Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Kronzeugen

Shownotes

Wer zuerst kommt, zahlt weniger – Die Kronzeugenregelung im Wirtschafts(straf)recht

 

Wer glaubt, mit dem Begriff „Kronzeuge” sei eine klar umrissene Rechtsfigur gemeint, irrt. Denn dahinter verbergen sich zwei grundverschiedene Regelungsregime – mit unterschiedlichen Voraussetzungen, unterschiedlichen Adressaten und vor allem unterschiedlichen Rechtsfolgen.

 

Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z” die strafrechtliche Aufklärungshilfe nach § 46b StGB einerseits und die kartellrechtliche Kronzeugenregelung nach §§ 81h ff. GWB andererseits. Besonders im Fokus steht die Frage, wann eine Offenbarung tatsächlich einen „wesentlichen” Aufklärungswert hat und warum weder die eine noch die andere Regelung einen Anspruch auf eine bestimmte Vergünstigung begründet. Außerdem geht es um die entscheidende Rolle der Rangfolge im Kartellrecht, um Kooperations- und Beendigungspflichten sowie um die Frage, warum eine Unternehmensentscheidung für einen Kronzeugenantrag nicht automatisch die persönliche Verteidigungsstrategie von Geschäftsführern und Mitarbeitenden bestimmt.

 

Dr. Rosinus ordnet zudem ein, worauf es ankommt, wenn sich ein Kartellverdacht durch einen Hinweis oder eine Durchsuchung verdichtet – von internen Entscheidungswegen bis zur Vertraulichkeit der Prüfung.

 

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