WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht

Shownotes

Im Maskottchen-Kostüm aufs Spielfeld – wenn Recherche zur Straftat wird

Darf man eine Sicherheitslücke aufdecken, indem man die Grenzen des Erlaubten überschreitet? Diese Frage führt zurück zum Eröffnungsspiel der Heim-EM 2024. Dort schlich sich ein YouTuber im Kostüm des offiziellen Maskottchens bis auf den Rasen der Allianz Arena – festgehalten in einem Video mit über 3,1 Millionen Aufrufen. Rund zwei Jahre später hat das Amtsgericht München geurteilt.

Dr. Christian Rosinus ordnet in dieser Sonderfolge zur WM die Entscheidung ein: Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit dem Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB). Besonders im Fokus steht die Frage, wie weit die Pressefreiheit aus Art. 5 GG reicht und wann sie rechtswidrige Informationsbeschaffung nicht deckt. Außerdem geht es um die Einziehung von 5.400 Euro aus den Videoeinnahmen nach §§ 73 ff. StGB: Sind Werbeerlöse, die erst durch eigenständigen Videoschnitt und Upload entstehen, wirklich noch „Ertrag der Tat" oder greift der Staat hier in die wirtschaftliche Grundlage investigativer Arbeit ein?

Hier geht’s zur Folge „Doping aus strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode

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Transkript anzeigen

00:00:02:

00:00:12: Ich bin Volker Pietzsch, bei mir ist Dr.

00:00:14: Christian Rosinos.

00:00:16: Spätestens nach dem zwei zu eins der deutschen Nationalelf gegen die Elfenbeinküste am vergangenen Samstag ist ganz Deutschland im WM-Fieber.

00:00:25: Doch während sich die einen oder anderen schon auf das nächste Spiel freuen beschäftigt ein anderes Fußballturnier noch die Gerichte.

00:00:32: Unsere Heim-EM.E.M.

00:00:33: ... ... ... genauer gesagt, das Eröffnungsspiel in München!

00:00:38: Damals schlich sich ein YouTuber als falsches Maskottchen bis auf Spielfeld und nun fast zwei Jahre später hat das Amtsgericht München darüber geurteilt.

00:00:47: Es geht um Urkundenfälschung, um das Erschleichen von Leistungen und am Ende eine spannende Frage Wie weit darf investigativer Journalismus eigentlich gehen?

00:00:58: Aber fangen wir ganz vorne an... wie hat der Fall

00:01:01: begonnen?!

00:01:02: gab ein Fußball-Oper Meisterschaftsöffnungsspiel am vierzehnten Januar, in der Allianz Arena München.

00:01:09: Meistens werden sie noch daran erinnern.

00:01:11: Jedenfalls erschien dort einen YouTuber, der sich als das offizielle EM-Maskottin Albert verkleidete.

00:01:19: Gemeinsam mit einem Begleiter, den er als vermeintlichen Voluntäreinschleuste hatte und täuschte ähnliches Kostüm an und hatte auch zwei selbst hergestellt Arbeitsausweis aus dem Internet kopiert mit QR-Codes, und einen nachgemachten Parkausweis.

00:01:35: Zwar ließen sich diese beiden Akkreditierungen nicht an der Kontrolle scannen aber wegen des Parkausweises wurde er trotzdem durchgebogen.

00:01:43: Insoweit ist er dann quasi auf Spielfeld gelangt und hat dort während der Öffensreihe getanzt.

00:01:48: Angeblich.

00:01:48: das Ziel seiner eigenen Auswage nach ist eben die Sicherheitslücken bei dem Trainier bei der UEFA aufzudicken Und er hat das Ganze in einem YouTube-Video mit über drei Komma eins Millionen Aufrufen dokumentiert.

00:02:00: So, wie ging es

00:02:00: denn nach dieser

00:02:01: Aktion juristisch weiter bis es dann zur Verhandlung kam?

00:02:04: Ja, wie wir alle wissen kennt die FIFA oder die UEFA in diesem Fall und aber auch die Justiz natürlich mit solchen Späßen keine Gnade.

00:02:13: der Kollege wurde vor Ort festgenommen also als falsches Maskottchen auch viel.

00:02:19: Und die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungserfahren eingeleitet wegen Urkundfälschung, erschleichen von Leistungen Hausfriedensbruch und es wurde dann tatsächlich noch einen Straffehl nach vierhundert Sieben STPO erlassen.

00:02:31: Zunächst siebzig Tagesetze ab zweieinhalb zwölfzehneinhalb Tausend Euro plus fünftausend Vierhundert Euro.

00:02:38: eine Einziehung also insgesamt zweiundzwanzigtausende Neu-Neun Euro.

00:02:42: Dagegen hat der angeklagt also besagter Influencer YouTuber wie man so schön sagt Einspruch eingelegt.

00:02:49: Deswegen ist es dann sozusagen vor's Amtsgerecht

00:02:52: gegangen.

00:02:52: Wie hat das Amtsgericht in München am Ende entschieden?

00:02:56: Also, es wird berichtet so zu sagen dass er jetzt einer Geldstrafe verurteilt wurde nämlich zu sechzig Tage setzten.

00:03:03: A hundertfünfzig Euro also neuntausend Euro Geldstrafe was substanziell günstiger ist, hat sich das schon mal gelohnt.

00:03:10: und der YouTuber selbst berichtet nach der Urteilverkündung von Urkundungsfeldschulen in Flühenfällen Nach dem TGP, in Teil Einheit mit erschleichen Verleistung.

00:03:23: Das kennt man normalerweise aus den Schwarzfahren bei öffentlichen Verkehrsmitteln.

00:03:27: Nun gut!

00:03:28: Jedenfalls habe die Richterin und auch die Staatsverwaltschaft zu anerkannt dass den YouTuber ein gewisses investigatives Journalistisches Element zugrunde lag aber dies ja eben keine Freibriffe straft haben.

00:03:40: das unter ist noch nicht recht kräftig und die Berufung ist insoweit natürlich möglich.

00:03:45: Okay, kommen wir mal zu den einzelnen Vorwürfen.

00:03:47: Das Gericht sprach den YouTuber wegen Urkundenfälschung in mehreren Fällen.

00:03:51: Schuldig!

00:03:52: Wom geht's denn da genau?

00:03:54: Gut das wissen wir eigentlich gar nicht so richtig weil die Entscheidung ist ja noch gar nicht bekannt also sie sind noch nicht veröffentlicht worden.

00:04:00: aber laut dem YouTuber selbst wurde er wegen Ur-Kundenfältschungen in fünf Fällen vorurteilt.

00:04:06: im Video war auch zu sehen wie der Youtuber mehrere Arbeitsausweise und ein Parkschein herstellte.

00:04:12: Eine Urkunde nach zu den Sechzig-SDGB wiegt dann vor, wenn der Auslöse eine verkörperte Gedankenerklärung beweist wird im Rechtsverkehr darstellt und sich der Aussteller kennen lässt.

00:04:24: So war der Tag der YouTuber, dass er diesbezüglich nachvollziehbarerweise nicht verurteilt wurde, weil zum einen das im Video verwende Originalspark ausweislich aufwendbar war, zum anderen war auch nicht abschließend aufklärbar ob der Parkausweis einen Ausstellen, ein Weißwert wegen fehlender Personalisierung hatte und erkennen konnte.

00:04:43: Beim zweiten Vorwurf handelte es sich um das Erschleichen von Leistungen nach §.

00:04:47: twohundertundsechzig

00:04:49: A STGB.

00:04:49: Gibt es hier irgendwelche Besonderheiten?

00:04:52: Ne generell erfasst sie sich ja dass erschleichendes Zutritt zu einer Veranstaltung in Entgeltvermeidungsabsicht.

00:04:59: Und da steht zwar nichts im Gesetz des Textes aber ist es ein ungeschriebenes Merkmal?

00:05:03: nachher schon Meinung Es geht nur um Leistungen die bezogen werden die überhaupt Endgeldplätze angeboten werden.

00:05:10: Hier ist ja die Herausforderung, dass ein Maskottchen ausvertritt am Spielspielverdraht überhaupt nicht käuflich erwerblich ist.

00:05:17: Die Gegenteil sogar.

00:05:18: eigentlich erhält der Mensch oder die Person, die das Maskottjen in Kostüm darstellt, wahrscheinlich extrem schützt auch dafür so einen Entgelt.

00:05:29: Also soweit ist es natürlich schwierig juristisch aber insoweit könnte man quasi auch so ähnlich Argumentieren wie bei einem Trittbettfahrer ist eben kein endgälliges Angebot zur Beförderung auf diesem Wege vorgelegen haben.

00:05:42: Insoweit es sehr spannend, wie das Gericht das entschieden hat.

00:05:45: Wahrscheinlich hat er's auch des Schauen, des Fußballspiels abgestellt.

00:05:50: Ob der YouTuber in seinem Kostümchen da wirklich das Spiele genießen wollte oder ob es ihnen einfach in Mutterung gegen möglichst viele Clicks zu erzeugen, ist natürlich nicht bekannt.

00:06:02: also soweit warten wir sehr gespannt auf die Entscheidung Das Gericht, wenn es ein Rechtsmittel dagegen gibt und das wird wahrscheinlich die Rechtslandschaft erheblich verändert.

00:06:12: Nun handelt es sich bei dem YouTuber um einen gelernten Journalisten?

00:06:15: Und

00:06:15: sowohl die Richterin

00:06:16: als auch die Staatsanwaltschaft haben seine Aktionen als investigativen Journalist muss anerkannt.

00:06:21: Welche Rolle könnte das denn spielen bei der Strafbarkeit?

00:06:26: Naja also generell gilt ja der Schutz der Pressefreiheit nach Fünfabsatz Eins Satz Zwei Grundgesetz Ja und die Presse Freiheit gilt Mittlerweile für alle Medien, also die Beschränke auf Presse, Rundfunk, Film ist natürlich historisch bedingt.

00:06:42: Weil zum Zeitpunkt als das Grundgesetz quasi gemacht wurde gab es ja noch kein YouTuber.

00:06:48: Vielleicht ist das auch der Grund warum jemand geschafft hat einen sehr kurzes präzises Gesetz zu erstellen.

00:06:54: Dann könnte man sich mal die Frage stellen aber das ist ja sehr gelungen und deswegen kann man das eben auch entsprechend auslegen.

00:07:01: Das heißt, heutzutage würde man sagen dass auch YouTuber oder sogenannte Content Creators wenn sie journalistisch in irgendeiner Art und Weise tätig sind.

00:07:09: Auch vom Schutzbereich erfasst sind ja aber auch die Pressefreiheit ist kein schrankenloses Grund gesetzt.

00:07:15: das heißt das Strafrecht gilt auch für einen Journalisten Und eine rechtswidrig Informationsbeschaffung ist nicht von der pressefreien gedeckt.

00:07:22: also dagegen die spätere Veröffentlichungen kann zulässig sein.

00:07:27: Also der YouTuber hätte darüber berichten dürfen, aber die Recherche hätte nicht in dieser Art und Weise erfolgen dürfen oder er hätte sich erst dann nicht dabei ermischen lassen weil er im Kostüm kein hätte gewusst wer es gewesen ist.

00:07:38: Nun gibt's ja noch ein ganz anderer Aspekt bei der Geschichte nämlich er hat nebenbei eine erhebliche Lücke im Sicherheitskonzept der EM aufgezeigt.

00:07:46: Vielleicht schattet dieses Motiv da nicht das Vorgehen des YouTubers?

00:07:49: Na gut das war jetzt so'n bisschen kreativ, aber wir sind ja im Sportsbereich oder bei YouTube.

00:07:55: Also man könnte es durch die Frage stellen, ob ein rechtfertigender Notstand nach SGB als wirklicher Rechtfertigungsgrund vorgedegen haben könnte.

00:08:04: Indem erhebliche Lücken im Sicherheitskonzept bei so einer Großveranstaltung aufgedeckt wurden, bei denen für mehrere Millionen Besucher möglicherweise eine Gegenwertegefahr von Leib und Demen bestanden hätten.

00:08:18: Das ist schon, finde ich, relativ abstrakt ... wo das herkommen soll, aber könnte man jetzt mal argumentieren.

00:08:23: Jedenfalls müsste man gucken, war es erforderlich und verhältnismäßig?

00:08:26: Hätte man auch mit milderen Mitteln diese Informationen erlangen können?

00:08:30: Hättet man vielleicht auch nur das Betreten des Spielfelds quasi rügen können?

00:08:35: hätte sagen können ich bin hier reingekommen mit einem fälschten Parkausweis?

00:08:39: Hätte man dazu ein Video veröffentlichen müssen?

00:08:42: oder hätte man die EOE informieren müssen, hätte man sich dazu das Allvert-Kostüm anziehen müssen?

00:08:49: Fragen über Fragen sozusagen, die an der Stelle unbeantwortet bleiben.

00:08:54: Meine These wäre das mit wahrscheinlich nicht funktionieren mit Rechtfertigen.

00:08:59: aber wir können ja gucken ob es in einer Urteilsgründung steht und dann können wir uns vielleicht auch nochmal später zusammensetzen zu dem Thema.

00:09:08: Neben der Geldstrafe kommt es bei dem YouTuber noch zu einer Einziehung in Höhe von fünf tausend vierhundert Euro aus den Videoeinnahmen.

00:09:16: wie ist das einzuordnen?

00:09:18: Ja, das ist spannend.

00:09:19: Generell wenn der Taterträger eingezogen macht Transitzen von folgendem STGB Also abgeschüpfet im Prinzip was der Täter durch oder für die Tat rechtswidrigerweise erlangt hat.

00:09:30: Es geht dir darum dass rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile abgeschüpft werden sollen.

00:09:35: Genereell sagt man nach Protoprinzip.

00:09:37: es wird also quasi der Gesamtheit des Erlangten eingezugen Unabhängig davon was da für Kosten standen sind.

00:09:42: Das ist Albert Kostüm hat ja auch Geld gekostet im Zusammenhang mit den Straftaten erlangten Vorteil.

00:09:52: Die Straftate, also die Urgrundfälschung und der Ersteichung von Leistung stehen natürlich im unmittelbaren Zusammenhang dem Gedanken des Stadions.

00:09:59: Möglicherweise gibt es auch Werbeeinnahmen, die aus dem Video kommen.

00:10:03: Jetzt ist halt die Frage ist das der ertragter Straftat oder des journalistischen Arbeit?

00:10:07: Man würde natürlich sagen wenn man für eine Einziehung argumentieren möchte, dass gibt einen weiten Erlangsgriff.

00:10:12: vielleicht sind auch sozusagen da ist vielleicht auch mit einbezogen worden was man hätte bezahlen müssen Karte zu diesem Öffnungsfeier ich weiß nicht, vielleicht kosten die Euro.

00:10:24: Ich habe keine Ahnung was.

00:10:25: auch das wird man sich kritisch fragen müssen.

00:10:28: am end des Tages oder auch da wird es der Urteils vorbehalten.

00:10:31: aber jedenfalls alle YouTuber und Content kreatoren sein gefahren.

00:10:36: Das kann rechtlich teuer werden so Spaß.

00:10:38: Man sollte dann gucken dass man dafür ordentlich Sponsoren hat.

00:10:41: Aber wenn man das den konkreten besucht hinattributieren könnte, hätte man halt wieder das Problem, dass auch alles eingezogen werden kann.

00:10:49: Und das ist dann vielleicht auch das was die Bedeutung dieses Urteils für Medienhäuser, Content-Kreatoren oder Journalisten?

00:10:56: Genau also was man dadurch lernen kann sozusagen erstens die positive Nachricht ist auch journalistisch tätige YouTuber und Content-Creatoren sind von der Pressefreiheit geschützt aber recht zu den Informationsbeschaffungen in diesem Kontext bleibt einfach strafbar.

00:11:11: Insoweit ist eben auch die Abschiffung der Erlöse möglich, ganz klassisch.

00:11:15: Also faktisch verdient man dann halt nichts durch die investigative Arbeit, die man sich da wirklich vorher gemacht hat.

00:11:22: Das hat natürlich für den investigativen Journalismus einfach zu bedeuten dass es halt auch Abschreckungs-Effekte haben kann.

00:11:30: Ah das heißt vor man sich sowas überlegt sollte man sich doch mal die Frage stellen und was ich nochmal anwaltlich beraten lasst um so eine schlaue Idee sowas zu machen.

00:11:39: Wir zeichnen kurz vor dem Spiel der deutschen Mannschaft, Deutschland gegen Ecuador auf und dann lasst uns doch diese Episode mit deinem Tipp für dieses Spiel abschließen.

00:11:50: Ja also die Bedeutung ist sie werden sich schon besser wissen wahrscheinlich wenn Sie die Folgen gehört haben.

00:11:55: Vielleicht hatte ich das Recht vielleicht nicht?

00:11:57: Ich würde jetzt einfach sagen zwei Null

00:11:59: für Deutschland.

00:12:00: Danke Christian und auch vielen Dank an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern.

00:12:03: Wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Infoet.

00:12:08: Rosinos-onminus eher kommen!

00:12:11: Bis

00:12:11: zum nächsten Mal

00:12:31: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rossinuspartner.com.

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