Die Europäische Staatsanwaltschaft

Shownotes

Im Juni dieses Jahres hat die Europäische Staatsanwaltschaft, die EPPO, ihre praktische Tätigkeit aufgenommen. 22 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich zu dieser supranationalen Behörde zusammengeschlossen, um Straftaten zulasten der finanziellen Interessen der EU künftig besser verfolgen zu können. Dies kann beispielsweise sogenannte Umsatzsteuerkarusselle, EU-Subventionen oder Ausschreibungsverfahren betreffen.

Für die Strafverteidigung bedeutet das, bei Sachverhalten mit Unionsbezug die Möglichkeit im Blick zu behalten, dass statt eines nationalen Ermittlungsverfahrens nun auch die neue EU-Behörde tätig werden kann - mit entsprechenden verfahrensrechtlichen Auswirkungen.

Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die Hintergründe der Implementation der neuen EU-Behörde, ihren Aufbau und ihre Zuständigkeit sowie den Ablauf eines von der EPPO geführten Ermittlungsverfahrens.

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