28: Das ist tatsächlich datenschutzrechtlich höchst brisant.
00:05:32: Ihre Liste enthält personenbezogene Daten von Minderjährigen.
00:05:36: Da ist die DSGVO besonders streng und sensibel.
00:05:39: Lassen Sie mich das systematisch durchgehen.
00:05:42: Zunächst ist es wichtig, dass die Verarbeitung der Daten rechtmäßig ist.
00:05:47: Sie brauchen zwingend eine rechtmäßige Grundlage nach Artikel sechs DSGVO.
00:05:52: Am sichersten hier wäre die Einwilligung.
00:05:54: Für minderjährige bis sechzehn Jahre ist an dieser Stelle die Einwilligung der Eltern erforderlich.
00:05:59: Artikel acht Absatz eins DSGVO.
00:06:03: Diese Einwilligung muss sich auf die Datenverarbeitung im Rahmen ihrer Liste beziehen, freiwillig geschehen und nachweisbar sein.
00:06:11: Eine stillschweigende Einwilligung im Sinne, die schreiben wir alle Wunschzettel, reicht nicht aus.
00:06:16: Dazu ist Transparenz ganz wichtig.
00:06:19: Sie müssen den Betroffenen genau erklären, welche Daten sie erheben, zu welchem Zweck, wie lange sie sie speichern und wer Zugriff darauf hat.
00:06:28: Hohoho, ich weiß alles, zählt leider nicht als auszureichende Datenschutzinformation nach Artikel thirteen DSGVO.
00:06:35: Daneben muss es auch eine Speicherbegrenzung geben.
00:06:38: Die Liste darf nicht ewig gespeichert werden.
00:06:41: Sie brauchen ein klares Löschkonzept.
00:06:43: Mein Vorschlag, nach der Bescherung wird das Jahr zurückgesetzt.
00:06:47: Alle Daten werden automatisch gelöscht.
00:06:50: Und letztens Vertraulichkeit.
00:06:53: Ein öffentlicher Aussagen mit Top Ten der unartigen Kinder wäre ein absolutes Datenschutz-Disaster.
00:07:00: Daher bitte keine öffentlichen Prangerlisten unter keinen Umständen.
00:07:04: Mein Fazit, Ihre Liste ist grundsätzlich möglich, aber nur wenn sie Datenschutzkonform, transparent und sparsam geführt wird.
00:07:12: Solange Sie die oben genannten Punkte einhalten, sollten Sie nur mit den Wunschzetteln und nicht mit der Post der Datenschutzbehörden rechnen.
00:07:20: Hohoho, ich muss sagen, ich bin froh, dass ich nachgefragt habe.
00:07:24: Es scheint wirklich so, als müsste selbst ein traditioneller Familienbetrieb wie meiner mit der Zeit gehen und sich rechtlich absichern.
00:07:34: Ich freue mich, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.
00:07:36: In diesem Sinne frohe und vor allem rechtskonforme Weihnachten.
00:07:41: Vielen Dank an den Weihnachtsmann und natürlich an Sie, liebe Hörerinnen und Hörer.
00:07:45: Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, sichere und DSGVO-konforme Weihnachtszeit.
00:07:51: Bis zum nächsten Mal.
00:07:56: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:08:06: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns.
00:08:13: www.rosinus-on-r.com oder unter
00:08:17: www.rosinus-partner.com.
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