Betrug und Compliancerisiken im Zusammenhang mit Legal Tech
Shownotes
Wer steckt eigentlich hinter dem Anspruch, der da gerade digital eingereicht wird? Bei digitalen Anspruchsportalen ist diese Frage oft schwerer zu beantworten, als es das Formular auf dem Bildschirm vermuten lässt.
In der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Rechtsanwalt Benjamin Kutzer über Betrug und Compliancerisiken im Zusammenhang mit Legal Tech. Im Fokus stehen digitale Anbieter, die fremdes Geld einziehen, verwalten und auskehren. Diese wissen dabei häufig nicht, wer tatsächlich auf der anderen Seite des Bildschirms sitzt. Benjamin Kutzer ordnet ein, wie sich Rechtsdienstleister nach dem RDG und Factoring-Anbieter voneinander unterscheiden und wie aus einer fehlenden Identitätsprüfung ein Betrugsrisiko werden kann.
Außerdem geht es um die Frage, mit welchen Compliance-Maßnahmen Legal Tech Unternehmen das Betrugsrisiko eindämmen können, ohne ihr Geschäftsmodell zu zerstören.
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00:00:02: Rosinus
00:00:03: on Air.
00:00:05: Der Criminal Compliance Podcast.
00:00:11: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcast.
00:00:15: Ich bin Volker Pietsch, bei mir ist heute Benjamin Kutzer.
00:00:18: Er ist seit Juli Rechtsanwalt hier bei Rosinos und Partner und hat bereits Berufserfahrung im Bereich Litigation gesammelt.
00:00:25: Wir werden heute über Betrug- und Compliance im Zusammenhang mit Legal Tech Anbietern sprechen.
00:00:31: Wir schauen heute auf digitale Anspruchsportale.
00:00:34: Anbiete die fremdes Geld einziehen verwalten und auskehren oft ohne zu wissen wer auf der anderen Seite des Bildschirms sitzt.
00:00:42: Wir sprechen konkret darüber, wie Kriminelle diese Portale ausnutzen um sich fremde Entschädigungen zu erschleichen und was Anbieter tun müssen um das zu verhindern.
00:00:52: Bevor wir tiefer ins Thema einsteigen machen wir uns die Begrifflichkeiten und die Ausgangslage klar.
00:00:57: es gibt am Markt nicht nur Rechtsdienstleister sondern auch Factoring-Anbieters mit ganz ähnlich wirkenden Geschäftsmodellen.
00:01:06: Worin liegt der Unterschied?
00:01:07: Und warum ist es für unser Thema wichtig?
00:01:09: Beide Modelle sehen auf den ersten Blick ähnlich aus.
00:01:13: Ein Anbieter setzt eine Forderung gegen einen Drücken, etwa ein Vermieter oder eine Airline durch und der eigentlich rechtliche Unterschrieb liegt dann in der Tour der Forderungen.
00:01:24: Es gibt zum Einen die Rechtsdienstleister.
00:01:27: das sind bei den Nickel-Tech Unternehmen aller Wege im Kassunternehmen nach § two Absatz zwei des Rechtsdiensteleistungsgewärtses Und Bei diesen ist es so dass die Forderum regelmäßig nur zur Einziehung abgetreten wird.
00:01:41: Man spricht auch von der sogenannten Kassuzession, wirtschaftlich bleibt damit der Grunde berechtigt da.
00:01:47: Der Anbieter zieht dabei eben Fremdes Geld ein und muss es dann nach §-IIIG, RDG unverzüglich auskehren oder auf einem Wunderkontenfahrwagen soweit die Verbindung meistens erfolgsabhängig besteht.
00:02:02: Die kann ja in der Praxis bei den meisten wiege und Tagunternehmen zwischen zwanzig ist oder fünfzig Prozent liegen sollte es zu einem Bericht zu erfahren kommen.
00:02:11: Die Aufsicht über die Rechtsdienstleister, die bei dem Bundesamt für Justiz dabei ist auf Voraussetzung einer Begrüßung nach § zehnt das Erdegeel.
00:02:22: Und wie arbeiten den gegenüber Factoring Anbieter?
00:02:25: Bei Factoring-Anbietern ist es so dass sie von Inkastunternehmen natürlich zu unterscheiden sind.
00:02:31: dort würde ich Forderungen dann nur angekauft und sprich auch im sogenannten Forderungsbau Und es findet insofern eigentlich der Paulrechts-Übertragungsstatt.
00:02:41: Der Angieter wird selbst neu erläufiger und das eingezogene Geld ist grundsätzlich auch eigenes Vermögen, weshalb eine Abgämpfung zu Inkastodienst heißt gerade keine Auskämpflicht nach Paragraph XG, RTG gesteht.
00:02:53: Was genau sind LegalTech Anbieter?
00:02:55: Und unter welchem Kategorie fallen sie?
00:02:58: LegalTechanbietern sind grundsächlich unsere Mähmenden.
00:03:01: Volume to cut from die Software, digitale Tools... oder automatisierte Services nutzen, um eben juristische Prozesse, Rechtsberatung und den Zugang zum recht schneller einfacher und günstiger zu gestalten.
00:03:15: Hauptreich und die Gezecharmietern sind relativ bekannter als auch Oportale.
00:03:21: Das sind wie gesagt mehr Praxis meistens Inklassunternehmen, die Ansprüche durchsetzen und Kunden also Verbraucher in der Regel dabei helfen, um kompliziert die Geld zurückzufordern.
00:03:34: Oftmals geht es dabei um Fluggastrechte, aber auch Mietminderung oder Erkündigungen.
00:03:40: Bei der Rechthinslice dann ist es so dass viele dieser verbrauchernahen Modelle sich eben auf die Registrierung als den Kasseldienstleister stützen, um eben die Forderungen außergerichtlich zunächst Geld ins Bemachen und gegebenenfalls später in einen weiteren Schritt sollte sich der Dritter also beispielsweise sein Vermieter oder eine Airline breitern zu bezahlen das dann auch gerichtlich für die Verbraucher durchsetzen.
00:04:06: Welche Pflichten treffen diese Unternehmen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz?
00:04:11: Grundsätzlich trifft dieser Unternehmen eine allgemeine Sorgwärtspflicht, LegalTech-Amita müssen sich natürlich an das Gesetz halten und dürfen keine falschen oder runder Ansprüche bei Gerichte einreifen.
00:04:24: Dabei besteht eine Prüfpflicht, die darin gilt dass man eben verpflichtet ist die Positivität der geltend gemachten Ansprücher zu prüfen, damit auch eben kein sogenanntes Durchreichen offensichtlich unbegründeter Forderung geschieht.
00:04:39: Weiterhin die Pflicht zur Registrierung und die Zufallästigkeitsprüfung nach § twelve RDD und einer Verneibung von Interessenkonflikten gegenüber den Verbrauchern was sich auch unter anderem aus § vier RDD ergibt sowie zuletzt die Dokumentationspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde dem Wiener.
00:05:02: Legal Tech-Unternehmen haben oft automatisierte Prozesse, das heißt hier gibt es natürlich auch gewisse Risiken zum Beispiel dass sich Fremde in die Auszahlungskette einschalten.
00:05:12: Wie sieht der Fall aus indem jemand einen Anspruch geltend macht der eben gar nicht zusteht?
00:05:17: Ganz genau so passiert in der Praxis tatsächlich relativ häufig.
00:05:21: Der Grundfall ist dass jemand ein Ausgleichssanspruch eines dritten Geld macht unter Verschreierungen seiner tatsächlichen Identität eben für sich selbst und auch auf seinen Konto.
00:05:32: Ein konkretes Beispiel wäre, dass ein Flug anlädelt wird.
00:05:36: der Fluggaps hat dann in der Linke einen Anspruch auf Entschließung gegen einen Flugunternehmen Und diesen Anspruch macht nun ein anderer, ohne dass der Fluggerst davon weiß.
00:05:49: Im Namen des Flugers ist Unterverschreierung seiner warten Identität durch das Rigeltech-Unternehmen gegenüber der Ehren geltend.
00:05:57: Welche Strafbarkeit kommt zu den Dritten, dann bei diesem Verhalten in Betracht?
00:06:02: In der Rede ist hier an einer Tat ein mittelbarer Täterschaft nach Paragra XXV Absatz eins Alternative zwei zu danken.
00:06:11: Beispielsweise kommt es hier ein getrunkener Paragrab XXIII-SGB in Betrag die Inkasso bzw.
00:06:17: wenn.
00:06:18: die Gesetzunternehmen agieren dabei als utdäubige Werkzeuge da sie eben durch die Einlage des Verbrauchers In das Portal jeweils die Airlines beispielsweise anschreiben und ihn gehen über die Ansprüche eben für diejenigen Geld machen, die sich als die wahren Anspruchsinhaber ausgeben.
00:06:37: Die Entschädigung wird anschließend auf das Konto des Ertrügers an Anfangsstrichen überwiesen werden.
00:06:45: Wer oder was wird in diesen Fall getäuscht?
00:06:49: Das ist der praktisch wichtigste Punkt und der rührt oft Übersehen.
00:06:54: setzt ja eine Übsung auch aus, wenige war ein Mensch hin.
00:06:58: Eine Maschine kann nicht erirren und vorgerichtlich läuft die Bearbeitung solcher Massenansprüche heute weitestgehend automatisiert, brüht also gar kein Mensch sondern nur ein System, scheidet dem Trogener ZDGB aus und einschläge ich wie über den Gegen-.
00:07:14: der Computerbetrug nach Fragezeiten brennt richtig A als DGB.
00:07:18: Erst wenn ein Sachbearbeiter die Vorgang tatsächlich grügt und entscheidet werden wir wiederum beim Betrug nach zu einer dreiundsechzig erst den Gebähn.
00:07:25: Gibt es noch weitere Straftaten, die auf Seiten desjenigen im Betrag kommen der eine fremde Forderung im eigenen Namen geltend macht?
00:07:33: Ja, wie wir doch tatsächlich anschließen sollte die Sache vor Recht landen was nicht so selten bastiert an ein Prozessbetrug oder einen verhobeten Prozess-Betrug für Paratierterschaft zu denken.
00:07:46: Sofern ein Anwalt eben für die Durchsetzungen der Ansprüche im Namen des Liedelzeitunternehmens verantwortlich ist, sollte das Gericht eben über die Vermögen der Beklagtenpartei verfügen und getäuscht werden.
00:07:59: Dabei wird hinaus dann auch Datenbedeckte in Betracht, etwa §.
00:08:05: oder §.
00:08:05: Forty Bundesdatenschutzgesetz durch das Anlegen des Online-Kunden-Kontos unter Identi-Case-Forschung, wie wir Ferner auch an eine Fälschung bewerfen.
00:08:17: Beweis erheblicher Daten, nach Pagas twohundertmalen Wichtig-SDGB zu denken.
00:08:22: Diese Masche funktioniert also weil das Legal Tech Unternehmen als Werkzeug missbraucht wird?
00:08:27: Woran hakt es bei deren Compliance und was begünstigt dem Betrug?
00:08:32: Ja, Compliance setzt in diesem Zusammenhang zunächst voraus dass man auch weiß mit wem man es zu tun hat Und die Geldmachung beim Ansprechen ist ja zunächst rein detail.
00:08:43: der Verbraucher trägt sein e-Mail-Adresser ein Kontaktdaten i-Bahn und klicke als letzten Schritt eben einen sogenannten Button.
00:08:53: Das ist die Button in der Übrung auf Trennungsverwirrung WGB an, was im Einzelnehmenden erledigt sein sollte.
00:09:00: Was hingegen nicht geschieht ist meist ein Identitätsbüchfunk bei vielen Niedersherkunternehmen keine Ausweisprüfung von nehmen auch kein Videoident verfahren oder einen Abgleich zwischen Vertragsinterlagen und der Person oder ein Abdeich zwischen den Anmeldendamen und dem Kontentenhaber.
00:09:21: Dies hat zur Freude, dass der Ambientar in drei Kernfragen nicht sicher edifizieren kann – diese bewirbeln erstens wer der Kunde ist, baldens steht ihm der geltend gemachte Anspruch überhaupt zu?
00:09:34: und drittens an wen kehrig das eingezogene Geld überhaupt aus?
00:09:38: Genau dieser Bücke ist gerade der Nährogen für Betrug durch Dritte.
00:09:43: Wer sich als Anspruchsenthaber ausgibt, ohne dass dies geprüft wird kann das Portal damit ungehindert als Werkzeug nutzen.
00:09:52: Gibt es denn überhaupt eine Rechtspflicht zur Identitätsprüfung oder ist das nur Best Practice?
00:09:57: Zunächst gibt es für Inkastunternehmen keine allgemeinen neue Customerparagrafen.
00:10:03: Eine Seichepflicht ergebe sich beispielsweise aus dem Geldwäsche-Gesetz einen Paragraph X Absatz eins Nummer eins GWG.
00:10:10: Wieder fallen in Passunternehmen nach §.
00:10:13: II Absatz I Nr.
00:10:14: XI GwG, nicht unterdurchsgewert.
00:10:17: Aber es gibt für Sie dennoch natürlichen Bündel von Pflichten das ohne Identitätsprüfung taktisch nicht erfüllbar ist.
00:10:24: Das ist die Auskehr nur an den Anfangsberechtigten, die in §.
00:10:29: IIIg vorgegeben ist.
00:10:31: §.IIIg Erdinge Die Zuveräßigkeit als Registrierungsvoraussetzung nach
00:10:36: §.,
00:10:38: So wie die Auflagen der Aufsicht bei §.
00:10:40: X Absatz III Alleghen, zusätzlich gibt es noch Datenschutzrechtlich und allgemein zivilrechtlich zu beachten, da was beim Datenschutzzartrags-Generdaten eben sonst an Unberechtigte gehen könnten und zilierrechtlich besteht ein Doppelzahnungsrisiko, weil die Zahlung an den nicht berechtigten durch Erfreien drückt.
00:11:03: Welche Maßnahmen minimieren denn das Betrugsrisiko?
00:11:07: Es ist zunächst erstmal, dass ein Compliance Management System etabliert wird, welches auffällig per Strukturiert erfasst und eskaliert.
00:11:15: Zudem soll unser System zur Identitätsprüfung genutzt werden um die Tatbelegenheit für Viertel von vornherein zu verringern.
00:11:24: Und wichtig ist natürlich auch Red Flex zu erkennen zum Beispiel das E-Mail dann fast nichts im Angegeben an Wohnsitz oder mehr der Ansprüche verschiedener Kunden von derselben IP oder Gerätekennung, so wie ihr das Austalungs-Konto vom Namen des Anwälters sah.
00:11:42: Wie lässt sich denn die Identität prüfen ohne das Geschäftsmodell zu zerstören?
00:11:48: Ja, eine Identitätsprüfung wäre eigentlich relativ einfach durch die Prüfung des Personalausweises in dem man vielleicht einfach die Ausweise der Verbraucher vornehmen lässt oder eben ein Video-Ident erfahren, durchführt ähnlich wie das bei der Registrierung für einen Bankkonto ist.
00:12:05: Da wird genaues und auch die Einführung einer kraniziertenotonischen Send natur betracht.
00:12:12: Und schließlich eben bei der Auszahlungslogik, dass die Auskehr nur auf einem dem Anwälter zu welchem barres Konto erfolgt also den es passagiert.
00:12:22: Danke für das Gespräch und auch vielen Dank an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern.
00:12:26: Und wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Info et rosinos minus onminus ercom.
00:12:34: Bis zum nächsten Mal!
00:12:37: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:12:47: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwelte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns!
00:12:54: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.
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