Biometrische Entschlüsselung von mobilen Geräten durch Ermittlungsbehörden

Shownotes

In der heutigen Folge beleuchtet Dr. Rosinus gemeinsam mit Dr. Grzesiek die Befugnisse von Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit dem Zugriff auf mobile Geräte von Beschuldigten. Dr. Grzesiek erläutert, ob und wie Ermittlungsbehörden zwangsweise verschlüsselte Geräte durch PIN-Code, Fingerabdruck oder Face-ID entsperren dürfen. Dabei gehen sie auf die verschiedenen Ansichten in Literatur und Rechtsprechung ein. Anschließend gehen sie auf die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 14. Februar 2023 (11 Gs 69/23) ein. In dem zugrunde liegenden Fall hat die Polizei das Smartphone eines Beschuldigten gegen dessen Willen mittels Fingerabdrucks entsperrt und hierauf gespeicherte Daten im Ermittlungsverfahren verwendet. Abschließend werfen sie einen Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen in diesem Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz.

Hier geht´s zur Entscheidung des Landgerichts Ravensburg: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001538646 Hier geht´s zur Folge Nr. 174 Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO https://criminal-compliance.podigee.io/174-cr Hier geht´s zur Folge Nr. 185 Die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO https://criminal-compliance.podigee.io/185-cr

Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.