Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Beschlagnahme

Shownotes

Beschlagnahme, Sicherstellung, Durchsicht – was mit Ihren Gegenständen geschehen kann, wenn Ermittler vor der Tür stehen

Wann darf der Staat eigentlich Gegenstände von Personen mitnehmen und wann wird daraus ein rechtliches Problem? In dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ beleuchtet Dr. Christian Rosinus das Instrument der Beschlagnahme im Strafverfahren. Er erklärt, warum Ermittlungsbehörden Unterlagen, elektronische Daten oder andere Gegenstände sichern dürfen und unter welchen Voraussetzungen das rechtlich zulässig ist.

Besonders praxisrelevant: die Abgrenzung zur Sicherstellung, die Rolle des Richtervorbehalts und die oft unterschätzte Bedeutung der Durchsicht nach § 110 StPO. Dr. Rosinus zeigt auf, welche strategischen Überlegungen Unternehmen bei der Herausgabe von Daten anstellen sollten und welche Rechte Betroffene haben - etwa durch Beschwerde oder den Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

Außerdem geht es um typische Fallstricke: übermäßige Datensicherungen ohne klaren Tatbezug, jahrelange Durchsichten ohne gesetzliche Höchstdauer und den besonderen Schutz anwaltlicher Korrespondenz. Ein kompakter Überblick für alle, die sich mit Ermittlungsverfahren, Unternehmensdurchsuchungen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen beschäftigen.

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Hier geht’s zur Folge „Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“: https://criminal-compliance.podigee.io/167-roa

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Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: EGMR zu Beschlagnahme von Unterlagen interner Untersuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/242-cr

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Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinus on Air.

00:00:05: Der Criminal Compliance Podcast.

00:00:12: Ich bin Volker Pietzsch.

00:00:13: Bei mir ist Dr.

00:00:14: Christian Rosinus.

00:00:15: Beschlagnahme ist unser heutiges Thema.

00:00:18: Und bevor wir tiefer einsteigen, lass uns einmal ganz grundsätzlich klären, was versteht man eigentlich unter einer Beschlagnahme?

00:00:25: Also das Beschlagnahme ist ganz wichtig, ein ganz wichtiges Ermittlungsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Strafverfolgungsbehörden immer.

00:00:32: im wahrsten Sinne, die Ermittlungsbehörden können durch diesen staatlichen Hoheizakt amtlichen gewahrsam begründen, insbesondere dann bei einem bestimmten Gegenstand nicht freiwillig ausgegeben werden.

00:00:44: Also sie begründen im Prinzip amtliche gewahrsam und einen Gegenstand durch einem Schlagnahme.

00:00:49: Das muss man abgrenzen, da wissen die Kretschen manchmal in der Praxis fließen, aber es gibt einmal die Sicherstellung, können wir gleich nochmal drauf eingehen.

00:00:58: und dann aber auch die Beschlagnahme durch Polizeibehörden etwa nach Ordnungsrecht, also es ist dann eine präventive Beschlagnahmermaßnahme, die nicht die repräsentive Strafverform darstellt.

00:01:09: Warum werden Gegenstände beschlagnahmt?

00:01:12: Also die zwei klassischen Fälle sind eine Beweissicherung, also die Stärke auf den Gegenständen, die als Beweismittel für die Untersuchung in Betracht kommen.

00:01:20: Und das andere ist die Vermögenssicherung, also die Sicherung von Gegenständen.

00:01:24: zur späteren Einziehung nach dreinsätzlich von vorm Strafgesetzbuch, also Taterträge, Tatmittel oder Tatprodukte zum Beispiel, wo es eben darum geht, es dann später zur Vermögenssicherung zu verwerten.

00:01:36: Und welche Voraussetzungen müssen für eine Beschlagnahme vorliegen?

00:01:39: Generell

00:01:39: ist die Regelung, in der wir in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in der Regelung in.

00:01:52: Wie immer gibt es davon auch Ausnahmen.

00:01:53: Also bei Gefahr im Verzug dürfen die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen, meist die Polizei, eine Maßnahme anordnen, die dann aber einer nachträglichen, vielleicht hier in Bestätigung bedarf.

00:02:04: Und das wird auch sehr restriktiv aufgelegt.

00:02:06: Wichtig ist, dass der beschlagten Begegenstand als Beweismittel für die strafrechtliche Untersuchung erforderlich sein oder auf den Bedeutung sein muss.

00:02:14: Also den muss mittelbar oder unmittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung, Beweisabdingen, die soll sozusagen aus der jeweiligen Sicht dann eben für den potenziellen Straffolgenausbruch Beweisbedeutung haben.

00:02:28: und die Untersuchung, also die Straffolgeübersuchung ist quasi von der Einer bestraßenfahrend bis dann eben zum Rechtskräftengabschluss.

00:02:38: Es genügt einen sogenannten Anfangsverdach.

00:02:40: Es ist kein bestimmter erhöhter Verdachtsgrad erforderlich, aber natürlich gilt auch hier das Verhältnismäßigkeitsurinzip.

00:02:45: Das heißt, ein Beschlagnahmen ist nur dann verhältnismäßig oder erforderlich, wenn kein milderes Mittel vorliegt.

00:02:51: Zum Beispiel, wenn ich gegen eine Freiwillige herausgebe oder die Herausgabe von Kopien ausreicht.

00:02:57: Welche Gegenstände können denn überhaupt beschlagnahmt werden?

00:03:00: Also grundsätzlich können alle Gegenstände, die für die Untersuchung von Bedeutung sind, beschlagnahmt werden.

00:03:05: Besonders relevant im Bitterstrafrecht natürlich sind Papiere und elektronisch gesicherte Daten.

00:03:11: Das ist häufig der Großteil.

00:03:14: Also E-Mails, Server, Images, Cloud-Speicher, was auch immer, WhatsApps, also all diese Themen, die können.

00:03:21: da relevant sein.

00:03:22: Warum

00:03:22: ist es so wichtig, die Beschlagnahme von der Sicherstellung abzugrenzen?

00:03:26: Also generell kann man mal sagen, Gegenstände, die beschlagnahm werden, können noch nicht hergestellt werden.

00:03:30: Sicherstellung ist so ein bisschen, sie haben ein Freiburg-Charakter, deswegen kann man sozusagen, Dinge Freiburg herausgegeben werden, kann man die sicherstellen, die können dann zum Beispiel auch später einfach von der Polizei zurückgeben werden, weil sich ja keine richterliche Anordnung mit darf.

00:03:45: Spät auch nach Hundertzehn das Zippel ohne Rolle, die Sicherstellung.

00:03:50: Im Prinzip nennt man das dann Sicherstörung.

00:03:51: zur Durchsicht.

00:03:52: Also eins geht es in der Durchsicht, darunter TNSDPO.

00:03:55: Das ist quasi ein Zwischenschritt zwischen Durchsuchung und Schlagnahme.

00:03:59: Also häufig ist ja das Problem... dass die Beweisbedreutung von bestimmten Gegenständen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.

00:04:06: Sonst haben wir die Verhältnismäßigkeit.

00:04:09: Das heißt, wir dürfen ja eigentlich nur das oder der Staat darf eigentlich nur das beschlagnahmen, was auch überhaupt für den Fall relevant sein kann.

00:04:16: Ja, wie vorhin erörtert.

00:04:17: Denn es gibt manchmal sehr große Datenlängen, gerade bei elektronischen Daten ist das häufig der Fall.

00:04:22: Die kann ich nicht auf den ersten Blick im Rahmen einer Beschlusenmaßnahme etwa identifizieren.

00:04:28: Und... Ich kann die dann auch nicht vor Ort hinsichtlich ihrer Verfahrensrelevanz und Verwertbarkeit bewerten.

00:04:34: Und deshalb gibt es quasi die Möglichkeit, elektronische Daten und Unterlagen durchzusehen, um überhaupt festzustellen, ob die von relevant sein könnten.

00:04:44: Generell soll man das vor Ort machen.

00:04:46: In der Praxis ist es aber auch nicht möglich, wegen dieser großen Datenmengen, sodass häufig diese Unterlagen oder die elektronischen Daten mit Papier mitgenommen werden, vorläufig gesichert werden und dann durchgeguckt werden Aufverfahren, wenn man es etwa mit Stichworten uns öffnen.

00:05:02: Das ist im Wirtschaftsstrafrecht gerade im Kontext von großen elektronischen Datenmengen ein häufiges und auch probates Mittel.

00:05:13: Manchmal kommt es aber auch dazu, dass diese Daten ein jahrelang bei den Ermittlungsbehörden biegen, weil diese Auswertung, selbst diese erste Auswertung sozusagen ewig dauert, jeden Kapazitäten, großen Datenmengen.

00:05:26: und auch erforderlich forensischen Aufbereitungen.

00:05:29: Wie erhält man denn die beschlagnahmten Sachen zurück?

00:05:31: Man

00:05:31: erhält die dann zurück, bei dem Weißbett mehr Heldmente zurück, wenn das Verfahren rechtzeitig abgeschlossen ist und man braucht sie nicht mehr, sozusagen.

00:05:39: Bei der Einstiegungssicherung, also quasi zur Vermögenssicherung, wenn das Gericht ab Ende des Verfahrens keine Einstiegung des Gegenstampfs anordnet.

00:05:48: Und bei Surrogatdaten, also bei Kopien, zum Beispiel von Serverimages und so weiter und so fort, besteht ein Löschungsanspruch, wenn keine Beschlagnahme angeordnet wird oder die Daten nicht mehr benötigt werden.

00:06:01: Und wenn die Beschädigten gibt es auch unter Umständen einen Entschädigungsanspruch.

00:06:05: Also wenn die Behörde die Daten auf und eine unrechtmäßigen Maßnahme zugehalten hat und oder beschädigt hat.

00:06:12: Welche

00:06:13: Rechtsmittel stehen einer betroffenen Person zur Verfügung?

00:06:16: Genau, also generell kann man in der Beschwerde nach drinnen vier STPO gegen die richterlich anordnende Beschlagnahme erheben.

00:06:22: Dann kann auch bei der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder anderen quasi polizeilichen Maßnahmen eine andere auf gerichtliche Entscheidungsstellen.

00:06:33: Wichtig ist sozusagen, dass man frühzeitig anwaltlich interveniert und sich anguckt, ob das Sinn macht oder welchen Umständen das Sinn macht.

00:06:42: Das ist quasi sehr wichtig, dass man sich da anwaltlich warten lässt.

00:06:45: Welche

00:06:45: Probleme und Grenzen bestehen bei der Beschlagnahme?

00:06:48: Denn also erst mal ein generelles Verstoß gegen das Verhältnis, das Wahrscheinlichkeitsprinzip.

00:06:52: Also wenn man übermäßige Datensicherung macht zur Fishing Expeditions oder unzumutbar lange Sicherstände durchsicht von Daten.

00:07:02: Ich meine, ehrlicherweise wird man da heute mit Kopien arbeiten, sodass das praktisch Weltenrelevanz hat.

00:07:09: Weil Schwerbieten oder Bühlkrieg-Verfahrens verstößt natürlich sehr selten Vorkommen.

00:07:13: Gibt es unter Umständen, man über Reißverwertungsverbote.

00:07:18: Und man muss dann immer beachten, dass gerade bei Unternehmensverteidigung ist ja so, dass Unternehmen häufig kooperieren mit der Staatsverwaltschaft.

00:07:25: Da gibt es dann auch unter Umständen mal Datenlieferungsvereinbarungen, die mittlerweile auch teilweise explizit ausformuliert werden.

00:07:33: Man muss bei solchen Kooperationsmaßnahmen halt immer im Hinterkopf haben, je mehr Daten man freiwillt oder dest, desto geringer sind dann die Rechtsschutzmöglichkeiten am Ende.

00:07:42: Also das muss man einfach im Hinterkopf haben und das muss man sorgfältig abwägen.

00:07:46: Ist aber häufig dennoch ein sehr sinnvoller Schritt.

00:07:49: um zum einen quasi die Kooperation zu zeigen, was sich positiv im Verfahren auswirken kann, andererseits aber auch die Belastung für die Mitarbeitenden des Unternehmens durch solche Maßnahmen, die ergeblich sein können, auch zu senden.

00:08:02: Gibt

00:08:02: es auch Beschlagnahme für Boote?

00:08:04: Genau, es gibt besondere Schutzvorschriften und Verboten für Gegenstände von Berufsgehandysdrägern und Rechtsanwälten, insbesondere natürlich auch im Kontext der Strafverteidigung.

00:08:15: Es gibt bestimmte Beschlagnahme für Brote, für Gegenständen, Gewasern und von Zeugungsverwaltungsberechtigten und sonstigen Personen.

00:08:22: Generell, wie gesagt, verteilt der Korrespondenz ist auch beim Beschuldigen selbst immer beschlagnahmefrei.

00:08:29: Es gibt noch eine Ausnahme davon, wie immer.

00:08:32: Wenn der Berufsgeheimnis DREA selbst an der Tat beteiligt sein sollte und am Verdacht besteht, dann ist das wieder nicht der Fall.

00:08:39: Tatwerte, Zeuge oder Unterlagen außerhalb des Mandatsbezugs, also Beispiel, gerade bei Steuerberatern, Jahresabschlussunterlagen oder solche Sachen sind natürlich nicht beschwackt.

00:08:48: Bye.

00:08:49: Das war diese Episode des Criminal Compliance Podcast.

00:08:52: Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu dieser Episode haben oder Themenvorschläge für zukünftige Folgen, melden Sie sich wie immer gerne unter Info-Ed Rosinos-on-air kommen.

00:09:03: Danke fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

00:09:06: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.

00:09:16: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns.

00:09:23: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rosinus-partner.com.

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