Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance
Shownotes
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettengesetz – angenommen. Am 1. Januar 2023 wird das branchenübergreifend anwendbare Lieferkettengesetz in einer ersten Tranche in Kraft treten. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Gleichzeitig müssen Sorgfaltspflichten verhältnismäßig und für die Unternehmen in der täglichen Praxis umsetzbar sein.
Zusätzlich zu den nationalen Gesetzgebungsbemühungen wird das Thema auch auf europäischer Ebene adressiert. Ein erster Richtlinienentwurf liegt seit wenigen Wochen vor, der eine deutlich niedrigere Anwendungsschwelle als die deutsche Regelung vorsieht. Damit würden bereits Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen (bzw. 250 MitarbeiterInnen bei Unternehmen in bestimmten Risikosektoren) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, sofern bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. In diesem Zusammenhang stellt sich ferner die Frage, ob und in welchem Umfang eine Zentralisierung der Lieferketten-Compliance im Konzern zulässig ist.
Dr. Martin Schorn gibt im Interview mit Dr. Christian Rosinus einen Überblick über die aktuellen gesetzgeberischen Initiativen im Bereich Lieferketten-Compliance und bespricht, was den Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene von der Regelung im Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene unterscheidet. Außerdem geht es im Podcast um die Frage, was Unternehmen beachten müssen, um insbesondere für das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes gut aufgestellt zu sein.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Dr. Martin Schorn ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Pohlmann & Company in München. Pohlmann & Company vereint eine Rechtsanwaltskanzlei und eine Beratungsgesellschaft unter einem Dach und berät zu Compliance und Corporate Governance. Martin Schorn hat einen strafrechtlichen Schwerpunkt und berät insbesondere in der Verteidigung von Unternehmen in Wirtschaftsstrafverfahren, der Durchführung von internen Untersuchungen und bei der Gestaltung von Compliance-Management-Systemen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in den Bereichen Geldwäsche und Lieferkette-Compliance.
Dr. Martin Schorn ist erreichbar unter mschorn@pohlmann-company.com oder telefonisch unter +49 89 217 5841 79.
Neuer Kommentar