Rechtsprechungsupdate - BGH zur Fälschung von Impfpässen

Shownotes

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10. November 2022 (Az. 5 StR 283/22) erstmals mit der Frage, ob die Fälschung von Impfpässen nach dem alten Recht strafbar war, beschäftigt. Diese Gelegenheit hat der BGH genutzt, um klarzustellen, dass das Fälschen von Impfbescheinigungen nach alter Rechtslage als Urkundenfälschung strafbar war. Der Angeklagte trug in mehrere Impfausweise angebliche Corona-Impfungen ein, versah sie mit falschen Stempeln und unterschrieb sie als angeblicher Arzt. Die Ausweise waren dazu bestimmt, in Apotheken oder in der Gastronomie vorgelegt zu werden. Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten von dem Vorwurf der Urkundenfälschung frei, auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch aufgehoben.

Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die höchst praxisrelevante Entscheidung des BGH und bespricht die Argumentation und erklärt warum die Entscheidung trotz einer Gesetzesänderung noch wichtig ist.

Hier gehts zur Folge #86: https://criminal-compliance.podigee.io/86-rosinusonair

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