Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften
Shownotes
case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften Wann liegt eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte? Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14 und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen. Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in dieser Folge. Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat. Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die Strafverteidigung. Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19. November 2025 – 2 StR 224/25: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2StS/2025/2StR224-25.pdf?_blob=publicationFile&v=1
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00:00:02: Rosinus
00:00:03: on Air,
00:00:05: der Criminal Compliance Podcast.
00:00:11: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Complience Podcast und unserer neuen Podcast Reihe Case closed!
00:00:19: Die wichtigsten Fälle des Wirtschafts-Strafrechts.
00:00:22: In dieser Reihe sprechen wir über Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und anderen Instanzgerichten die die Praxis der deutschen Rechtsprechung im Wirtschaftsstrafrecht prägen.
00:00:35: Wir wollen aber nicht nur die jeweilige Entscheidung beleuchten sondern auch mit prozessbeteiligten hinter die Kulissen einiger bedeutsamen Fälle schauen.
00:00:44: Zum Auftakt dieser neuen Reihe spricht Miriam Steinfeld mit Rechtsanwalt Thomas Richter über einen Fall, der erst kürzlich seinen Weg zum BGH gefunden hat.
00:00:55: Viel Spaß!
00:00:56: Mit einem der wichtigsten Fälle des Wirtschafts-Strafrechts.
00:00:59: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcast.
00:01:03: Mein Name ist Miriam Steinfeld und in unserer heutigen Folge Case Calls spreche ich über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Bereich des Insiderstrafreifs.
00:01:12: Das mache ich aber natürlich nicht alleine, sondern heute darf ich einen besonderen Gast begrüßen.
00:01:17: Nämlich rechterweise Dr.
00:01:18: Thomas Richter.
00:01:19: Zunächst einmal magst du dich und deine Tätigkeit kurz vorstellen lieber Thomas?
00:01:23: Vielen lieben Dank für die Einladung!
00:01:25: Ich freue mich sehr, dass ich dort ID sein darf und stelle mich gerne ganz kurz vor.
00:01:29: Also ich bin jetzt seit fast zwanzig Jahren Rechtsanwalt in Frankfurt, mache eigentlich ausschließlich Schlafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und habe vor drei Jahren meine eigene Kanzlerin gegründet.
00:01:39: Die heißt so wie ich nämlich Christa Rechtsanwalte und einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte, der ist das Kapitalmarkt-Sprache vielleicht.
00:01:46: Und da sind wir also auch schon mal im Thema.
00:01:48: Genau, du hast uns nämlich ein sehr spannendes Thema mitgebracht über was wir sprechen möchten.
00:01:53: Du kannst nämlich heute – das ist ja auch unsere Serie Case Coast – über einen Verfahrenberichten aus allererster Hand, nämlich als Prozessbeteiligter in einem Verfahrensung Insider Komplex, dass der BGH am neunzehnten November twenty-fünfundzwanzig entschieden hat.
00:02:10: Jetzt aber bevor wir in die Details gehen, könntest du mal kurz für uns Beherren und Hörer erklären, wer ein Insider ist?
00:02:18: Und welche Regelungen hier kämpfen.
00:02:20: Das Insiderschlafrecht das ist ein Teilgebiet des Kapitalmarsparfelses.
00:02:26: Wie es der Name schon sagt betrifft das die Kapitalmerkto also den Handeln mit Aktien- und anderen Finanzinstrumenten an den Wertpapierbörsen zum Beispiel auch ins Frankfurt an der Franzider WertpAPI Börse Die Grundidee hinter dem Insider an, wie es eigentlich total sind will.
00:02:41: Nämlich für das funktionierende Kapitalnagde da ist es wichtig dass es fair zugeht und Personen die gegenüber dem allgemeinen Anleger Publikum ein berufliches Sonderwissen haben, die dürfen diesen Business-Forschung nicht zum eigenen Vorteil außen nutzen.
00:02:57: wenn also der Vorstamm einer Aktiengesellschaft weiß, dass morgen mit seinem Unternehmen was ganz Wichtiges passiert?
00:03:03: Also beispielsweise er muss Insolvenz anmelden oder es gibt Übernahmeangrund dann nennt man das eine Insiderinformation.
00:03:10: Und der Vorstand, der diese Insider-Information hat, der darf dann solange nicht mit den Aktien handeln bis zu jeweiliger Ereignis also genau dieser Insider Information ist die auch dem allgemeinen Anliegerpublikum bekannt geworden ist.
00:03:24: und das passiert in der Praxis dann häufig durch sogenannte Atopenteibung oder auch Global Pressinghändungen.
00:03:30: Der Vorstand darf aber diese Insidereinformation zum Beispiel auch nicht einfach weiterbilden an Bekannte beispielsweise seine Frau oder an Freunde.
00:03:37: Sonst können die ja aus diesem Sonderwissen auch in Vorteil ziehen.
00:03:41: Und geregelt ist dieses Verbot von Insider-Geschäften und auch die unbefugte Offenlegung von Insidereinformation seit ungefähr zehn Jahren an der europäischen Marktmissbrauchsverorgung.
00:03:54: Das ist eine Verordnung der Europäischen Unwohn, die gilt in allen Ebo.
00:03:58: mit Blitzstaaten unmittelbar und direkt – also in Finnland oder Stadion oder Italien gelten da die gleichen Verbote wie in Deutschland!
00:04:07: Jetzt gibt es aber Unterschiede im Bereich des Strafrechts.
00:04:10: Denn hier hat jeder Mitgliedstaat einen gewissen Spielraum, wie er die Strafbarkeit vom verbotenen Inzahl der Geschäften dem konkret ausgestalten möchte.
00:04:19: Also es gibt eine europäische Vorgabe an den Mitgliedsstaaten, die sagt ihr müsst Insider verschlüsselte Strafen.
00:04:25: Da geben wir euch ein gewisses Rahmen vor, aber wir das im einzelnen Nacht, das könnt ihr dann zwei ausgestattet
00:04:30: und da haben wir dann Abweichungen innerhalb der einzelnen europäischen Länder?
00:04:34: Dann
00:04:34: gibt's durchaus erhebliche Abweichen.
00:04:36: Zum Beispiel in Deutschland ist das relativ kompliziert mit vielen Verweisungen.
00:04:40: Da hat der deutsche Gesetzgeber die Strafbarkeit im Wertpapierhandelsgesetz geregelt, im Paragraph fivehundertneinzehn und dieses Wertpapiahandelsgesetz, dass verweist dann auf die europäische Magnisbauchsverordnung und sagt Im Grunde vereinfacht strafbar macht sich wer gegen die Magnisbrauchsverordnung verstößt.
00:05:01: Und dann gibt es da drei Alternativen.
00:05:03: also er macht sich scharfbar indem er entweder selbst ein Insider-Geschäft tätigt oder indem er einem Dritten empfiehlt, einen Insidergeschäft zu tätigen oder indem man eine Insiderinformation offenlegt.
00:05:16: Ganz so einfach ist das natürlich in der Praxis nicht.
00:05:18: da gibt es noch sehr viele wichtige Details aber so ungefähr ist das schöner.
00:05:23: Das haben andere Länder in ihren nationalen Rechtsordnungen teilweise anders geredet.
00:05:28: Die haben dann nicht diese Verweistechnik gewählt sondern die haben das aus einem Wust gemacht.
00:05:34: Das ist aber den überlassen.
00:05:35: Auch zum Beispiel die Frage, wie hoch dann die Strafe für einen Insiderverstoß ist?
00:05:41: Die weicht auch mitunter deutlich voneinander ab und es gibt da Gedisse.
00:05:44: Mindeststrafen muss jeder Mitgliedstaat vorsehen, aber nach oben kann er auch grundsätzlich viel machen, die er möchte.
00:05:51: also manche Mitgliedstraaten belassen uns bei vier Jahren und manche gehen bis hoch bis zehn Jahre.
00:05:56: Das ist natürlich sehr spannend mit der Erweichung, die es hier gibt.
00:06:00: jetzt aber nur mal zurück zu dem Ausgangswall.
00:06:03: Wir haben ja gehört, dass der BGH darüber entschieden hat und natürlich so eine Verhandlung in Karlsruhe.
00:06:10: das interessiert unsere Hörerinnen und Hörern besonders.
00:06:13: Aber könntest du vorher nochmal kurz geziehen wie denn eine solche Verhandlungen überhaupt abläuft?
00:06:19: Vielleicht mal vorab mündliche Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof die sind also keine Selbstverkennlichkeit.
00:06:25: Denn man muss wissen in den allermeisten Fällen da entscheidet der Bundesgerichtshof ohne eine mündlich verhandlung sondern durch einen einfachen schriftlichen Beschluss und oft sind das sogenannte Verwerfungsbeschlüsse, wo dann nicht viel näher drinsteht als dass die Regie sie unverworfen wird.
00:06:40: Und wenn dann aber mal eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist es schon so ein erstes Indiz, dass es da vielleicht etwas grundsätzlicher werden könnte.
00:06:48: Dann muss man auch noch missen, dass die mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof hat ja einen ganz anderen Fokus und eine ganz andere Zielrichtung als jetzt beispielsweise die mögliche Verhandlung hier vorm Landgericht Frankfurt, wo es um die Tatsachenden, also das nennt man Tatsacheninstanz.
00:07:03: Und das ist ja nicht der Fokus der möglichen Verhandlungen vom Bundesgerichtshof denn... Der Bundesgerichtshof hat halt im Runde nur Rechtsfahren!
00:07:12: Und nicht mehr die Frage wie warst du überhaupt?
00:07:15: Also die ganze Diff-Eisaufnahme, die ist für den Bundesgerichshof dann steht gar keine Rolle mehr.
00:07:22: Und deswegen heißt er Beim Landgericht heißt es Tatsacheninstanz und das ist also das Gegenteil konzeptionell von dem, worum es beim Bundesgerichtshof geht.
00:07:31: Und deswegen dauert auch so eine mündliche Verhandlung vom Bundesgerichtshof, die dauert häufig auch nur ein paar Stunden im Unterschied zur mündlichen Verhandlungen vorm Landgerücht.
00:07:41: Die kann in Wirtschaftssachen regelmäßig viele Tage dauer.
00:07:45: Manchmal geht sie über einen Jahr.
00:07:47: Im Fall einfach die Beweisfragen umfahren euch, sondern weil man halt den Sachverhalt erst mal feststellen muss.
00:07:52: All das ist für den Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung gar nicht mehr wichtig.
00:07:58: Also die Verhandlungen vom Bundesgerichtsshof, die es nicht so lange, paar Spunden maximal, das sind dann aber muss man wissen auch echt intensiver stehen weil's da auf einem sehr seruen juristischen Niveau geht's halt um die und die Fragen, die der Bundesgerichshof dann erörtern möchte.
00:08:14: Und da will man sich natürlich auch keine Böse geben als Anwalt und da bereitet man sich da auch entsprechend vor.
00:08:20: Wenn ich jetzt die ganze Zeit hier sage Dann war ich das nicht alleine, sondern zwar noch ein sehr geschätzter Kollege aus Frankfurt der Felix Rettenmeier.
00:08:27: Mit dem habe ich sowohl den Frankfurt als auch dann vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Mandanten da gemeinsam verteidigt.
00:08:34: Vielleicht noch mit uns abzurunden wie läuft so eine mündliche Verhandlung ab?
00:08:38: Seit dem letzten Jahr gibt es ne kleine Neujahrung im Gesetz dass der Bundesgerichtshof in seinem Ladonschreiben auch so eine kurze Tagesordnung mitteilt und den Beteiligten da schon mal signalisiert, worum es denn gehen soll.
00:08:53: Da reiß man also so ein bisschen drauf und schießt genau.
00:08:56: Und in unserem Fall war das so, dass er eigentlich all die Punkte, die wir in unserer schriftlichen Revisionsbegründung vorgetragen haben, zu denen wollte er halt verhandeln?
00:09:07: Das ist natürlich besonders spannend!
00:09:09: Dieser Austausch der Argumente ist wie du schon sagtest natürlich ein ganz anderer Fokus als wir ihn von den Tatsacheninstanz kennen.
00:09:17: Jetzt aber mal trotzdem kurz zu den Tatzachen.
00:09:19: Was war denn der Sachverhalt?
00:09:22: Worum ging es in der Entscheidung des Landgerichts Frankfurts, in der ersten Instanz?
00:09:28: Auch dazu vielleicht mal vorab eine ganz kurze Bemerkung.
00:09:32: Ich habe ja vorhin schon gesagt dass ich da den Angeklagten in dem Verfahren verteidigt hab und da unterliegte ich natürlich die ansatzlichen Weihgedicht.
00:09:40: Das ist ja klar!
00:09:41: Natürlich habe ich auch die Teilnahme an dem Podcast mit meinen Mandanten vorher bestroffen.
00:09:46: Es ist ja aufsetzverständlich... und hat das als Ersten geklärt.
00:09:50: Mein Mandant, der musste ja auch während der Verhandlung hier am Frankfurt ziemlich viel Presseberichterstattung sich ergeben was?
00:09:58: Das ist keine angenehme Erfahrung!
00:10:00: Und aus diesem Grund werde ich mich heute mal so ganz bewusst auf solche Punkte beschränken die in der öffentlichen Berichterstatterung sowieso schon bekannt sind und wer jetzt nicht auf jedes Detail eingehen können also denen interessiert auch die unterschiedlichen Sachverhaltsdetails.
00:10:15: Das ist eigentlich ganz gut beschrieben in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
00:10:19: Die ist hier auf der Webseite DEHs für jeder Hand öffentlich abaufbar.
00:10:23: Die werden wir selbstverständlich auch wieder in die Show Notes einfügen, sodass geht er sie dort noch mal nachlesen kann wer Interesse hat da nochmal tiefer in den Details einzusteigen.
00:10:34: Daher sowieso ich kann mir vorstellen für die Zuhörer jetzt auch wichtiger als manche Detailfragen sind ja die größeren rechtlichen Zusammenhänge ans Takeaway Und deswegen werde ich jetzt den Sachverhalt mal ganz bewusst auch stark vereinfachen und Details weglassen.
00:10:49: Also, vereinfacht war es jetzt wie folgt ein Bekannter des Angeklagten arbeitet bei einer großen Investments Bank im Bereich öffentlicher Indomahmen auf Englisch Mergers and Acquisitions.
00:11:01: Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit bei der Investmentbank hat dieser Bekannte regelmäßig Zugang zu vertraulichen Insiderinformation zu den verschiedensten der Papieren.
00:11:12: Mit diesen Insider-Informationen ließe sich an der Börse natürlich sehr viel Geld verdienen, wenn man die Aktie vor allem anderen billig kauft und dann wird irgendwann die Insiderinformation bekannt.
00:11:21: Und der Kurs wagt.
00:11:23: Wenn man nun aber als Insider in so einer beruflichen Position selbst mit den Aktien handeln würde, ist ja klar das würde früher oder später auffliegen, weil man da doch penibel überwacht wird durch die Börsen und die Merken des.
00:11:37: Also was ist denn passiert?
00:11:39: Der Bekannte hat dann nicht selbst mit diesen Aktien gehandelt, sondern er hat einem vollkommen unbeteiligten Dritten einen Außenstehenden das war hier der Angeklagte einer Entfehlung gegeben zum Kauf einer bestimmten Aktie.
00:11:53: Und hier gab es eine Besonderheit diese Besonderheiten die es soweit ich weiß in dieser Konstellation auch noch nie Gegenstand gewesen von anderen und Rechtsentscheidungen nämlich was ist passiert?
00:12:06: nicht die komplette Insiderinformation weitergegeben, erschlitzweise.
00:12:10: nächste Woche gibt es eine Übernahme und die Gesellschaft A möchte die Gesellschaft B kaufen.
00:12:16: Sondern er hat lediglich einen bloßen Tipp weiter gegeben ohne jetzt konkrete weitere Details zu nennen wie jetzt also Wietergesellschaftpreis oder Angebotsbedingungen.
00:12:27: Es war eigentlich dann in vielen Fällen nur noch der Name einer konkreten Aktiengesellschaft.
00:12:33: Da hatte sich aber zwischen dem Bekannten und dem Angeklagten so eine gewisse Routine entwickeln.
00:12:40: Und es hat dann am Ende ausgereicht, dass nur noch dieser Name genannt worden ist.
00:12:46: Dann hatte er aufgrund dieser Namensnennung dieses Tipps den Papiere investiert.
00:12:54: Die Größenordnung war durchaus beachtlich beim letzten Geschäft was Anklage-Degenstand war.
00:13:00: Das war ein Übernahme aus dem Jahr two-tausend-einundzwanzig im Bereich der Wohnungssymobilien.
00:13:06: Und da hatte der Angeklagte dann, dass er gibt sich aus den Urteilsgründen etwa vier Millionen Euro investiert in Finanzinstrumente und beim Verkauf dann neun Komma fünf Millionen Euro erhöht.
00:13:17: Also das strechen wir auf jeden Fall über einen Gewinn in Millionen Höhe.
00:13:21: Eine weitere Besonderheit des Falles war es, dass der An Geklagter in einigen Fällen diese Tipps die er bekommen hatte von dem Investmentbänker Diese Tipp hat er seinerseits weitergegeben an den weiteren Bekannten.
00:13:34: Also dann gab's so eine Art Empfehlungskette.
00:13:36: Und dafür ist es wichtig, und das spielte auch bei dem Bundesgerichtshof eine gewisse Rolle – dass bei der Weitergabe dieser Tipps, die angeklagte, selbst ja nicht mehr wusste.
00:13:48: Der kannte die Insiderinformationen um mich, sondern hat nur den Tipp weitergegeben.
00:13:52: Das war dann, kommen wir nachher noch mal drauf sicherlich, auch Grund für den Bundesgerichtshof, warum man da das Urteil in einem Punkt berichtet hatte?
00:14:00: Danke dir, dass es auf jeden Fall ein spannender Sachverhalt und insofern würde ich sagen gehen wir jetzt wirklich mal auch rechtlich in mediasres.
00:14:07: Wir verstehen der Angeklagte selbst hat nie die direkte Insiderinformation erhalten nur einen Tipp oder eine Entfehlung wie schau dir mal die akzx an oder das Unternehmen y Und warum kann das ist was dem strafbar sein?
00:14:22: Der Angeklargte der wusste im Runde nie welche Maßnahmen jetzt konkret bei einem Unternehmen irgendwie bevorsteckt oder nicht.
00:14:29: seitens Der hatte diese eigentliche Insider-Information, die Bayern unbekannt geblieben.
00:14:35: Und deswegen wurde er auch nicht verurteilt wegen sagen ich mal eines klassischen Insidergeschäfts wie man das vielleicht so kennt sondern in einer neueren Variante das nennt man in der Literatur uneigenlicher Insiderhandel weil es halt also ich wiederhole nochmal uneigentlicher Insider Handel und der wird deswegen so genannt Weil jemand beschraft wird gerade keine Kenntnis von Insider-Informationen hat, sondern eigentlich nur auf der bloßen Grundlage eines Tipps handelt.
00:15:05: Und das ist geregelt in Artikel acht Absatz drei der Marktmissbrauchsverordnung.
00:15:10: und jetzt wird es ein ganz bisschen detaillierter, Artikel eight Absatz trei.
00:15:13: Das ist tatsächlich auch seit einigen Jahren verboten.
00:15:17: Es ist eine gewisse Neuerung die da die Marknis aus Verordnung mit sich gebracht hat.
00:15:22: Ist aber im Grunde halt seit zweitausendsechzehn, ist das straffbar!
00:15:29: eigentlich strafbar.
00:15:31: Dann natürlich die Frage von meiner Seite, war es dann wirklich umstritten?
00:15:36: Dass dieses verhalten strafbaar sein kann?
00:15:39: oder warum ist jetzt diese Klarstellung so bedeutsam?
00:15:43: Also umstritteln kann man glaube ich nicht wirklich sagen.
00:15:47: Es war einfach nicht so allgemein bekannt und das ändert sich möglicherweise auch in der Folge des Urteils.
00:15:55: Ich kann jetzt vielleicht mal sinngemäß Wieder wegen, was denn im Artikel Acht Absatz drei der Marktmisspostverordnung steht.
00:16:01: Ich versuche das mal ein bisschen zu vereinfachen.
00:16:03: Ja gerne!
00:16:03: Indem ich da jetzt nicht den Non-Text ablesen.
00:16:06: Das ist sonst ein bisschen so kompliziert.
00:16:08: aber in Acht Ab Satz Drei steht sinngemäß drin folgt man einem Tipp dem man selbst von einen Insider bekommen hat dann erfüllt das den Tatbestand des Insidergeschäfts.
00:16:21: und jetzt kommt es wichtig Wenn man weiß oder wissen sollte, dass dieser Tipp auf eine Insiderinformation behut.
00:16:32: Also erforderlich ist da der Vorsatz des Tipp-Empfängers, das dieser Tipp basiert auf einer Insider-Information und so lag es nach den Feststellungen die das Landgericht getroffen hat.
00:16:44: Denn der angeklagte, so steht's ja in den Feststellen nahm billigenden Kauf dass diese Tipps ihr vom Bekannten bekommen hat, auf Insiderinformation beruhen.
00:16:54: So und soweit ich weiß war das in Deutschland der erste Tatkomplex, um dem es erstmals eine Verurteilung in der Variante dieses uneindentlichen Insiderhandels gab.
00:17:03: Und ist das eine Konstellation die dir häufiger in der Pfexus begegnet?
00:17:08: Oder ist das eher etwas, wo du sagst naja eigentlich, eigentlich sieht man nur den wichtigen Insiderhandel und nicht den uneigentlichen...
00:17:15: Was wir da uns mal auch wissen Es gibt ja auch absolut nicht so wahnsinnig viele Fälle des Insiderhandelwitz, die dann zur Anklage gebracht werden.
00:17:25: Das ist ja nicht so dass es der jeden Tag bundesweit eine neue Anklager gäbe sondern das sind eigentlich immer nur ein paar Fälle im Jahr, jedenfalls die bekannt werden.
00:17:32: Wenn man da jetzt mal unseren Fall mit den übrigen Fällen vergleicht, dann dürfte er sicherlich was jetzt einmal wieanzahl der Transaktion und auch die gesamte Dauer dieses eingespielten Tickgebersystems betrifft dürfte das sicherlich der, das Abstand größte Fall gewesen sein.
00:17:49: Davon abgesehen ist mein Gefühl dass diese Konstellation an sich also man befolgt einen Tipp den man irgendwie kriegt von jemandem und von dem man irgendwie weiß oder wissen müsste er hat Insiderinformationen denn dass dieser Konstellations gar nicht mal so selten ist und das kann verschiedene Ursachen haben.
00:18:08: bis zur Erkleidung des Bundesgerichtshofs mag es durchaus in anderen Fällen zu sein Anleger oder Akteure, das gar nicht so richtig wussten.
00:18:18: Dass das verboten und strafbar ist?
00:18:20: Vielleicht haben manche... Das ist jetzt aber nicht mehr als eine Spekulation.
00:18:25: Aber fragst mich aus und bist nach meiner Einschätzung Und vielleicht gibt es den einen oder anderen Falle wo tatsächlich jemand sich auch für sehr smart hält und denkt da kann man bewusst welche Regelungslöten mit dem Ausnutzen und am Ende des Tages ist die Überraschung groß wenn das doch verboten & strafbares.
00:18:43: Also vielleicht ja eine Folge auch dieser Entscheidung jetzt, dass sich das insgesamt ein bisschen herumwärft.
00:18:48: Ja wenn die Lübiker keine Lücke ist?
00:18:51: Da wäre dann jetzt direkt meine Frage... Du sagtest ja eben es kommt vor allen Dingen hier auch mal wieder auf den Vorsatz an also dieses Erkennen.
00:19:00: Was hat denn der BGH dazu gesagt?
00:19:03: zu dem Vorsatz?
00:19:05: Das wäre jetzt natürlich die große Frage.
00:19:07: was hat er denn am neunzehnten November dazu entschieden?
00:19:10: Zunächst einmal vielleicht bei dieser Entscheidungsbundesgerichtshofs, wenn wir jetzt konkret mal darauf eingehen wollen.
00:19:16: Da muss man wissen das handelt es sich um eine sogenannte Leitsatzentscheidung und Leitsatsentscheideone sind solche die für die Praxis besonders wichtig sind weil die der Name schon wagt.
00:19:27: Die haben Leitsätze, die über den jeweiligen Fall hinaus Beachtung verdienen.
00:19:32: Die gehen also so ein bisschen als Orientierung und deswegen wird dieser Fall dieses Urteil wird auch in die sogenannte Amtliche Sammlungen aufgenommen da jetzt auch gerade was den Vorsatz angeht, schon wichtige Leitplanken einrand in den Gonen.
00:19:48: Im ersten dieser Leitsätze – das steht sinngenießt drin – dass derjenige, der auf der Grundlage einer Insiderinformation einen Tipp bekommt, ebenfalls dem normalen insiderrechtlichen Erwerbs- und Veräußerungsverbot unterliegt selbst wenn die Empfehlung nicht mit der Mitteilung der Insiderinformation anhergeht.
00:20:11: Also im Grunde das, was wir gerade gesprochen haben wird hier nochmal in anderen Worgen wiedergegeben.
00:20:16: Und an dieser Stelle bezieht sich auch der Bundesgerichtshof ausdrücklich auf den Artikel VIII Absatz drei.
00:20:21: und jetzt kommen wir zur Frage des Vorsatzes.
00:20:24: dazu steht was zum zweiten Reitsatz nämlich.
00:20:27: da sagt er Bundesgerichtshof es reicht für die Tatbestandsverwirklichung nach allgemein strafrechtlichen Grundsätzen wenn der Täter wenigstens mit sogenannten Eventualvorsatz handelt.
00:20:41: Der Bundesgerichtshof sagt hier auch sehr deutlich, dass sich aus der Marktmissbrauchsverordnung keine höheren Forderungen an den Vorsatz ergeben.
00:20:50: Insbesondere braucht es direktes Wissen.
00:20:54: Das war eine Frage die war in der möglichen Verhandlung überstritten.
00:20:58: Ich verrate jetzt nicht zu viel wenn wir argumentiert haben das aus der So ein direktes Wissenserfordern ist folgt und wir deswegen gesagt haben, das reicht nicht der Eventualvorsatz.
00:21:10: Das hat den Bundesgerichtshof so nicht geteilt.
00:21:14: also für dem Bundesgerichtshof reicht der Eventuaalforsatz.
00:21:18: Und was dann?
00:21:19: um es noch abzuschießen?
00:21:21: Den dritten Leitsatz anbetrifft da sagt der Bundesgerchtshof bei der Strafbarkeit der Empfehlung oder der Verleitung eines Dritten zum Tätigen von Insider-Geschäften ist vorausgesetzt dass der Verleitende selbst über eine Insiderinformation verfügen
00:21:58: muss.
00:22:02: ein erhebliches Risikopazenzial daraus.
00:22:06: Wenn ich mir jetzt vorstelle, jemand der mit diesen Tipps in Anführungszeichen regelmäßig in Berührung kommen kann also wenn wir mal an Foremanager oder Analysten denken oder eben auch einfach nur das Gespräch im privaten Freundeskreis da ist natürlich erst die Frage an dich auf die Zukunft gerichtet Meinst du, hier wird sich etwas ändern?
00:22:29: und sollte sich hier etwas ändern?
00:22:31: Wie siehst Du das?
00:22:33: Zunächst muss man wissen, wenn man jetzt hier professionell tätig ist um diesen Bereich.
00:22:39: Dass da so ein Gefahr bemerkter Bereich ist, wenn ich überhaupt selbst mit Aktien handele oder mit Wertpapieren und ich gleichzeitig Finanzbau aufhebe.
00:22:49: Und deswegen gibt es ja in vielen Investmentbanken und Anwaltskanzleihen häufig auch ziemlich strittbe Verbote dass Mitarbeiter insgesamt nicht handeln dürfen, egal ob sie jetzt auf einer bestimmten Transaktion drauf sind oder nicht.
00:23:04: Einfach um die Mitarbeiter aber auch die gesamte Institutionen nicht in Risiken zu bringen.
00:23:10: Das ist mal das eine.
00:23:11: also da fühlt man sicherlich gut dran wenn man ein Stück weiter selbst sich mit Zurückteilung auferlegt beim Handel der Instrumente und das wird natürlich nochmal umso wichtiger denn man tatsächlich so einen Bericht oder einen Tipp, oder eine Empfehlung für irgendwie mitbekommt.
00:23:29: Und da sind auch die Gefahren, die beurteile ich schon als gestiegen weil was man ja auch beachten muss heute ist hier auch der ganze Aktienhandel so viel einfacher als das noch vor vielen Jahren Der Falle dann heute hat ja fast jeder auf seinem Handy eine Trading App und kann da im Grunde super einfach Finanzinstrumente zu jeder Uhrzeit auch handeln.
00:23:54: Wenn man sich mal überlegt vor zwanzig, dreißig Jahren sitzt man vielleicht irgendwie zusammen in der Bar und dann fießen da irgendein paar Getränke zu viel.
00:24:02: Und dann wird irgendwann für die Zungen ein bisschen locker und man verblabbert sich.
00:24:07: Da ist vielleicht vor zwanzig, dreizig Jahren gar nicht so viel passiert.
00:24:09: Weil diejenigen, die mit am Fisch saßen, haben es irgendwie zwar gehört aber haben da nichts mit anfangen können.
00:24:15: Aber wenn heute jeder auf seinem Handy so eine Trading-App hat, dann ist auch die Gefahr dass jemand das ausmappt relativ schnell dann auch eine Transaktion auslöst, die ist glaube ich größer als es früher war.
00:24:29: In so einem unüberlegten Moment entweder selbst Aktien handelt oder dann einfach sich verplappert und dann steigt auch im gleichen Atemzug ein Stück weit in der Kunstgefahr weil die Markt-Überwachungsmechanismen immer besser werden.
00:24:45: eigentlich muss man wissen an der Börse die Insider Geschäfte, die Verbotenen, die getätigt werden Die haben eine ziemlich hohe Aufdeckungsquote.
00:24:53: Einfach weil mittlerweile jedes Geschäft im Grunde eine automatische Handel zu Überwachung unterliegt und denn dort sehr hohe Gewinne gemacht werden, mit vielleicht auch sehr riskanten Finanzinstrumenten.
00:25:07: dann schlagen die mal per se an in den Überwachungsalgorithmen Und dann wird das automatisch erst einmal überwacht und dann wird geguckt wie kann da jemand so einen hohen Gewinn machen?
00:25:20: Als Handelsüberwachungsstelle oder auch als Aufsicht gab es in diesem Zusammenhang welche markanten Insiderereignisse, wie jetzt beispielsweise Unternehmensübernahmen und dann wird das schon sehr limitiert geguckt.
00:25:33: Und da muss man also im Grunde wissen... Also erstens ist es verboten?
00:25:39: Das ist jetzt ein Wohnen in seltsamer Städtlichkeit!
00:25:41: Wenn ich weiß, da gibt's einen Tipp und der basiert auf einer Insiderinformation, dann darf ich damit nicht handeln.
00:25:46: Eigentlich ist damit die Frage beantwortet.
00:25:48: aber Um jetzt auch mal die Risiken zu verdeutlichen, die damit einhergehen können wollte ich es jetzt gerade mal geschrieben.
00:25:53: also das ist dann ein echtes Risiko dass man besser nicht eingehen sollte.
00:25:57: Jetzt haben wir natürlich du sagt dass das gerade auch das Entdeckungsrisiko wird dir natürlich auch regelmäßig betrachtet wie auch das Trading Verhalten von einzelnen Personen ist was ja auch so kenne ich das zumindest auch gerne einmal ein Indikator ist wenn eben eine Person natürlich nur in solchen bereißen, dann eben entsprechende Käufe tätig.
00:26:16: Dann stellt sich die Frage dazu natürlich auch wenn ich jetzt aber das unter richtig verstanden habe haben wir ja jetzt auch wirklich nochmal eine andere ein anderes Strafbarkeitsrisiko nämlich eben bei dem Tipp Empfänger Weil der ja jetzt also der Insider, der die Insiderinformationen hat.
00:26:33: Ich nehme mal an bei dem wird sich relativ wenig geändert haben aufgrund dieses Urteils.
00:26:38: Der wusste vorher dass er eine Insider-Information hat selbst wenn er vorher wusste wenn ich die gesamte Insider Information weitergebe und sich daraus den Tipp
00:26:49: schließt
00:26:51: ist das strafbar.
00:26:52: Jetzt weiß er auch selbst wenn nicht nur den Tipp weiter gebe der auf einer Insider information basiert bin ich jetzt auch in der Strafbarkeit, was ich mich aber wirklich frage und das wäre auch nicht ich mich sondern ich frage dich.
00:27:04: Eben nach diesem Urteil als Grad wie gehe ich damit um wenn ich einen Tipp erhalte?
00:27:11: Weil vielleicht weiß ich ja gar nicht dass du gerade an einer Transaktion verteiligt bist und daher den Tipp den du mir gibst eben wirklich auf eine Hinzahl der Informationen beruht.
00:27:21: Ich kann ja einfach nur denken ach guck mal der Thomas ist aber lieb Der macht sich Gedanken über meine Zukunft und möchte, dass ich mein Geld gut investiere.
00:27:28: Also was ist mit dem Tipp Empfänger?
00:27:31: Was gibst du dafür ein Rad für all diejenigen da draußen, die vielleicht einen Tipp erhalten?
00:27:36: Die Gefahren des Tippempfängers gibt es jetzt strafrechtlich in zweierlei Hinsicht.
00:27:46: Einmal wenn er selbst als Tipp-Empfänger auf Grundlage dieses Tits mit einem Gärtpapier handelt dann ergibt, dass ich einen rechtlichen Gefahren bereich.
00:27:57: Aber auch wenn er diesen Tipp dann seinerseits weitergibt im Rahmen sage ich mal einer Tippgeber Kette das ist auch verboten und auch da riskiert eine Strafbacke hat.
00:28:07: Das ist erstmal so ein bisschen die rechtlichen gefahren.
00:28:10: Und denn wenn du mich jetzt fragst was soll man machen in so einer Situation Dann würde ich sagen ja den Zinger davon lassen Sowohl von eigenen Geschäften als auch von der Weitergabe.
00:28:21: Da kann man sich natürlich den Kopf drüber zu brechen, ob man da irgendwie Konstruktionen findet die das irgendwie tragfähig erscheinen lassen.
00:28:31: Aber so meine Erfahrungen aus der Praxis funktioniert dann häufig nicht.
00:28:37: also wenn man es irgendwie nicht muss würde ich sagen Finger davon was.
00:28:42: Das ist mal ein ganz klarer eindeutiger Tipp und danke dir lieber Thomas dafür.
00:28:46: bei Tipps die vielleicht nicht ganz auf dem offiziellen Weg gekommen, einfach Finger weg hat man längerfristig was davon.
00:28:56: Lieber Thomas gibt es sonst noch irgendetwas was wir vergessen haben zu besprechen oder was du vielleicht noch hinzufügen möchtest?
00:29:02: Wir haben jetzt auch recht ausführlich über das Insider-Strafrecht hier in Deutschland und in Europa gesprochen.
00:29:11: Das ist was man halt so kennt aus Unternehmen und auch aus der Finanzbranche Und das ist ja auch unterdichtig, dass es das gibt.
00:29:19: Gerade mit Tämlich auf Vertrauen auch um die Integrität der Nackte.
00:29:24: Denn was es jetzt seit einigen Monaten aber immer wieder in einer Presseberichterstattung gibt – das ist eine ganz andere Gefahr von Insidersachverhalten möglichen Insidersachtverhalten nämlich im Zusammenhang mit politischen Erschabungen, die angekündigt werden dass da in sehr, sehr großer zeitlicher Nähe massiv investiert wird.
00:29:53: In Aktien oder in sonstige Finanzinstrumenten und da reden wir nicht irgendwie über ein paar Millionen, sondern mal hundert Millionen.
00:30:00: Das ist natürlich alles nur in Kresseberichten korrektortiert aber das gibt schon Anlass zur Sorge, dass da eben auch Wissen missbraucht wird.
00:30:10: und da sehe ich noch eine ganz andere Gefahr für die Integrität und auch das Voraun der Anleerlernten, die es anzumerkte.
00:30:17: Das wäre aber glaube ich der Stoff von ganz einem Podcast vorher.
00:30:21: Vielen Dank lieber Thomas!
00:30:22: Das ist tatsächlich ein sehr spannendes Thema für die Zukunft.
00:30:25: Freut mich zu hören dass wir einen Ausblick haben auf ein weiteres Gespräch.
00:30:30: da wird es dann vielleicht irgendwann mal Verfahren geben und dann können wir uns dann dazu austauschen.
00:30:35: Bis dahin vielen Dank fürs Gespräch und wenn Sie liebe Hörberinnen und Hörwerfragen oder Anmerkungen haben.
00:30:42: melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter info.adrosinosonr.com.
00:30:47: Wie immer verdient mit die Entscheidung in den Shownouts?
00:30:50: Bis zum nächsten
00:30:50: Mal!
00:31:08: www.rosinus-on-r.com oder unter
00:31:13: www.rossinuspartner.com.
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