Das Gutachten zum Umgang mit sexueller Gewalt im Erzbistum Köln - Interview mit Prof. Dr. Björn Gercke

Shownotes

Am 18. März 2021 hat Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Gercke | Wollschläger in Köln, ein Gutachten zu Verantwortlichkeiten im Umgang mit Taten sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln vorgestellt. Die Veröffentlichung hat hohe Wellen geschlagen – nicht nur unter Juristen und Kirchenangehörigen.

Ziel des Gutachtens war es zu ermitteln, ob es im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln zu Pflichtverletzungen gekommen ist, und mögliche Verantwortliche zu benennen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob das Erzbistum mit eingegangenen Verdachtsmeldungen angemessen verfahren ist. Zu diesem Zweck haben Prof. Dr. Gercke und sein Team, unter Mitwirkung renommierter Kirchenrechtler, über sechs Monate hinweg Verdachtsfälle von 1975 bis 2018 untersucht und aufgearbeitet, mehrere hundert Akten gesichtet und dutzende Verantwortungsträger des Erzbistums befragt – eine Herkulesaufgabe. Dabei haben nicht nur der lückenhafte Aktenbestand und das schiere Ausmaß des Untersuchungszeitraums das Team um Prof. Dr. Gercke vor Herausforderungen gestellt. Auch den medialen Druck galt es zu bewältigen.

Am Ende steht ein fast 900 Seiten starkes Dokument, öffentlich zugänglich und frei abrufbar. Eine Übersetzung ins Englische ist bereits beauftragt. Auch der Vatikan wird eine Kopie erhalten.

Im Interview mit Dr. Christian Rosinus berichtet Prof. Dr. Gercke, wie der Gutachtenauftrag auf seinem Schreibtisch gelandet ist und gibt Einblick in die Herangehensweise bei der Durchführung der Untersuchung. Außerdem geht es um die Frage, wie es Prof. Dr. Gercke und seinem Team gelungen ist, eine Untersuchung dieser Größenordnung erfolgreich zu führen und gleichzeitig die thematischen Besonderheiten des Untersuchungsgegenstandes angemessen zu berücksichtigen.

Das Gutachten der Kanzlei Gercke | Wollschläger finden Sie unter https://mam.erzbistum-koeln.de/m/2fce82a0f87ee070/original/Gutachten-Pflichtverletzungen-von-Diozesanverantwortlichen-im-Erzbistum-Koln-im-Umgang-mit-Fallen-sexuellen-Missbrauchs-zwischen-1975-und-2018.pdf

Weitere Informationen sowie Mitschnitte der Pressekonferenz vom 18. März 2021 unter https://www.erzbistum-koeln.de/news/Unabhaengige-Untersuchung-jetzt-online-einsehbar/

Dr. Rosinus im Gespräch mit:

Prof. Dr. Gercke ist in der Individual- und Unternehmensverteidigung tätig. Darüber hinaus berät und vertritt er in der Vorfeldberatung Unternehmen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einzelpersonen zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zur Vermeidung potentieller Risiken.

Prof. Dr. Gercke ist Honorarprofessor an der Universität zu Köln; er hält regelmäßig Vorträge in der anwaltlichen und universitären Ausbildung. Er ist Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer und war zuvor mehrere Jahre Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins. Er ist Mitherausgeber der seit 1981 erscheinenden Fachzeitschrift „Strafverteidiger“ an. Prof. Dr. Gercke ist Autor zahlreicher Beiträge zum Strafverfahrens- und Wirtschaftsstrafrecht.

Prof. Dr. Gercke ist erreichbar unter info@gw-strafsachen.de sowie telefonisch unter 0221 4767060.

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