Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit gefälschten Corona-Impfpässen
Shownotes
Während bundesweit verstärkt die 2G-Plus-Regelung zur Anwendung kommt und über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert wird, häufen sich die Berichte über Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Verwendung gefälschter Impfausweise. Oft kommen diese zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats durch Vorlage des Impfausweises in einer Apotheke zum Einsatz.
Über die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens war sich die Rechtsprechung lange uneinig. Das Landgericht Osnabrück hat sich in einer Entscheidung vom 26. Oktober 2021 (3 Qs 38/21) dafür ausgesprochen, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nicht strafbar sei, weil es schlicht keinen passenden Straftatbestand für dieses Verhalten gebe.
Ende 2021 hat sich der Gesetzgeber der Thematik angenommen und mit Beschluss vom 18. November 2021 ein Reformgesetz verabschiedet, das Strafbarkeitslücken im Zusammenhang mit dem Ausstellen und Gebrauchen gefälschter Impfausweise schließen soll.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen das Gebrauchen eines gefälschten Impfausweises nach alter Rechtslage straflos bleiben konnte und welche Strafbarkeitsrisiken seit Inkrafttreten der Neuregelung am 24. November 2021 für Aussteller und Nutzer gefälschter Impfausweise bestehen.
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