Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Das Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht
Shownotes
In dieser Folge des Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus die kürzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Bußgeldverfahren bei DSGVO-Verstößen (Az. (526 OWi LG) 212 Js-OWi 1/20 (1/20)). Mit Beschluss vom 18. Februar 2021 hat das LG Berlin ein Bußgeldverfahren in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro eingestellt und der unmittelbaren Verbandshaftung im Datenschutzrecht eine Absage erteilt. Zur Begründung führte das LG Berlin aus, dass § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der die Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen regelt, auch im Bußgeldverfahren im Datenschutzrecht zu beachten sei. Der Erlass eines Bußgeldbescheides gegen eine juristische Person komme demnach nur in Betracht, wenn sich individuelles Verschulden von Organen oder Vertretern nachweisen lasse.
Die Entscheidung des LG Berlin steht im Widerspruch zum Urteil des LG Bonn (Az. 29 OWi 1/20), das wir in Folge 23 des Podcasts besprochen haben. In seinem Urteil vom 11. November 2020 hat das Landgericht Bonn die Anwendbarkeit von § 30 OWiG abgelehnt und sich für eine unmittelbare Verbandshaftung nach Vorbild des europäischen Kartellrechts ausgesprochen.
Die Entscheidung des LG Bonn vom 11. November 2020 finden Sie unter https://openjur.de/u/2310641.html. Die Entscheidung des LG Berlin vom 18. Februar 2021 finden Sie unter https://openjur.de/u/2331402.html.
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