Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

Shownotes

Die Vermögensabschöpfung, gesetzlich bezeichnet als Einziehung, spielt gerade im Wirtschaftsstrafrecht und in der Compliance-Praxis eine große Rolle. Vor dem Hintergrund, dass sich Straftaten nicht lohnen sollen, hat der Gesetzgeber das Recht der Vermögensabschöpfung 2017 grundlegend reformiert. Bei Straftaten mit Vermögensbezug greifen Staatsanwaltschaften und Gerichte regelmäßig zu Vermögensabschöpfungsmaßnahmen. Selbst bei verjährten Alttaten kommt noch die Anordnung einer Einziehung im selbständigen Verfahren in Betracht.

Aus Unternehmenssicht besonders relevant ist dabei die Möglichkeit einer sogenannten Dritteinziehung. Gemeint ist die Vermögensabschöpfung bei Dritten, die wirtschaftlich von der Tat profitiert haben. Der Stellenwert der Dritteinziehung zeigt sich aktuell insbesondere mit Blick auf die viel diskutierten Cum-Ex-Fälle.

Zunehmend machen Staatsanwaltschaften bereits früh im Ermittlungsverfahren von vorläufigen Maßnahmen wie Kontopfändungen Gebrauch. Trotz ihres vorläufigen Charakters können diese Maßnahmen für die Liquiditätssituation und Reputation eines Unternehmens schnell zum Problem werden – zumal zu diesem Zeitpunkt im Verfahren der Tatverdacht häufig noch nicht hinreichend geklärt ist.

Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Anouschka Velke Voraussetzungen und Grenzen der Einziehung von Taterträgen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, wenn Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Raum stehen. Dabei geht es im Podcast auch um die Frage, welche Vermögenswerte der Einziehung unterliegen und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit des Abzugs von Aufwendungen besteht.

Dr. Rosinus im Gespräch mit:

Dr. Anouschka Velke ist seit vielen Jahren als Rechtsanwältin im Wirtschaft- und Steuerstrafrecht tätig. Ihre berufliche Laufbahn begann sie 2004 in der wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzlei Prof. Dr. Hamm und Partner. Ab 2007 gehörte sie der wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzlei Dr. Dörr und Kollegen an. Im Sommer 2011 übernahm sie in Frankfurt die Standortleitung für den Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei PricewaterhouseCoopers (PwC Legal). 2016 gründete sie die Kanzlei Dr. Velke.

Dr. Anouschka Velke ist erreichbar unter info@kanzlei-velke.de oder telefonisch unter 069 153 240 260.

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