Krisenintervention und Unternehmerhaftung
Shownotes
In der heutigen Folge geht es um die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen und Unternehmern infolge rechtswidrigen Verhaltens. Herr Dr. Christian Rosinus spricht dazu mit Herrn Thomas Heinemann, Gastgeber des Business Resilience Podcast der Fernao Group. Dr. Rosinus gibt zunächst einen Überblick über das Thema und erklärt die Unterschiede zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung, sowie zwischen der Haftung des Unternehmens und der Haftung des Unternehmers. Anschließend erläutert Dr. Rosinus, inwiefern sich Unternehmen insbesondere durch D&O-Versicherungen für den Haftungsfall absichern können. Im Anschluss daran schildert er, welche Rolle rechtliche Beratung im Prozess der Krisenintervention spielt und zu welchem Zeitpunkt idealerweise ein Jurist oder eine Juristin hinzugezogen werden sollte. Abschließend gibt Dr. Rosinus Verhaltensempfehlungen für Unternehmen, die die Anbahnung eines Haftungsfalls befürchten.
Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Thomas Heinemann verantwortet als Head of Incident Response & Crisis Communication die gleichnamigen Geschäftsbereiche der fernao business resilience GmbH in Köln. Als strategischer Berater unterstützt er Unternehmen in der Akzeptanz-, Risiko- und Krisenkommunikation und ist als Krisenmanager nach Cybervorfällen in Unternehmen, Institutionen und Organisationen tätig. Er blickt auf 20 Jahre Erfahrung im Journalismus für Tageszeitungen, Magazine und Agenturen einschließlich der Investigativrecherche zurück. Als Gastgeber des Business Resilience Podcast unterstützt er die Hörerschaft dabei, eigene Risiken und neue Handlungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren.
Alle Folgen des Business Resilience Podcast finden Sie unter:
https://iugitas.eu/podcast/
Falls Sie Fragen zur Fernao Group haben, können Sie diese kontaktieren per E-Mail an: info@fernao.com
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens:
https://www.fernao.com/de/
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