Verfahrensdauer im Wirtschaftsstrafrecht – Interview mit Dr. Thomas Nuzinger
Shownotes
Wenn das Verfahren selbst zur Strafe wird
Was ist für Beschuldigte oft schlimmer als die drohende Sanktion selbst? Für viele die schiere Dauer des Ermittlungsverfahrens. Wirtschaftsstrafverfahren ziehen sich zunehmend über Jahre – mit erheblichen Folgen für Unternehmen und Betroffene, selbst wenn am Ende gar keine Anklage erhoben wird.
In der aktuellen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Nuzinger über eine aktuelle Studie der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV), veröffentlicht in der WiJ 1/2026. Über 500 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Verteidigerinnen und Verteidiger wurden dafür befragt – mit eindeutigem Ergebnis: 72 % der Befragten sehen die Verfahren im Schnitt um gut ein Jahr länger werden, häufige Verfahren dauern mittlerweile rund 2,6 Jahre, lange Verfahren laut 74 % der Befragten sogar über vier Jahre.
Besonders im Fokus steht, was das für die Verjährung nach § 78 StGB und § 376 AO bedeutet, warum gerade Steuerstraftaten und Verfahren nach § 266a StGB zu den größten Zeitfressern zählen und welche Rolle der häufige Wechsel zuständiger Staatsanwälte dabei spielt. Außerdem geht es um den Umgang mit wachsenden Datenmengen, den möglichen Beitrag künstlicher Intelligenz und die Frage, mit welchen drei Maßnahmen sich Ermittlungsverfahren spürbar beschleunigen ließen.
Hier geht‘s zur Studie der WisteV:
Dr. Nuzinger ist erreichbar unter: nuzinger@psn-rae.de.
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