Verstöße gegen Tierschutzrecht sind Wirtschaftskriminalität

Shownotes

In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast geht es um das Thema Tierschutzstrafrecht - einen Bereich des Strafrechts, der kaum als Wirtschaftsstrafrecht wahrgenommen wird, obwohl viele Taten im Unternehmenskontext und zur Gewinnerzielung stattfinden.

Im Interview mit Dr. Christian Rosinus gibt Prof. Dr. Jens Bülte einen Überblick über den Aufbau des Tierschutzstrafrechts und bespricht die Schwachstellen, die im materiellen Tierschutzstrafrecht und in der Rechtsanwendung bestehen. Dabei spielt die zentrale Norm des § 17 Tierschutzgesetz eine wichtige Rolle. Die Vorschrift ist aber auf die Bestrafung von Einzeltätern ausgerichtet, und wird den vielfach in Unternehmen begangenen Tierquälereien nicht gerecht. Bei Fehlverhalten im Agrarsektor kommt ein strukturelles Vollzugsdefizit in Kontrolle und Strafverfolgung hinzu.

Darüber hinaus stellt Prof. Dr. Bülte mögliche und notwendige Reformansätze im Tierschutzstrafrecht vor, darunter die Schaffung speziell ausgebildeter Abteilungen in Strafverfolgungsbehörden und eine Anpassung der Strafvorschriften an die Bedingungen des modernen Wirtschaftsstrafrechts.

Abschließend geht es im Interview um den Compliance-Aspekt des Tierschutzstrafrechts und wichtige Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche eigene Strafbarkeitsrisiken beim Handeln mit tierischen Produkten.

Weitere Beiträge zum Thema von Prof. Dr. Bülte finden Sie unter:

https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Zur_faktischen_Straflosigkeit_institutionalisierter_Agrarkriminalitaet__GA_2018__35-56.pdf https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/sc_kom-lfgb_000_00editorial_01_2021_1_.pdf

Dr. Rosinus im Gespräch mit:

Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.

Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.

https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Kommentare (2)

Kamilla

Sehr interessantes Thema und doch auch erschreckende Bilanz der nicht Ahnung. Wenn man sich an manch massive und grausame Tierschutzverstöße der letzten Jahre erinnert, unfassbar, diese fast schon Bestätigung eines solchen Verhaltens. Das schafft auch keine Anreize es besser machen zu wollen wenn es eh weiter geht, egal ob man sich gesetzeskonform verhält oder eben nicht.

Hörer

Zu den Möglichkeiten durch Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit tierschutzwidrige Zustände in Nutztierbeständen abzustellen, müsste ergänzend noch m. E. auf die Möglichkeiten der Kürzung von EU-Beihilfen bei entsprechenden Verstößen verwiesen werden. Diese Kürzungen können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betriebe haben und so ein nicht zu unterschätzendes zweckdienliches Mittel darstellen.

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