Einstellung des Strafverfahrens

Shownotes

Einstellung des Strafverfahrens – Strategischer Erfolg oder schleichendes Risiko?

Anklageschrift, Hauptverhandlung, Urteil – so stellt man sich den Ablauf eines Strafverfahrens vor. Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele Verfahren enden nicht vor Gericht mit einem Urteil, sondern werden schlicht eingestellt. Aber was bedeutet das eigentlich und ist eine Einstellung wirklich das Ende des Verfahrens? In dieser Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, welche verschiedenen Arten der Verfahrenseinstellung es gibt und welche spezifischen Vor- und Nachteile diese jeweils bieten. Dabei wird deutlich, dass eine Einstellung nicht pauschal mit einem Freispruch oder einem Urteil gleichzusetzen ist, sondern je nach Norm der StPO sehr unterschiedliche rechtliche Wirkungen entfaltet. Besonders im Fokus steht die sogenannte „Indizwirkung" eingestellter Verfahren. Denn eine Verfahrenseinstellung schützt nicht automatisch vor weiteren Konsequenzen. In der Folge werden vor allem auch die außerstrafrechtlichen Folgen einer Verfahrenseinstellung beleuchtet. Es geht um berufsrechtliche Sanktionen und verwaltungsrechtliche Auswirkungen, wenn etwa die Zuverlässigkeit einer Person in Frage gestellt wird.

Hier geht´s zur Folge „Opportunitätseinstellung im Strafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/222-new-episode

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Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinus

00:00:03: on Air,

00:00:05: der Criminal Compliance

00:00:07: Podcast.

00:00:12: Ich bin Volker Pietzsch.

00:00:13: bei mir ist Dr.

00:00:14: Christian Rosinos herzlich willkommen zum Criminal Complance Podcast.

00:00:18: in der heutigen Episode geht es um die Einstellung des Verfahrens im deutschen Strafprozess.

00:00:23: und gleich die erste Frage an dich was genau bedeutet das?

00:00:26: Also im Prinzip ist es die Verfahrenspehendigung.

00:00:29: ohne abschließendes Gerichtiges Urteil vermeidet man damit insbesondere eine öffentliche Hauptverhandlung oder eben ein weiterführendes Verfahrens in einer Hauptver Handlung.

00:00:41: Natürlich, wenn Verfahren eingestellt wird dann gibt es auch keine Vorstrafe also keine strafrechtliche Sanktionen im Sinne einer Vorstrafen und zum Beispiel das Führungszeug muss davon etwa nicht tankiert.

00:00:56: und natürlich hat eine Einstellung auch wirtschaftlicher Aspekte weil das eben die Kosten eines Verfahrens vermeidet und natürlich auch unter Umständen Zeit spart usw.

00:01:06: und sofort, um die Belastungen einfach damit vermieden werden.

00:01:09: Und natürlich hat es auch einen weiteren Aspekt Wenn ein Strafverfahren ohne richtiges Urteil endet immer mal davon aus dass er sozusagen nicht mit einem Freispruch enden würde dann hat das jedenfalls auf die berufliche Zukunft der betroffenen Personen auch eine gewisse Wirkung Weil etwa Berufsverbote oder Zuverlässigkeitsthemen entweder nicht eintreten oder wesentlich abgemildert sind.

00:01:32: Der sogenannte Königsweg ist die Einstellung nach Paragrafhundert-Siebzig Absatz zwei STPO, was unterscheidet diese von anderen Einstellungsarten?

00:01:41: Also ein Einstellen nach Hundertsechzigzwei STPO bedeutet im Wesentlichen das ein Verfahren mangelnd hinreichend Tatvernachs eingestellt wird.

00:01:48: Das ist quasi der, wie man das manchmal umgangssprachlich sagen würde Freispruch.

00:01:53: Erst war Xase in Anfangszeichen ist aber kein Freisbruch weil Natürlich keine Straftage verbraucht, habe ich eintritt.

00:02:01: Im Prinzip wenn die Staatsanwaltschaft keine Verurteilungswahrscheinlichkeit über fünfzehn Prozent annimmt kann es sozusagen das Verfahren nach hundertsebzig zwei STPO einstellen.

00:02:10: damit ist dann eben auch keine Schuldverständung und keine Sanktionen verbunden.

00:02:14: praktischer Nachteil ist aber das ist im Strafverfahren häufig so dass in der Regel die Anwaltskosten selbst getragen werden müssen.

00:02:23: Ganz wesentlich und wichtig, dass eben keine materielle Rechtskraft eintritt.

00:02:28: Wenn neue Beweise zum Beispiel hinzukommen kann das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden.

00:02:33: Oft hört man von Einstellungen wegen Geringfügigkeit nach Paragraf hundertdreinfünfzig SDPO?

00:02:39: Wann kommt diese in der Wirtschaftspraxis zum Tragen?

00:02:42: Genau

00:02:42: also.

00:02:42: das kann man nur bei sogenannten Vergehen anwenden und zwar das sind Straftatbestände mit einer Mindeststraf- unter einem Jahr der Geldstrafe.

00:02:52: Insoweit sagt das Gesetz, dass die Schuld des Täters als gering anzusehen sein müsste und auch kein öffentliches Verfolgungsinteresse besteht also kleines Schäden oder was auch immer.

00:03:04: Jedenfalls die Staatserwaltschaft muss darüber entscheiden, dass sie quasi diese Einstellung natürlich zustimmen oder umstellen.

00:03:11: auch das Gericht Der Beschuldigte per se muss rechtlich nicht zwingend zustimmen.

00:03:16: Die Folge ist, dass eine Straffreiheit eintritt und auch keine Auflagen festgesetzt werden.

00:03:22: Strategische Hörmungstropfen sind ein sehr geringer.

00:03:24: Ist das ein potenzieller Restverdacht in vielleicht Verbleibfeld auch im polizeilichen Datenbanken vermerkt wird.

00:03:30: Auch das Gericht hat nach hundertfünfzig Absatz zwei STPO die Möglichkeit des Verfahren einzustellen mit Zustimmung der Staatsnormalschaft.

00:03:40: Webragraph wundert fünfzig A STPO ist eines der wichtigsten Instrumente im Wirtschafts-Strafrecht.

00:03:46: Wie funktioniert denn dieser Deal gegen Geldauflage genau?

00:03:51: Diele ist natürlich immer eine herausfordernde Zeichnung, aber das sind wir dabei.

00:03:56: Also auch hier brauche ich einen Vergehen.

00:03:58: Ich kann es also nicht bei einem Verbrechen machen.

00:04:00: Der Mechanismus im Prinzip, dass des öffentlich verfolgens Interesse durch Erfüllung von Auflagen beseitigt wird.

00:04:06: Typische Auflagen sind zum Beispiel Geldzahlungen an die Staatskasse oder gemeinnützige Einrichtungen.

00:04:13: Dann gibt's auch viele prominente Fälle.

00:04:16: Viele, viele Wirtschaftsstrafverfahren werden mit einem unterdreifendzig A abgeschlossen.

00:04:21: Zwingende Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft das natürlich zustimmt, der Beschuldigte zustimmt und in vielen Fällen auch das Gericht.

00:04:29: Das Gericht kann das aufmachen wenn es schon sozusagen zuständig ist.

00:04:33: Auch dann bedarf es eben der Zustimmung von Staatsanwaltschaft im Gericht was wichtig ist.

00:04:38: Der Nebenkläger zum Beispiel muss nicht zustimmen aber angehört werden.

00:04:43: Und praktisch läuft es so, das Verfahren wird vorläufig eingestellt.

00:04:47: Wenn dann die Auflage erfüllt ist, dann wird das Verffahren endgültige eingestellt.

00:04:51: Ganz wichtig ist und das ist ein ganz deutender Grundsatz beim Hundertdrehen-Fünfzig A und der Hundert drehen-fünfzig a ist auch international vergleichende Sondervorschrift, also derartige Regelungen gibt's praktisch in sehr wenigen Ländern vergleichbar an überhaupt jedenfalls... bleibt auch bei einer Einstellung nach hundertdreiundfünfzig A nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Unschuldsvermutung aufrechterhalten.

00:05:15: Das heißt mit der Erfüllung der Auflage, insbesondere wenn es eine Zahlungsauflage ist, ist kein Schuld eingestellt und man kann immer sagen, dass wenn man unschuldig ist sozusagen.

00:05:25: Und das ist natürlich ein sehr großer Vorteil auch im Hinblick auf Folgen aus potenziellen Straftaten zuverlässiger Freiheitsfragen

00:05:33: etc.,

00:05:33: ist es natürlich ganz besonders toller Effekt.

00:05:37: Einerseits habe ich nämlich einen beschränkten Strafklageverbrauch.

00:05:40: Das heißt die Staatsanwaltschaft kann diese Tat nicht verfolgen.

00:05:45: also es gibt quasi es gilt das nie bis in jedem das Doppelbestrafungsverbot.

00:05:49: allerdings Es ritt sozusagen nur dann quasi die Möglichkeit, das Verfahren zu verfolgen.

00:05:55: Wenn sich die Staatsanwaltschaft das Verfahr einstellt wenn es sich erkennt, dass ein Verbrechen begangen wurde.

00:06:03: Deswegen ist die Hundertdreinfünfzig A-Einstellung sehr beliebt weil eben in der Regel keine Indizien oder kein Tatsachen wahr sein werden, die vor einem Verbrechen an Herzenpunkte geben.

00:06:14: Wie sieht die Situation außerhalb des Strafgesetzbuch aus?

00:06:18: Insbesondere bei Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz

00:06:21: Also außerhalb der Strafgesetztbuch gibt es die Geltung des Opportunitätsprinzips nach siebenundvierzig Uhr, wie das heißt Behörde kann gegen Ermessen also in Ermessensausübung einstellen.

00:06:31: Das können wir etwa machen wegen Beweismangels oder wegen Unverhältnismäßigkeit zur Verfolgung.

00:06:36: Im ordentlichen Verfahren darf eine Einstellung grundsätzlich nicht von der Geldzahlung abhängig gemacht werden.

00:06:42: Also so, dass es in den Hundertdreifünfzig Jahr gibt's ein O-I-Verfahren nicht.

00:06:45: Das heißt aber auch zum Beispiel bei Geldbusten oder Nehmensgeldbustn nach dreißig Ordnungsfähigkeiten gesetzt.

00:06:50: kann das Verfahren auch dann betrieben werden wenn etwa das Individualverfahren gegen die beschuldigten Personen nach hundertdreiundfünftig eingestellt wurde.

00:07:01: Gibt es noch weitere Einstellungsmöglichkeiten?

00:07:04: Ja, also zum Beispiel kann das Verfahren eingestellt werden nach Zonar sechs Absatz eins SCPO.

00:07:08: Wenn der Beschuldigte stirbt ja dann wird das Verfahr natürlich eingestellt.

00:07:13: etwa auch wenn Verjährung also Eingetreten ist also dauerhafte Verfahrens Hindernisse vorliegen kann das Gericht auch das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung durch Beschluss einstellen?

00:07:25: Kann eine Einstellung außer strafrechtliche Folgen haben?

00:07:29: Genau, natürlich kann eine Einstellung gewisse Außerstrafe in den Folgen haben.

00:07:33: Also generell ist es so dass auch nur insbesondere einer Einstellung man jetzt tatverdacht nach hundertsebzig zwei in der Regel keine weitere folgen haben wird.

00:07:41: aber dann ist hier sozusagen ein fünfzeichen.

00:07:44: der Tatverdach abgelehnt worden in Hundertdreinundfünfzig A der ja einen gewissen Tatverdate voraussetzt hat teilweise ungünstige Wirkungen, etwa im Beamtenverhältnis oder bei der Urteilung von Zuverlässigkeit.

00:07:58: Etwa zum Beispiel bei Führungspersonen im Rahmen von Kreditinstituten kann das durchaus auswirken haben häufig nicht aber Komfort.

00:08:06: auch bei Beamtinnen und Beamten kann es mal vorkommen als berufrechtliche Konsequenz hat oder bei Rechtsanwältin und Rechtsanwelten.

00:08:13: Das hat schon durchaus außergerichtliche Folgen entdeckt darauf, dass Gerichte teilen.

00:08:19: Was das als Indizwirkung ansehen, etwa auch Zivilgerichte was es nicht hat rechtwillig.

00:08:24: da muss man sehr scharf trennen.

00:08:26: allerdings haben solche Behörden oder auch Gerichte natürlich ein eigener Prüfungsbefugnis.

00:08:30: Das heißt die können einen Sachverhalt anders bewerten als eine Strafverfolgungsbehörd.

00:08:34: Es macht zum Beispiel auch im Steuerrecht kann es sein, dass man steuerrechtlich für Steuerstraftaten als Haftungstult dann Anspruch genommen wird weil die Finanzbehörde in ihrer eigenständigen Prüfung zu dem Erkenntnis kommt, dass Straftaten vorliegen.

00:08:48: Obwohl etwa ein Steuerstrafverfahren nach unter dreieinfünfzig Jahren eingestellt wurde oder wenn es um Zufall der Systeme wie Jagdschein, Flugschein und solche Sachen geht haben die Behörden ja eigene Prüfungsbefugnisse.

00:09:00: Und da kann das schon sein, dass gerade beim unter dreienfünftig Jahr man so eine Indizwirkung annimmt ist aber wenn man das gut vorbereitet und Luke argumentiert, kann man dieses Risiko minimieren ausschließen, kann.

00:09:12: Danke Christian und auch vielen Dank an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern.

00:09:16: Bei Fragen oder Anmerkungen schreiben sie uns jederzeit gerne an InfoEd Rosinos-onminus eher kommen – bis zur nächsten Ausgabe!

00:09:42: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rocinus-partner.com.

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