Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen

Shownotes

Strafbares Unterlassen – Wenn Nichtstun zur Falle wird

Nichtstun schützt vor Strafe nicht. Im Gegenteil: Die strafrechtliche Haftung für Unterlassen hat im Wirtschaftsstrafrecht tückische Fallstricke. In der aktuellen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, warum die Unterscheidung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten für Organe juristischer Personen so essenziell ist. Auch ein spezielles Obiter Dictum des BGH zur Garantenstellung von Compliance Officern zeigt deutlich, dass es kaum Spielraum für Fehler gibt. Wer als Verantwortlicher die Gefahren seines Nichtstuns verkennt und Verstöße nicht aktiv unterbindet, riskiert die Strafbarkeit. Dr. Christian Rosinus gibt Praxistipps zur Haftungsvermeidung für Organe und zeigt auf, wie man mit modernen Compliance-Strukturen der Haftungsfalle entkommen kann.

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Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinus

00:00:03: on Air, der Criminal Compliance Podcast.

00:00:11: Ich bin Volker Pietzsch.

00:00:12: bei mir ist Dr.

00:00:13: Christian Rosinos herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe des Criminal Complance Podcasts.

00:00:19: Thema heute in der Episode Strafbares unterlassen.

00:00:22: und dann gleich die erste Frage was versteht man da drunter?

00:00:25: Als straffbares Unterlassen hat sich erstmal etwas goril an also dass man dafür bestraft wird das man etwas nicht tut es aber tatsächlich in bestimmten Fällen möglich, weil man quasi das Nichtstun, das Unterlassen einem aktiven Tun gleich stellt.

00:00:39: Das kann also sein wenn man eine Handlung nicht Form nimmt zu der man eigentlich rechtlich verpflichtet gewesen wäre und insofern kommt es dann tatsächlich eben dazu dass man auch bestraft wird für nichts tun was erst mal kontraintroitiv ist aber sich eigentlich erschließt wenn man sich ein bisschen näher damit auseinandersetzt.

00:00:56: In Strafrichtsdokumatik unterscheidet man dabei zwischen echten und unechten Unterlassensselegten.

00:01:02: Echt unterlassungstätigte sind Straftatbestände, bei denen bereits das nicht vornehmen einer vom Gesetz geforderten Handlung straffbar ist.

00:01:10: Das klassische Beispiel – das kennt auch jeder – ist die Unterlassenhilfeleistung.

00:01:14: Da steht ja drin, wenn du im Parallel von bestimmten Voraussetzungen etwa bei einem Unfall nicht Hilfe leistet, wirst du da bestraft?

00:01:20: Das ist also Ausdruck für ein Gesetz normiert.

00:01:22: Anderes Beispiel ist die Verpflichtung abgabeiner Steuererklärung, dass das die Nichtabgabeine Steuererklarung.

00:01:29: ist eine bestimmte Zeitpunkt auch als Steuerhinterziehung strafbar.

00:01:34: Das sind quasi echte Unterlassensdelikte, aber es gibt im Gesetz auch noch so genannte unechte Unterlassungsdelikte und dafür gibt's ne Pauschalregel aus einer Allgemeinregelung in Paragraph XIII Absatz I STGB.

00:01:46: Der XIII-Absatz I oder der XIII hat im Prinzip den Effekt das er eigentlich Begegnungsdelikte in Unterlassesdelikten umwandelt und zwar ist es im Prinzip so, dass der Drei-Zen-STGB auch herangezogen wird für die echten Unterlassnissen.

00:02:05: Das liegt also die Voraussetzung, die da normiert wird.

00:02:07: Wann verwirklicht man den Tatbestand eines unechten Unter lassungsdelikts?

00:02:12: Also das ist natürlich – jetzt wird's sehr technisch – das Unterlassen der Abwendung eines Tapfstandschenerfolgs.

00:02:20: Es gilt insoweit nur, in Anführungszeichen Erfolgs, also das Taterfolge einzustehen hat.

00:02:30: Neben den Allgemeinen Tatbestandsmerkmalen die ich bei jeder Straftat auch erfolgt oder zum Beispiel vor, also der Taterfüllung des Tatbestandens unter dem Vorsatz des jeweiligen Straftats bestand.

00:02:41: es gibt unter Unterständen auch und fahrlässig Unterlassniszidikte gar ganz häufig sozusagen wenn wir jetzt im Straßenverkehr.

00:02:48: also müssen halt noch weitere besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

00:02:51: Also man muss das eine geboterechtliche Hand unterlassen.

00:02:55: Es bedarf der individuellen und physisch realen Möglichkeit für den Täter, die unterlassene Handlung überhaupt vorzunehmen.

00:03:02: Das muss irgendwie möglich sein, das überhaupt zu tun.

00:03:04: Und es bedarf auch einer sogenannten Garantenstellung.

00:03:08: D.h.,

00:03:09: die Garantenstellung ist eine besondere Pflichtenposition, die ja auch vorliegen muss.

00:03:13: Okay!

00:03:13: Garantenstellungen?

00:03:14: Das Wort lede ein – was genau versteht man da

00:03:16: drunter?!

00:03:17: Das ist im Prinzip die Konstellation, dass eine Person rechtlich davor einstehen muss.

00:03:21: Dass der tabelstandliche Erfolg nicht eintritt.

00:03:24: und es gibt vereinfacht zwei Grundtypen von Garantestellungen, die sich durchs jeweiligen Aufgabenbereichen der Garanten unterscheiden.

00:03:33: Es gibt den sogenannten Beschützergaranten Also das ist eine Person, die eine besondere Obholzpflicht für ein bestimmtes Rechtsgut hat um die gegen von außen kommende Gefahren zu beschützen.

00:03:44: Und so eine Schutzpflicht kann zum Beispiel durch Gesetz, Vertrag oder Amtsträger eingeschafft und stehen.

00:03:50: zum Beispiel Eltern sind Beschützer Garanten für ihre Kinder oder der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes etwa für Gesundheitsvorsorge der Arbeitnehmer.

00:03:59: Das wäre ein klassisches Beispiel!

00:04:02: Und dann gibt es die sogenannten Überwachungsgaranten, die sind deshalb als Garant anzusehen weil sie besondere Sicherungspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle haben Und im Prinzip die Gefahrenquelle so gestrukturiert ist, dass daraus ein Pflicht entsteht, das sich aus dieser Quelle keine weiteren Gefahren ausbreiten.

00:04:20: Ganz wichtiger und wesentlicher Punkt ist hier die sogenannte Garanzstellung aus gefährlichem Vorverhalten also Ingerenz.

00:04:27: Das heißt wenn man eine Situation geschaffen hat, die so gefährlich ist dann haftet man in Prinzip auch dafür, dass man dann später eingreift.

00:04:36: Wenn der Tatbestand hervor droht weil man eben diese vor Situationen geschaffen hat.

00:04:42: Zum Beispiel muss der Betreiber in der Industrieanlage sicherstellen, dass keine Umweltsstraftaten durch austrebende Schadstoffe begangen werden weil man diese Anlage aufgebaut hat zum Beispiel und das ist auch ein ganz relevantes Feld für Strafbarkeitsrisiken für Verantwortlichen im Unternehmen nämlich, dass man eine Handlungspflicht hat, weil man vorab eine rechtliche Bodenhandlung unterlassen hat.

00:05:05: ja und deswegen ist es gerade im Bereich Compliance sehr wichtig dass man diese Handlungs- und Überwachungspflichten auch wahrnimmt.

00:05:12: Wie weitreichend sind die Garantenstellungen der Verantwortlichen in Unternehmen?

00:05:17: Es gibt natürlich sehr weitreichende, gerade von Geschäftsorganen, Garantstellung.

00:05:22: was man glaube ich hier besonders herausheben muss im Rahmen von Criminal Compliance ist die sogenannte Gerandstellung der Compliance Officer.

00:05:31: Da gibt es eine BGH-Anscheidung dazu, da gibt's auch vielfältige Literatur zu, gibt auch verschiedene andere Handlungspflichten, die in der Rechtsprechung festgelegt worden sind.

00:05:39: Der Compliance officer ist in dem Fall eher so ein ganz plakatiles Beispiel was immer wieder auch genannt wird.

00:05:48: In diesem Fall wurde ein Mitarbeiter in Rechtsabteilungen zu einer Geldstrafe wegen einer Beilöffel durch unterlassen zum Betrug verurteilt.

00:05:58: Das war gar kein Compliance-Officer, das waren Mitarbeiter.

00:06:01: aber anhand dieses Mitarbeitens der Rechtsabteilung weil man vergleichbare Pflichten gesehen hat, der BGH sozusagen einem OB der Diktum gesagt dass auch der Compliance Officer eine Gerandstellung hat.

00:06:13: und Hintergrund ist quasi dass der Complance Officer die Gerandpflicht haben sich auf alle die sie auf alle betriebsbezogenen Straftaten ersteckt und auf alle Taten die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und dritten oder dem Unternehmen schaden könnten.

00:06:28: Also das im Prinzip sagt er, dass der Compliance-Office zuständig ist dafür, dass alles in Betrieb regelt, heuer arbeitet.

00:06:35: Der Compliance Officer ist dabei Überwachungsgarant und natürlich haftet er in den Regeln nur bei Vorrats.

00:06:41: Wenn du nix davon weißt sozusagen dann kann er auch nicht strafreitig haften.

00:06:45: Bei Fahrlässigkeitstätikten ist natürlich die Fahrläßigkeit ausreichend aber ganz seltener Fallen.

00:06:51: Welche Besonderheiten gelten für die Handlungspflichten von Organen einer juristischen Person?

00:06:56: Also generell hat natürlich der aus Organe eine juristische Person umfassende Handlungspflicht zur Abwendung von Straftaten im Unternehmen.

00:07:05: Generell kann man ja sagen, sobald die Organe... aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, also nicht mehr Geschäftsführer zum Beispiel.

00:07:12: Endet diese Handlungspflicht?

00:07:14: Es sei denn man hätte quasi durch dieses Ausscheiden eine Gefahr geschaffen.

00:07:18: Ja das ist ein tapstandiger Erfolg mit der Eintritt.

00:07:21: es ist so dass auch das Strafrecht etwa Aufgaben und Geschäftsverteilung respektiert.

00:07:26: Das heißt außerhalb des Zuständenkeitsbereiches besteht generell keine Unterlassungs-, keine Eingriffspflicht bis auf in jeder Delegation, auch in der Delegationskette im Unternehmen so.

00:07:39: Es besteht eine Überwachungspflicht ja?

00:07:41: Also auch wenn ich delegiere kann ich mich nicht vollständig von der Haftung befreien sondern ich habe eine Delegition die immer wieder auch eine Überachungsppflicht auslöst und die ich von der ich mir nicht befreiehen

00:07:52: kann.".

00:07:53: Was

00:07:53: bedeutet das jetzt für die Praxis insbesondere für Anforderungen an eine interne

00:07:58: Compliance?".

00:07:59: Also im Prinzip resultiert aus der Thematik Auflichtspflicht nach hundertdreißig O-Weg und eben diesen Handlungspflichten, also quasi diese Überwachungsstellung die Geschäftsführer oder Leitungsorgane eine Gesellschaft haben.

00:08:11: Die gesamte deutsche Compliance Dogmatik oder das wesentlichste Ding besteht daraus.

00:08:19: Das heißt im Prinzip muss ich als Geschäftsleitungs organ mein Unternehmen so aufstellen dass Strafverkehrskrisiken minimiert werden und dafür muss ich eben sicherstellen, dass sich auch mein Handlungspflichten nachkommen kann.

00:08:32: Dass ich bestimmte Dinge entdecke, ja?

00:08:34: Dass ich da sozusagen entsprechende Prozesse etabliert habe etwa durch die klassischen Richtlinien Handlungsleitfahrten Schulung Risikoanalysen Hinweisgebersystem alles was es sozusagen bereich gibt das im Bereich Komplexes gibt damit Ich sozusagen diesen handlungspflichten Nachkommen kann.

00:08:53: Und wenn ich dann sozusagen Erkenntnisse haben, dass Straftaten Ordnungswidrigkeiten basieren.

00:08:58: Muss ich einschreiten und das abstellen?

00:09:00: Das ist ganz wichtig!

00:09:02: In vielen Fällen kommt es zur Verurteilung weil evidente Erkenntnis ignoriert werden und man insoweit quasi die rechtlich gebotenen Handlungen vornehmt.

00:09:12: Da kommt es dann viel häufiger zu verurteilen.

00:09:15: Insoweit ist Compliance tatsächlich auch haftungsbegründend.

00:09:18: wenn nicht jetzt ein Compliance Prozess auf Decke, wir fallen Themen auf im Unternehmen und macht dann nichts.

00:09:24: Das ist häufig tatsächlich auch eine Haftungsfalle in die man im Rahmen von Komplex treten kann.

00:09:30: Also muss man aufpassen gerade wiegen dieser Haftung wird das unterlassen weil man eben Zigaranstellungen häufig hat.

00:09:37: Danke Christian!

00:09:37: Und auch vielen Dank an Sie liebe Hörerinnen und Hörern.

00:09:40: bei Fragen oder Anmerkungen schreiben sie uns jederzeit gerne an.

00:09:44: InfoEd Rosinos-onminus.

00:09:46: eher kommen bis zur nächsten Ausgabe.

00:09:50: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.

00:10:00: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwelte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns!

00:10:07: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.

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