Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Insolvenzverschleppung
Shownotes
Insolvenzverschleppung – Wenn Zögern zur Haftungsfalle wird
Nichts getan und trotzdem strafbar? Die Insolvenzverschleppung ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt: Sie kann bereits durch bloßes Nichtstun verwirklicht werden. Doch wann ist ein Unternehmen überhaupt insolvenzreif? Unter anderem diese Frage erläutert Dr. Christian Rosinus in der aktuellen Folge. Dabei geht er zunächst auf die Voraussetzungen der Insolvenzreife und der Antragspflicht nach § 15a InsO ein, bevor er auf die Abgrenzung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht auch dem Zeitfenster des „unverzüglichen" Handelns gewidmet, das in der Praxis oft schneller schließt, als Verantwortliche es tatsächlich wahrnehmen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenz geht es in der Folge zudem auch um die persönliche zivilrechtliche Durchgriffshaftung der Leitungsorgane. Dabei wird auch die Kostenfalle trotz bestehender D&O-Versicherungen erläutert und wie ein ausgereiftes Compliance Management System hilft, dem Haftungsrisiko zu entgehen.
Hier geht´s zur Folge „Update Insolvenzverschleppung und COVID-19-Pandemie“: https://criminal-compliance.podigee.io/30-30-rosinusonair
Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Seite der Insolvenz“: https://criminal-compliance.podigee.io/257-cr
Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr
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00:00:02: Rosinus
00:00:03: on Air, der Criminal Compliance
00:00:07: Podcast.
00:00:12: Ich bin Volker Pietsch.
00:00:12: bei mir ist Dr.
00:00:13: Christian Rosinos herzlich willkommen zum Criminal Complance Podcast!
00:00:17: Wir beschäftigen uns heute mit einem Thema das für Geschäftsführer existenzbedrohend sein kann die Insolvenzverschleppung ein Delikt bei dem die Fristen kurz und die persönlichen Haftungsrisiken immens sind.
00:00:30: was versteht man darunter?
00:00:32: Und wer es betroffen?
00:00:33: Also Inservenzverschleppung ist ein Tabletstand, der in der Inserventsordnung geregelt ist.
00:00:39: In Zwei und Fünfzehn A-Inservenzordnungen.
00:00:42: rechtlich ist es ein zugündetes echtes Unterlassensstatik.
00:00:46: Das heißt man verstößt gegen eine Handlungspflicht Und im Kern geht's darum dass man bei einer Inserventverstöpfung gegen die Pflicht verstößts Bei vorliegen eines inservenzer Öffnungsgrunds rechtzeitig einen Inservensantrag zu stellen.
00:01:00: Wer davon betroffen ist, sind in der Regel die Geschäftsleiter von juristischen Personen.
00:01:05: Also Geschäftsführer von der GMIH zum Beispiel oder der OG oder Vorstande der Aktiengesellschaft.
00:01:11: Personengesellschaft wie die OHG und die Quantitgesellschaften etwa sind nicht Insolvenzantragspflichtig nach fünftener Inso ebenso wenig natürliche Personen.
00:01:21: Bei Personengesellschaften, die keine natürliche Person als Haftungsträger haben mit zum Beispiel bei der GmbH und Coca-G gilt hingegen der Paragraf-Fünfzennahin so weiter.
00:01:31: Wer auch noch von der Insolvenzantragspflicht erfasst ist eine sogenannte faktische Geschäftsführer also Personen, die zwar nicht formell zur Geschäftsfrage bestellt sind aber quasi wie ein Geschäftsfuhrer agieren.
00:01:43: da gibt es eine ganz elaborierte Rechtsprechung wenn das auftritt.
00:01:46: Personen haften auch zivilrechtlich.
00:01:48: Das ist eine ganz häufig anzutreffende Konstellation in Insolvenzfällen, weil die eigentlichen Geschäftsführungsperson sich häufig fertilisieren und irgendwelche Grittperson oder Stroh-Geschäftsführer eingesetzt worden sind.
00:02:00: Wenn die Gesellschaft ohne organischen Organvertreter führungslos ist, dann gibt es sozusagen eine Hilfs- oder Ersatzzuständigkeit der jeweiligen Gesellschafter nach Fünfzehn Absatz drei von eins in so.
00:02:15: Wenn diese Gesellschafter selbst juristische Personen sind, also eine mehrstöckige Gesellschaftskonstruktion haben, dann sind das wiederum die Organe als etwa Geschäftsführer oder Vorstand der jeweiligen juristischen Person.
00:02:25: Bei der Aktiengesellschaft oder der eingetragenen Genossenschaft sind statt der Gesellschafter dann eben die Aufsichtsräte entsprechend antragspflichtig.
00:02:33: Man muss dazu wissen dass die Insolvenzantragspflicht nach der Inso auch für ausländische Körperschaften gilt wie etwa die Limited, die ihren Verwandlungssitz in Deutschland haben.
00:02:42: Und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine sogenannte Insolvenzreife eintritt?
00:02:48: Genau.
00:02:49: Es ist natürlich im Einzelfall sehr komplex und auch sehr genau zu prüfen.
00:02:54: vielleicht vereinfacht mal also.
00:02:56: zum einen muss natürlich ein Insolventgrund vorliegen.
00:03:00: der Insolvents Grund ist in Prinzip zwei Gestalte.
00:03:04: das gibt zwei primäre Insolvention Eröffnungsgründe nämlich die Zahlungsfähigkeit und die Überschuldung.
00:03:10: Es gibt auch noch die drohende Zahlungsunfähigkeit, aber da quasi gibt es diese Inservenzantragspflichten nicht.
00:03:15: Da kann man nur einen Inserventantrag stellen.
00:03:17: Also die Zahlungsunfähigkeit vereinfacht ausgedrückt nach siebzehn Inseln bedeutet die Unfähigkeit fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
00:03:24: Die wird meistens dann vermutet bei einer Zahlungserstellung.
00:03:28: Man kann da so ein Saumregel sagen zehn Prozent regeln wenn der Liquiditätslücke von mehr als zehn Prozent der fälligen Gesamtverbindlichkeiten nicht innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann.
00:03:38: Das ist sehr einzelfallabhängig, muss auch genau geprüft werden.
00:03:40: in so einer Konstellation und dann gibt es die Überschuldung.
00:03:44: da kann man sagen also wir haben einmal erst mal in der ersten Stufe dazu prüfen gibt's eine rechnerische Überschuldung, also übersteigen die Passivate aktiver zu Liquidationswerten.
00:03:54: Also muss man eine eigene Bilanz aufstellen, die das mit Liquidationswerden ansitzt, das Vermögen der Gesellschaft.
00:04:00: Und dann zu Frage zwei ist, besteht keine Fortbestimmungsprognose.
00:04:04: Also wenn ich eine fortbestimmungsprognose der Gesellschaft habe, dann hab' ich auch keinen Inservenzantragspflicht.
00:04:08: Das heißt, wenn quasi etwa durch einen Gutachten von einem Sanierungsberater oder so festgestellt wird das noch eine Fort-Setzungsprognose bei einer Gesellschaft vorliegt, dann kann auch bei einer Verschuldung die Inserventantragspflichte ausgeschlossen werden.
00:04:23: Wie unterscheidet sich die Überschuldung im rechtlichen Sinne von einer rein rechnerisch bilanziellen Überschuldung?
00:04:30: Der Unterschied ist tatsächlich, man kann sich durch diese positive Fortbestehungsprognose quasi aus dem Intervenzantragspflicht heraus retten.
00:04:39: Das heißt sie ist dann vorzunehmen oder anzunehmen wenn die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist.
00:04:46: das muss im Einzelfall natürlich vom qualifizierten Berater festgestellt werden.
00:04:51: da gibt es auch entsprechende Berechnungs- und Prognosemethoden.
00:04:55: Wichtig ist, dass man das laufend und fundiert prüft also gerade die Geschäftsführung, um Strafbarkeitsgesiken zu vermeiden zum Inservenzantrag verpflichtet wäre wenn die Inserventreife eintreten würde muss sich da wirklich laufen und fundieren damit auseinandersetzen idealerweise auch beraten lassen.
00:05:14: es gibt in bestimmten Krisensituationen Auch eine Frage, wie man jeweils die Prognosezeitraum befestigt und nicht dass es dann eistefallabhängig muss aber qualifiziert geprüft und bewertet werden.
00:05:31: Also generell sagt das Gesetz ja ohne schuldhaftes Zögern,
00:05:34: d.h.,
00:05:35: man muss das unverzüglich machen.
00:05:37: Es gibt quasi in verschiedenen Konstellationen so maximale Höchstfristen etwa drei Wochen bei der Zahlungsunfähigkeit sechs Wochen bei einer Überschuldung Und unverzüglich bedeutet, dass eine Sanierung aussichtslos sein muss.
00:05:51: Also wenn ich das sofort weiß, muss ich das natürlich dann auch so fortstellen kann eben nicht diese Wochenfristen abwarten.
00:05:58: In bestimmten Krisensituationen oder etwa in der Coronazeit gab es davon von diesen Fristenabweichungen oder es gab Vereinfachungen oder bestimmte Kriterien wurden bei der Insolvenzantragstellung komplett ausgesetzt.
00:06:09: gesetzlich aber das ist mal die Grundregel.
00:06:11: Welches persönliche Risiko tragen Manager im Falle einer Verschleppung sowohl Straf- als auch zivilrechtlich?
00:06:17: Strafrechtlich ist es eher strafstabbestanden.
00:06:20: Man kann also mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe... bei Vorsatz bis zu einem Jahr Freitagsschrafverfahrensigkeit bestraft werden.
00:06:27: Häufig gibt es noch Begleitelikte, das muss man klar dazu sagen.
00:06:29: also gibt wenige Inservenzverschleppungen die nicht möglicherweise auch Sozialversicherungsbetrug vorlegt weil die Sozialbeiträge zu spät gezahlt werden oder dann gibt es auch andere Delikte Bankrottdelikte da die da vielleicht auch noch mit dem Raum stehen könnten aber ist.
00:06:42: eine harte Folge ist dass zum Beispiel bei der vorsätzlichen Inservents verschleppung ein zwingendes fünfjähriges Verbot als Geschäftsführer zu agieren nach sechs GmbH gesetzt Auftritt, das ist eine sehr harte sozusagen Haftung die der Eintritt oder sehr harten Konsequenz.
00:06:58: Es gibt auch eine zivilrechtlich Durchgriffshaftung nämlich Die verspätete Inservenzantragstellung führt bei den Personen, die dazu verpflichtet sind in Inserventantragstellen zu durch Griffshaftungen auf Privatvermögen Für den Verkleppungsschaden was heißt für den Schaden der eintreten im Zeitraum zwischen dem der Inserventsantrag hätte gestellt werden müssen und den tatsächlichen Insolvenzantrag oder dem jeweiligen relevanten Zeitpunkt.
00:07:25: Ja, das ist eine sehr harte Konsequenz auch für das Privatvermögen.
00:07:30: Häufig ist es so dass auch DNO-Versicherungen durch die Konstellation nicht abdecken.
00:07:36: und ja weil die ganz häufig Insolventzen ausschließen oder sozusagen wenn ich eine vorsätzliche Insolvezerschleppung habe dann ja auch eine Straftat vorliegt die ausgeschlossen ist bei der DNO Versicherung was auch wichtig.
00:07:48: Es gibt dann auch noch Verhaltenspflichten in der Insolvenz, die nicht verstoßen werden darf.
00:07:53: Die dann auch zu einer zivilrechtlichen Haftung führen können.
00:07:56: Kann man sich auch wegen der Beihilfe oder Anstiftungen zur Beihhilfe strafbar machen?
00:08:01: Theoretisch geht das, praktisch kommt selten vor.
00:08:04: Also es gibt ganz normale Voraussetzungen der Beinhilfe und auch der Anstiflung.
00:08:09: dazu kommt häufig im Betracht bei anderen Gesellschaften oder auch manchmal bei Beratern, gerade Steuerberater oder Wirtschaftsbrutfer sind da von auch oder Umständen betroffen.
00:08:21: Bei der BAI für gerade braucht man ja den doppelten Gehilfenvorsatz und insofern müsste sich der Vorsatz beziehen auf die rechtswillige Hauptrat.
00:08:34: Gerade bei Berufsträgern schützt häufig die Rechtsprechung zu den berufsturbischen Verhaltensweisen, aber theoretisch ist das denkbar.
00:08:41: Da habe ich in der Praxis auch schon ein paar Mal erlebt.
00:08:42: Es geht aber in der Regel ganz gut aus weil natürlich dieser doppelte Gehilfensvorsatz nicht nachweisbar ist, aber man sollte da als Berater oder Beraterin auch vorsichtig sein, so eine Konzentration.
00:08:53: Danke Christian und auch vielen Dank an Sie liebe Hörerinnen und Hörers!
00:08:56: Bei Fragen oder Anmerkungen schreiben Sie uns jederzeit gerne an.
00:09:00: InfoEd.
00:09:01: Rosinos-onminus eher kommen.
00:09:03: Bis zur nächsten Ausgabe!
00:09:05: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:09:15: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwelte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns!
00:09:22: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.
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