Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Rechtsmittel
Shownotes
Endstation Urteil? – die Rechtsmittel im Strafverfahren
Nicht jede Entscheidung eines Strafgerichts ist das letzte Wort. Aber wer sich wehren will, muss wissen, welche Wege existieren und wie viel Zeit bleibt, sie zu begehen.
Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge die zentralen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Strafprozessordnung, von der Beschwerde über die Berufung bis hin zur Revision. Besonders im Fokus steht dabei die Revision: Sie ist im Wirtschaftsstrafrecht das maßgebliche Rechtmittel gegen Urteile der Wirtschaftsstrafkammer, allerdings mit einer überschaubaren Erfolgsquote. Welche Fehler mit der Revision gerügt werden können, welche Revisionsgründe dabei die größte Praxisrelevanz haben und was es mit der Beruhensprüfung auf sich hat, erfahren Sie in dieser Folge.
Außerdem geht es um den Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere gegen Durchsuchungen und Untersuchungshaft, sowie um die Möglichkeiten jenseits des ordentlichen Instanzenzugs: die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die Individualbeschwerde beim EGMR und die Anrufung des EuGH. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen im Ernstfall.
Hier geht‘s zur Folge „Die Entwicklung des materiellen Strafrechts und des Revisionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/45-rosinusonair
Transkript anzeigen
00:00:02: Rosinus
00:00:03: on Air,
00:00:05: der Criminal Compliance Podcast.
00:00:11: Ich bin voll Kapitisch.
00:00:12: bei mir ist Doktor Christian Rosinos.
00:00:15: in der heutigen Episode geht es um Rechtsmittel in der Praxis.
00:00:20: Bevor wir in die Einzelheiten gehen was versteht man eigentlich unter Rechtsmitteln und rechtsbehelfen?
00:00:27: Also rechtsbehälf als Oberbegriff sehr.
00:00:29: rechtsmittel ist ein prozessuales Instrument zur Überprüfung oder durch Brechungen gerichtliche Entscheidungen.
00:00:37: Es gibt insofern ordentliche Rechtsbehälfe, wie etwa die Beschwerde nach dreihundertvier fortfolgende STPO, die Berufung nach drehundertzwölf fortfolgenden STPO-Direvisionen, drehundertreisig fortfolgender STPO sowie den Einspruch gegen den Strafbefehl nach vierhundertzehn STPO bis auf den Einspruch gegen den Strafefehlenten und alles andere Rechtsmittel.
00:01:02: Dann gibt es noch außerordentliche Rechtsbehälfe, also die durchbrechend.
00:01:05: etwa die Rechtskraft.
00:01:06: Das ist die Wiedereinsätze in den vorigen Stand.
00:01:10: Vierviertig vortfolgende SCPO, die Wiederaufnahmen zu fahren nach dreineuenfünfzig fortfolgen SCPO.
00:01:17: dann die Verfassungsbeschwerde Artikel dreieinneunzig Grundgesetz und etwa auch die Individualbeschwerte zum Europäischen Gericht zur für Menschenrechte in Artikel vierunddreißig RMRK.
00:01:29: was besonders wichtig ist beim Rechtsmittel der sogenannte Debolutiv-Effekt.
00:01:33: Das heißt, das Verfahren geht an eine höhere Instanz und der Suspensiveeffekt hemmt die Rechtskraft aber nur bei der Berufung der Revision nicht etwa weiter beschwerden was weiterhin deutschen Strafrecht auch ein wichtiger Aspekt bei Rechtsmitteln ist.
00:01:50: generell nicht ganz hundertprozentig, aber generell gilt das sogenannte Verbot der Reformat zu Impeous Das heißt, man darf sich nicht verschlechtern wenn der Angeklagte über die Staatsanwaltschaft zugunsten das angeklagten Rechtsmittel erhebt.
00:02:06: Insoweit gibt es auch quasi eine Verschlechterung, die möglich ist, wenn die Staatsaanwaltschaft etwas zu lasten, dass angeklagtem Rechtsmittelerheb ins besondere Visionen.
00:02:17: Es gibt die Möglichkeit der Teileinfechtung, man kann zum Beispiel nur den Strafenausbespruch angreifen und Rücknahmen oder Verzicht keinen Unwiederauflächer folgen.
00:02:27: Kannst du uns die einzelnen Rechtsmittel der STPO kurz skizzieren?
00:02:31: Ja, fangen wir mal mit der Beschwerde an.
00:02:33: Das geht gegen bestimmte Beschlüsse des Gerichts und auch verfügendes Vorsitz in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.
00:02:41: es hat eine Regel keine Frist und auch kein Suspensiveffekt.
00:02:46: anders ist es zum Beispiel das fortigen Beschwerden die man bei gerichtliche Anordnungen erheben kann.
00:02:53: ja da gibt es die Wochenfrist.
00:02:56: Dann gibt es die Berufung, das ist quasi eine zweite Tatsacheninstanz mit vollständiger Neu-Hauptverhandlungen.
00:03:02: Das gibt's im deutschen Strafrecht nur in begrenzten Fällen nämlich dann wenn Urteile des Amtsgerichts vorliegen.
00:03:08: Es heißt vor dem Verfahren vor dem Strafrechts und dem Schöpfengericht Und dann kommen noch die Revisionen.
00:03:15: Das ist eine reine Rechtsinstanz also kein Tatsachsenstanz.
00:03:18: D.h.,
00:03:19: dieses Urteil des jeweiligen Gerichts wird nur auf Rechtsfeder geprüft Und da sprechen wir dann über Sach- und Verfahrensrüge.
00:03:29: Das heißt, man guckt sich an hat es das Urteil Potswahl quasi auf der richtigen Grundlage gegangen oder auch ist das Materiel recht richtig angewendet worden?
00:03:38: Generell ist das das zulässige Rechtsmittel gegen Urte ins Landgerichts oder unter Umstand Oberglanges Gerichts wenn es Ärzte einst sonstige Entscheidungen gibt.
00:03:52: Wenn das Verfahren beim Amtsgericht losgeht, gibt es quasi drei Rechtsmittelinstanzen generell.
00:03:57: Also Amts Gericht, Landgericht, Amts-Gerichtberufung zum Landgerricht dann Revision zum Oberlandesgericht.
00:04:07: oder es gibt tatsächlich auch die Möglichkeit vom Amtsgerecht direkt eine Revisionsinstanz anzurufen, das nennt man dann Sprungrevision.
00:04:14: Warum spielt den Wirtschaftsstrafrecht fast ausschließlich die Revision einer Rolle?
00:04:19: Weil in der Wirtschaftsstrafe richtig viele Fälle, die man eigentlich nicht erwarten würde doch vom Landgericht landen,
00:04:24: d.h.,
00:04:25: man hat da nur eine Tatsacheninstanz insbesondere deshalb weil das Landgerichte ein Wirtschaftsstrafkammer hat und eben gegen Urteile des Landesgerichts keine Berufungsstadt finden kann.
00:04:36: Das heißt aber auch wenn der Sachverhalt Falls dargestellt ist, jedenfalls aus Sicht der jährigen Verfahrensbeteiligten hat man natürlich das nachsehen.
00:04:45: Das heißt es ist ganz wichtig dass man gerade im landgerichtlichen Verfahren darauf hinwirkt, dass der Sachverhalt zutreffend auch Zeugen aussagen und so weiter wiedergegeben ist.
00:04:56: Das heisst es ist sehr vital im land gerichtlichen Verfahren entsprechend auch die revisionsgerechtliche Brille mit aufzusetzen und etwa durch Verfahren rügen bestimmte Beweisanträge und Formulierungen sozusagen, die Revision auch unter Umständen vorzubereiten.
00:05:15: Welche Fehler kann man in der Revision geltend machen?
00:05:17: Das ist ja vorhin schon mal angedeutet als es gibt Verfahrenshindernisse zum Beispiel die Verjährung oder andere fehlende Prozessvoraussetzungen.
00:05:25: das wäre von Amtswegen zu prüfen muss man nicht dazu vortragen würde man natürlich trotzdem tun dann eben diese Verfahrensfehler und die Verletzung sachlichen Rechts wie schon ausgeführt.
00:05:37: Und was wichtig ist, es muss das sogenannte Beruhensprinzip.
00:05:40: die Gesetzesverletzung allein reicht nicht aus.
00:05:43: Sondern das Urteil muss auch auf dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschrift beruhen.
00:05:47: Man sagt etwa so grob als Faustformel.
00:05:50: Beruhen liegt dann vor wenn nicht ausgeschlossen werden kann dass das Urteil ohne Fehler anders gelautet hätte.
00:05:57: Es gibt davon noch einmal eine Ausnahme nämlich die sogenannten absolute Revisionsgründe.
00:06:01: Das heißt das beruhe wird unwiderlegbar vermutet, zum Beispiel bei fehlerhaften Kammerbesetzungen.
00:06:08: Wenn die Urteilsfrist überschritten wurde und wenn die Verteidigung unzulässig beschränkt würde – das sind alles Punkte, die sozusagen da mit reinspielen.
00:06:17: Es gibt insbesondere auch Fallstricke, es gibt sogar eine rüge Präklusion.
00:06:24: Man kann dann bestimmte Revisionsgründe nicht mehr geltend machen, z.B.
00:06:29: die falsche Besetzung des Gerichts Verstoß gegen die Belehrungs- oder Benachrichtigungsvorschriften,
00:06:34: etc.,
00:06:35: wenn diese Fehler nicht bereits in der ersten sanzischen Hauptverhandlungen anstanden wurden.
00:06:39: Also da muss man als Anwalt oder Anwältin aufpassen, dass man das aus dem Protokoll macht.
00:06:43: dann und es muss so noch rechtzeitig gemacht
00:06:45: werden.
00:06:46: Welche Revisionskunde sind den Wirtschaftsstrafrecht besonders relevant?
00:06:51: Wichtig ist immer die besetzungsrüge, also die falsche Besetzung der Wirtschaftsstraftkammer.
00:06:57: Die Verletzung von Mitteilungspflicht über die Verständigungsbemühungen kann auch mal ein Thema sein.
00:07:03: Verspätete Urteilsabsetzungen aufgrund der längeren Urteile, insbesondere auch und das ist glaube ich sehr wichtig, die Anwendung falscher oder die falsche Anwendungen von Normen.
00:07:15: Und da wir im Bittelfstrafrecht ja häufig auch auf Plankettgesetze zugreifen sozusagen eben auch die außer strafreitlichen Normen zum Beispiel etwa im Steuerrecht Gibt es da schon tatsächlich häufig Potenzial?
00:07:28: Andererseits muss man sagen, ist die Erfolgsquote bei Revisionen beim Bundesgerichtshof glaube ich um die zwei Komma irgendwas Prozent.
00:07:37: Also selbst wenn Verfahrensverfehler vorläge ist quasi Erfolgskrote sehr häufig nicht erfolgreich.
00:07:44: Im Viertasstrafrecht sind aber nicht nur Rechtsmittel gegen Urteile sondern auch gegen Bankmaßnahmen im Ermittlungsverfahren essentiell.
00:07:50: also gerade durch Suchungen sind hier sehr typisch.
00:07:53: Welche Möglichkeiten gibt es hier gegen eine Durchsuchung vorzugehen?
00:07:57: Naja, es gibt eben die Rechtsmittel gegen Durchsuchungen.
00:08:00: Die einfache Beschwerde bei der richterlichen Anordnung und bei der polizeilichen An- an alle Anordnungen kann man auch Antrag auf gerichtliche Entscheidungsstellen.
00:08:08: Häufig wird davon abgesehen wird das Strafverfahren gegen Durchsuchung Rechtsmittel einzusetzen weil man eben den Sachverhalt nicht zementieren will.
00:08:16: generell die Grundregel Rechtsbär für nur eine Haken-Einsicht.
00:08:21: Da gibt es natürlich auch abweichende Grundregeln, aber das ist quasi generell so.
00:08:26: Was man wissen muss, es gibt häufig in diesem Kontext auch Vermögensarreste oder durch Suchen zur Vollstreckung von und Verziehungen von Arresten.
00:08:34: Und auch da ist die Beschwerde zulässig.
00:08:38: Manchmal macht es Sinn sozusagen diese Rechtsmittel dann einzulegen um das auch prüfen zu können ob man die weiter verfolgen wird also noch nicht zu begründen sondern erst mal einzulegen, auch im Akten einzig zu bekommen und in sowas zu verstehen auf welcher Rechtsgrundlage oder auf der Sachverhaltsgrundlage überhaupt die Durchsuchung oder sonstige Maßnahmen erlassen worden sind.
00:08:58: Wenn der Instanzenzug der STPO ausgeschöpft ist welche weiteren Möglichkeiten gibt es da noch?
00:09:04: Verfassungsbeschwerde kann man einreichen also das kann man nur... Der Verwassungsbeschwerde kann man sich nur auf die Verletzung von Grundrechten und Grundrechtszeichnerechten berufen.
00:09:16: Das ist natürlich im Strafrecht häufig der Fall, es ist aber auch keine Tatsacheninstanz und auch allein die Annahmequote also das Verfassungsgericht überhaupt mit einer Verfassensbeschwerte beschäftigt, liegt auch unter so um die ein Prozent eineinhalb Prozent rum, also insofern die Erfolgsaussichten sind häufig sehr gering.
00:09:32: dann etwa die Individual-Beschwärde nach DMH etwa Verstoß gegen das faire Verfahren, Artikel sechs EMAK.
00:09:41: Verstoßen gegen den nebenmotivierte Grundsatz zu solchen Themen.
00:09:44: Es gibt aber auch tatsächlich die Möglichkeit im EUGH vorstellig zu werden unter Umständen.
00:09:50: Teilweise muss das Gericht auch vorlegen wenn die Strafrechte verurteilen auf europarechtliche Normen basiert.
00:09:56: Das kann vielleicht dem Umsatzsteuerrecht mal der Fall sein oder Verstoße gegen Nebis in Eden also gegen die europäische Grundrechtskarte verstoßen wird.
00:10:04: Vielen Dank für diese Information und vielen dank auch an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern.
00:10:09: Und wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Info-Ed Rosinos minus ON Minus Air kommen!
00:10:17: Bis zum nächsten Mal.
00:10:19: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:10:29: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwelte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns!
00:10:36: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.
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