Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten

Shownotes

Können Vermögensvorteile aus längst verjährten Straftaten abgeschöpft werden?

Diese (vereinfachte) Frage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nach erhitzter Diskussion am 10. Februar 2021 entschieden. (BVerfG, B. v. 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19) Die Entscheidung betrifft insbesondere Unternehmen, denn in der Compliance-Praxis sind Einziehungsfragen ein Dauerbrenner.

Mit § 316h Satz 1 EGStGB hat der Gesetzgeber eine selbständige Einziehung von Taterträgen ermöglicht, auch wenn die zugrundeliegende Tat vor Einführung des Gesetzes verjährt ist. Das ist in der Literatur und der Praxis stark in Kritik geraten. Vor dem Hintergrund des „Rückwirkungsverbots“ stellte sich die äußerst bedeutsame Frage, ob eine solche Vermögensabschöpfung mit den Wertungen des Grundgesetztes zu vereinbaren ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun für Rechtssicherheit gesorgt. Ob diese Entscheidung in allen Punkten praxisgerecht ist, steht auf einem anderen Blatt.

Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge des Podcasts einen Überblick über die aktuelle Entscheidung des BVerfG vom 10. Februar 2021 und wie sich diese auf die Compliance-Praxis auswirken wird.

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