Rechtsprechungsupdate: EuGH zu Beweisverwertung und Datenschutz vor Gericht

Shownotes

Rechtswidrig beschaffte Beweise – vor Gericht trotzdem verwertbar?

Ein Login in das private eBay-Konto einer Mitarbeiterin, ein Schadensersatzstreit über 46.000 Euro und ein Gericht, das nicht weiß, ob es die so beschafften Daten überhaupt verwerten darf. Das LAG Niedersachsen setzte das Verfahren aus und legte Fragen dem EuGH vor.

Dr. Christian Rosinus ordnet in der aktuellen Folge das Urteil des EuGH vom 18. Juni 2026 (C-484/24) ein. Zur Klärung standen die Bestimmtheit der deutschen Prozessnormen, auf welche Rechtsgrundlage ein Gericht seine eigene Datenverarbeitung stützen darf und nach welchen Kriterien rechtswidrig erlangte Daten verwendet werden dürfen.

Besonders im Fokus steht die Abwägung zwischen Datenschutz und dem Recht auf ein faires Verfahren sowie die Frage, was der Grundsatz der Datenminimierung praktisch bedeutet. Außerdem geht es um Einzelfallprüfungen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Risiko für Datenschutzverstöße zu minimieren.

Hier geht’s zum Urteil des EuGH vom 18. Juni 2026 C 484/24: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62024CJ0484

Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode

Hier geht’s zur Folge „Compliance trifft Datenschutz - Interview mit Dr. Christoph Ritzer“ https://criminal-compliance.podigee.io/302-cr

https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Transkript anzeigen

00:00:03: Rosinus on Air, der Criminal Compliance

00:00:08: Podcast.

00:00:12: Ich bin Volker Klitsch.

00:00:13: bei mir ist Dr.

00:00:14: Christian Rosinuss herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcasts.

00:00:19: heute geht es um eine Frage mit der sich der Europäische Gerichtshof am achtzenden Juni zwetausendsechsundzwanzig beschäftigen musste dürfen Gerichte Beweise verwerten die möglicherweise rechtswidrig beschafft wurden und was bedeutet das für interne Ermittlungen?

00:00:35: Praktisch bedeutet das erst mal kurz gefasst, dass ein möglicher Datenschutzverstoß nicht automatisch dazu führt, dass die betroffenen Daten im Prozess unverwertbar sind.

00:00:46: Entscheidend bleiben die Fragen der Erfordernlichkeit und Erheblichkeit der Daten für die konkrete Streitfragen.

00:00:52: Anlass für diese Folge ist ein Vorlageverfahren aus Niedersachsen – was es passiert?

00:00:57: Ein Haustechnikunternehmen verklagt eine E-Mitarbeiterin auf Schadenersatz.

00:01:01: Der Vorwurf, sie haben Firmen eigene Gegenstände unerlaubt beim privaten E-Konto verkauft.

00:01:06: Der gelben gemachte Schaden lag bei über forty-sechtausend Euro.

00:01:10: Im Verfahren sollten Daten aus ihrem privaten e-Mailkonto eine Rolle spielen.

00:01:14: Diese Daten waren möglicherweise rechtswidig beschafft worden durch das einloggende Source des Geschäftswurs in das private e-mailkonto der Mitarbeiterinnen.

00:01:21: Wie war die prozessuale Situation?

00:01:23: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen setzte das Verfahren aus und legte im Europäischen Gericht zu Fragen zur Einordnung vor.

00:01:29: Das Gericht war sich nicht sicher, ob und wie es selbst mit diesen Daten umgehen darf ohne gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen.

00:01:35: Warum landete die Frage dann vor dem OGH?

00:01:37: ist die Frage nicht reines deutsches Prozessrecht.

00:01:40: Der Einwalt ist berechtigt und im Grundsatz stimmt er auch.

00:01:43: Die konkreten Regeln der Beweisaufnahmen, beweisverwertung richtet sich grundsätzlich nach nationalem Recht.

00:01:48: Dies muss jedoch durch lohnsrechtliche Vorgaben des DSGVO in der Grundrechtekarte erfüllen.

00:01:53: Hier liegt die Sache aber anders – das ist der Clouder-Vorlag!

00:01:56: Es ging nicht primär um die Frage ob ein Beweis verwertet werden darf sondern um den Schutzpersonen bezogener Daten durch das Gericht selbst.

00:02:01: Sobald ein Gericht personenbezogenen Daten verarbeitet und es tut, wenn man sie zu Kenntnissen nimmt In die akteaufenden Urteil verwertet ist es an die DSGVO gebunden.

00:02:11: Und dies ist europarechtlich geregelt, damit war der Weg nach Luxemburg eröffnet.

00:02:15: Zunächst musste sich der EUGH daher mit der Frage der Beweisverwertung beschäftigen – Ist das deutsche Prozess recht hinreichend bestimmt um den Anforderungen der DSGVO zu genügen?

00:02:26: Das LHG bezweifelt zwar, ob die allgemein gehaltenen deutschen Prozessregeln eine Datenverwertung tragen können.

00:02:32: Denn sie regeln wesentlich die Beweiswürdigung, sagen aber wenig man Datenschutz aus.

00:02:35: und der EURH stellt er aber fest.

00:02:37: Die deutschen Prozessenraum sind nicht automatisch unvereinbar mit der DSGVO.

00:02:41: Nach der unsionsrechtlichen Einordnung verfahren ist ein förmliches Parlamentsgesetz nicht zwingend erforderlich.

00:02:46: auch gefestigte Rechtsprechungen kann ausreichen wenn sie klar verlässlich und vorhersehbar ist einem legitimen Zweck dient und verhältnismäßig bleibt.

00:02:53: Das LHG muss aber selbst prüfen, ob die deutsche Rechtsprechung diese Anforderungen erfüllt.

00:02:58: Das ist anspruchsvoll weil die Beweisverwertung weitgehend richterecht ist.

00:03:01: Dürfen Gerichte Beweise verwenden, die sich jemand auf unerlaubtem Weg beschafft hat?

00:03:06: Der Gerichtshof sagt ja!

00:03:07: Jedenfalls gibt es kein absolutes Automatischbeweisverwärtungsverbot für Daten, die unter Verstoß gegen die DSGVO erlangt wurden.

00:03:14: Ein Datenschutzverstoß bei der Beschaffung führt also nicht von Selbststand zu dass das Beweismittel aus dem Verfahren ausgeschlossen wird.

00:03:20: Das gilt auch dann, wenn die vorliegende Partei kein berechtiges Interesse über das bloße Beweisinteresse hinaus hat.

00:03:27: Das klingt fast nach einem Freibrieb für Arbeitgeber die heimlich ermitteln!

00:03:30: Ist es wirklich so gemeint?

00:03:33: Nein ganz sicher nicht und diese Lesart wäre auch viel geleitet – der Gerichtshof wegt nämlich ab.

00:03:37: Auf der einen Seite das Recht auf Datenschutz aus den Grundrechtekarte, auf der anderen Seite das recht auf ein faires Verfahren.

00:03:43: Er misst ja Pflicht zur Aufklärung zu Entscheidungsfindungen dabei besonders gewichtbar aber eben nicht dass alleinige.

00:03:48: Gleichzeitig bleibt der Grundsatz, der Datenminimierung zu beachten.

00:03:51: Verwendet werden dürfen nur solche Daten, die für die Entscheidung erforderlich und erheblich sind.

00:03:56: Und das Gericht muss vor einer offenen Prüfung ob eine Anonymisierung möglich ist.

00:03:59: unter Umständen ist sie sogar geboten.

00:04:01: Was da aus allerdings nicht folgt, ist eine umfassende verhältnismäßigkeitsprüfung im deutschen Sinne.

00:04:06: Der Prüfauftrag ist konkret.

00:04:07: Erforderlichkeit und Erheblichkeit prüfen Daten minimieren einem wirkliche Anonymisierungen berücksichtigten.

00:04:12: Und was gilt, wenn bei so einer Beweisführung auch Daten von Menschen auftauchen die mit dem Streit gar nichts zu tun haben?

00:04:19: Also andere Nutzer der Verkaufsplattform.

00:04:21: Das ist ja praxisrelevant!

00:04:22: Den Verkauftplattformen und Firmenserver enthalten fast immer Daten vieler unbeteiliger Personen.

00:04:27: Der Gerichtshof stellt klar – das Krieg bleibt auch bei diesen Drittdaten uneingeschränkt an die DSGVO gebunden.

00:04:32: Unabhängig davon, worum es im eigentlichen Streit geht.

00:04:35: Ob sich eine Partei auf ein Datenschiedsverstoß zulassen eines dritten Berufen kann ist dagegen nicht urinolsrechtlich geregelt.

00:04:40: Das rechts sich nach dem nationalen Verfahrensrecht begrenzt die Gleichwertigkeit, Wirksamkeit und das Recht auf ein faires Verfahren.

00:04:46: Praktisch bedeutet es für die Gerichte Trittdaten wirklich Schwerzen anonymisieren oder nur in Auszügen vorlegen.

00:04:52: Unternehmen sollten Massendatentreter vor der Einrichtung sichten und auf dass erforderliche Vereinreichungen bei Gericht reduzieren.

00:04:59: Was bedeutet das für die Compliance und die Praxis im Unternehmen?

00:05:04: Wenn man Rechtswidrig erhobener oder gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßende Beweiserhebungsmethoden angewandt hat, bleibt insofern die Verwertung der entsprechenden Beweise in den richtigen Verfahren möglich.

00:05:18: Unabhängig davon kann natürlich trotzdem auch ein Usgeld-Krisiko für den konkreten Datenschutzerstoß bestehen und auch ein Schadenersatzkrisiko.

00:05:26: Man kann sich also quasi mit einem Ein Pyros Sieg sozusagen einhandelt, indem man einerseits den Prozess gewinnt und andererseits sich aber datenschutzrechtlich angreifbar macht.

00:05:36: Der Zugriff auf private Accounts von Mitarbeitenden ist wie natürlich nachvollziehbar... Datenschutzrechtlich hoch sensibel darf und sollte man im Regelfall Abstand nehmen.

00:05:46: Drittens, die private Nutzen betrieblicher Kommunikationsmittel sollte klar geregelt sein.

00:05:50: Eine saubere IT oder E-Mailrichting ersparten ernsthaft sehr viel Treib darüber worauf ein Arbeitgeber überhaupt zugreifend darf.

00:05:56: Auch für intern Ermittlungen gilt natürlich, die müssen anders bezogen zweckgebunden und verhältnismäßig zu sein.

00:06:01: Bedarfsmomente müssen dokumentiert werden, wilde Remite gepustet werden und auch dokumentiert wird dass man sie entsprechend gepust hat Und die richtigen Beteiligten sind, wie steht es einzubinden?

00:06:11: Nämlich Datenschutzbeauftragte.

00:06:12: Die Rechtsabteilung und die Komplexabteilungen unter Umständen, die IT- und aber auch die Personalabteilungs.

00:06:18: Was sollten unsere Hörerinnen aus diesem Urteil konkret mitnehmen?

00:06:22: Idealerweise ist bei der Beweiserhebung auf die Einhaltung insbesondere Datenschutztrundverordnung großer Wert zu legen.

00:06:31: Falls es im Einzelfall mal Auslebengeschwiegigkeiten gibt, bedeutet das nicht, dass der gesamten Beweis die gesamte Beweiserhebung nicht wirklich sein wird.

00:06:40: Danke für

00:06:40: das Gespräch, weitere Informationen wie immer in den Show-Notes.

00:06:44: Vielen Dank auch an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern!

00:06:46: Und wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Info at rosinos minus.

00:06:53: onminusr.com.

00:06:54: Bis

00:06:55: zum nächsten Mal.

00:06:56: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.

00:07:06: Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtseinwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns!

00:07:13: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.

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