Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Verjährung
Shownotes
Verjährung – Wenn die Zeit für den Staat abläuft
Wann ist eine Straftat wirklich „zu den Akten" gelegt? Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst scheint. Und auch wer glaubt, nach Ablauf der Verjährungsfrist sei alles ausgestanden, übersieht mitunter Stolperfallen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge das Zusammenspiel von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung und warum gerade bei Wirtschaftsdelikten die Fristen oft länger laufen, als man denkt. Besonders verzwickt: Wann die Frist zu laufen beginnt, bestimmt nicht nur der Kalender, sondern auch die Rechtsprechung des BGH. Im Fokus stehen außerdem die Unterbrechung und das Ruhen von Verjährungsfristen und warum selbst bei eingetretener Verfolgungsverjährung die Einziehung von Taterträgen oder eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche drohen können. Worauf es bei der Verteidigung ankommt und wie sich Betroffene gegen eine Verschleifung der Verjährung wehren können, erfahren Sie ebenfalls. Eine Folge für alle, die wissen wollen, wann die Zeit wirklich auf ihrer Seite ist.
Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Verjährung“: https://criminal-compliance.podigee.io/175-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten“: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair
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00:00:03: Rosinus
00:00:04: on Air,
00:00:06: der Criminal Compliance
00:00:07: Podcast.
00:00:11: Ich bin Volker Pietzsch bei mir ist Dr.
00:00:13: Christian Rosinos.
00:00:15: heute geht es um das Thema Verjährung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
00:00:21: fangen wir mit dem Grundprinzip an.
00:00:23: was genau ist Verjährung im Strafrecht?
00:00:26: Und warum gibt es sie
00:00:28: also?
00:00:28: verjähren strafig in ein Verfahrenshindernis dass von amt zwingend beachten ist.
00:00:32: Im Prinzip gibt's zwei Arten von.
00:00:36: Einerseits ist das die Verfolgungsverjährung und andererseits die Vollstreckungsverjährung.
00:00:41: Bei der Verfolgensverjhrung ist geregelt in den Achtendsebzig bis Achtundsevzig-C Strafgesetzbuch darf keine Straferfolgungen und keine Ahnung der Tat mehr erfolgen, bei der Vollstreckenverjahrung ist es so dass sie neunsebzig neunzebzig BSDGB gereglt.
00:00:57: da darf eine bereits rechtskräftig fängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden
00:01:03: d.h.,
00:01:04: da richtet sich die Frist nach der konkret verhängenden Strafe.
00:01:08: Hintergrund oder Idee bei der Verjährung ist generell, die gibt es ja auch in anderen Rechtsgebieten.
00:01:13: Das heißt man möchte Rechtssicherheit und Rechtsfrieden schaffen.
00:01:17: Nach so langen Zeiträumen sagt man eben das kein gesellschaftliches Sanktionsbedürfnis mehr dar.
00:01:24: Insoweit ist quasi die Straftat nicht mehr verfolgbar bzw.
00:01:28: vollstreckbar.
00:01:29: aber die Tat selbst bleibt natürlich unrecht.
00:01:32: In diesem Kontext muss man einfach wissen, zum Beispiel das Rückwirkungsverbot in Hundert drei Absatz zwei Grundgesetz schützt insoweit auch nur vor rückwirkender Straftründung und Verschärfungen nicht vor Verlängerung der Verjährungsfristen.
00:01:46: Und man muss auch dazu wissen dass es keine Verjährung gibt von Mord- und Völkermord.
00:01:52: Wie lange sind die Verjähringsfristen konkret bei den typischen Wirtschaftsdelikten?
00:01:57: Also es generell bestimmt sich die Frist nach der abstrakten Hübsstrafe des Tatbestands.
00:02:02: So ganz häufig ist die Verjährungsfrist fünf Jahre bei der Verfolgungsverjährung etwa bei der Untreue, beim Betrug im Rahmen der Korruptionssellekte und auch beim Grundfall der Steuerhinterziehungen.
00:02:13: Weder Strafverschärfungen, so in den Regelbeispielen noch Straftmilderungen zum Beispiel ein minder schwerer Fall
00:02:18: etc.,
00:02:19: verändern die Verjährungsfrist Aus allerdings der Verjährungsfrist.
00:02:23: verlängert sind eigenständige Qualifikations-Tatbestände, etwa zum Beispiel der Bandenbetrug.
00:02:28: Dann haben wir zehn Jahre Verfolgungsverjährung und im Steuerstraf ist ganz besonders wichtig die besonders schwere Steuenderziehungen verjährt erst nach fünfzehn Jahren Verfolgensverjährungen.
00:02:40: Insbesondere muss man auch gucken, dass der Straftatbestand vorsetzt oder fahrlässig verwirklicht worden wenn es entsprechende strafbarkeitsbegründende Merkmale auch im Fahrlässigkeitbereich gibt.
00:02:51: Prominentes Beispiel im Wirtschaftsstrafen ist die Inservenzverschleppung.
00:02:54: Da verjährt die vorsätzliche Inserventversteppung in fünf Jahren, die fahrlässig etwa drei Jahre.
00:03:00: und im Rahmen des Dreißig-Oweg also das Ordnungswidrigkeiten rechts etwa ist auch beachtlich dass die Verfolgungsfähigung sich aksessorisch an der Anknüpfungszahl richtet.
00:03:11: Das heißt nicht sowieso uns üblich im Oweg drei Jahre.
00:03:15: Wann beginnt die Frist zu laufen?
00:03:17: Maßgeblich für den Frist beginnen und ist die Beendigung der Tat nicht ihre Vollendung.
00:03:23: Und insoweit gilt der materielle Beendigungsbegriff des Bundesgerichtshofs, eine Tat erst beendet wenn das Tatunrecht vollständig verwirklicht ist.
00:03:32: Hätte beim Betrug ist Beendighung erst dann eingetreten bei dem letzten vom Vorsatz umfassenden Vermögensvorteil bzw.
00:03:39: Nachteil.
00:03:41: Bei der Steuerentertziehung etwa von Veranlagensteuern Durch Unterlassen ist wichtig zu wissen, dass der Beginn zudem Zeitpunkt stattfindet.
00:03:49: Zudem die Veranlagung stattgefunden hätte wenn die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht worden wäre.
00:03:55: Das ist quasi ein hypothetischer Zeitpunkt bei Fälligkeitssteuern, etwa bei der Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Umsatzsteuer mit Ablauf des Fälligkeitzeitpunkts und wichtig sind in dem Kontext auch etwa die Verjährungsbegehung.
00:04:08: bei Dauerdelikten geht erst los.
00:04:10: mit Ende des rechtswidrigen Zustands zum Beispiel bei der Insolvenzverschleppungen ist dann die Beendigung eingetreten, wenn die Pflicht zur Stellung des Intervenzantrags erfüllt ist.
00:04:19: Und bei Wichtiges auch der zu sechseinzig Jahre.
00:04:22: in den Kontext also da stellt man einheitlich auf das Verstreichen des jeweiligen Zählungfälligkeitszeitungs für die Beitragsschuldabduss war früher auch ein bisschen anders.
00:04:31: können Die verjährungsfristen im Strafrecht durch bestimmte Ereignisse beeinflusst werden so dass die Verfolgung länger möglich ist als in Paragraph seventy STGB vorgesehen.
00:04:40: Genau es gibt Sachvorhaltsumstände die eben eine Unterbrechung oder einen Ruhen der Verjährungsfristen auslösen.
00:04:49: Unterbrechen bedeutet, die Frist beginnt von neuem zu laufen.
00:04:52: Die abgelaufene Zeit bleibt unberücksichtigt.
00:04:55: Da gibt es einen abschließenden Katalog in § seventy C Abs.
00:04:58: eins Nummer eins bis zwölf.
00:05:01: Wichtigste Unterbrechnungshandlungen sind zum Beispiel die erste Beschuldigtenvernehmungen Bekanntgabe über die Einleitungsermittlungsverfahrens Zum Beispiel die Einlegung eines Steuerstrafverfahrenes Direktualität durch Suchen Anordnung in der Akte und Erhebung der öffentlichen Klage.
00:05:16: Im Gegensatz dazu steht das Ruhn, der Verjährung.
00:05:20: die Frist wird nur angehalten.
00:05:23: nach Wegfall der Grundfrist läuft die Restfrist.
00:05:25: weiteres also kein Neubeginn.
00:05:27: Ruhnderverjährungen ist untypischem Wettbewerbsstrafrecht.
00:05:30: es gibt es vermehrt im Kontext mit der Verfolgung von Sexual-Straftaten oder gibt's auch bei Verfahren gegen Bundestagsabgeordneten.
00:05:38: Die absolute Verärgung.
00:05:41: Unterbrechung ist dann eingetreten, wenn das doppelte gesetzliche Frist vorliegt.
00:05:47: Das heißt zum Beispiel zehn Jahre bei einer rundlegenden fünfjährigen Verjährungsfrist.
00:05:52: Rundzeiten nach seventy-beer stgb verlängern die absolute Verjahrungszeit also werden nicht auf die doppelten Fristen angenechnet.
00:05:59: Bei nach drei Sechs und siebzig Abgabenordnungen bei der schweren Steuerhinterziehung ist die absolute Verehrung nach den zwei Komma fünffachen der gesetzlichen Frist gegeben.
00:06:07: Das heißt, Steuerhinterziehung ist eines der am längst nicht verjähren Dedikte.
00:06:15: Was man wissen muss beim Dreißig-Oweg dann nochmal ergänzend unterbrechende Handeln gegen die Handlungspersonen, die sozusagen Anknüpfsperson sein soll wirkt gleichzeitig verjährungsunterbrechend auch gegenüber dem Verband.
00:06:29: Wenn die Verfolgungsverjährung eingetreten ist, ist man wirklich auf der sicheren Seite?
00:06:34: Nicht zwingen kommt darauf an, was man mit der sicheren Seite meint sozusagen.
00:06:37: Also die Verfolgungsverjährung schützt natürlich nur vor Strafverfolgen nicht vor anderen staatlichen Maßnahmen.
00:06:44: Ganz wichtiges Beispiel ist hier die Einziehung also die selbstständige Einziehungen nach seventy-six Aabstatt zwei STGB.
00:06:51: auch die Tat ertrehen können noch eingezogen werden wenn die zugrunde liegen Straftaten längst verjährt sind denn Einziehing ist nach der Diktion des Gesetzes und auch der Rechtsprechung keine Strafe, sondern Vermögensabschöpfung.
00:07:05: Darüber kann man sich trefflich streiten aber das Bundesverfassungsgericht hat darüber entschieden und gesagt es ist verfassungsrecht zulässig.
00:07:13: Das ist kein dem Schuldgrundsatz unterliegende Nebenstrafe.
00:07:17: Es ist ein oder falls eine Maßnahme mit einer Art Konditionsähnlichen Charakter.
00:07:23: Und auch beim Bereich der Geldwäsche.
00:07:25: die Verjährung der Vordat beseitigt rechtswidrige Herkunft des Vermögen nicht.
00:07:29: Das heißt auch nach Verjährungen bis Grunde dicken kann eine Geldwäsche aus der Straftat erlangten Vermögenswerte erfolgen.
00:07:36: Wer also Geld aus einer längst verjährten Straftate verschiebt, verwaltet oder nutzt, macht sich weiterhin der Geldwäsche strafbar.
00:07:44: Maßgeblich für die Verjährung ist dann natürlich alleine, denkt logisch, der Tatzeitpunkt der Geldwaschahandlung.
00:07:51: Geldwæsche selbst verjährt in fünf Jahren bzw.
00:07:54: in zehn Jahren in besonders schweren Fällen.
00:07:57: Schauen wir jetzt mal auf die Verteidigungseite.
00:07:59: Wie geht ein Strafverteidiger konkret vor, wenn er Verheerung geltend machen will?
00:08:04: Also das nächste muss man sagen, Verheering ist von Amtswegen zu prüfen.
00:08:08: Das ist ein Verfahrenshindernis für die Verehrung eingetretenes.
00:08:10: D.h.,
00:08:11: es ist nicht nur so dass die Veteidigung sondern auch das Gerichte und die Staatsanwaltschaft darauf achten muss.
00:08:17: Daher in einer idealen Welt müsste die Verehnung nicht durch die Vetteidigung gelten gemacht werden.
00:08:22: Praktisch ist es aber auch so, dass ganz häufig das übersehen wird oder eben andere Rechtsauffassung zum Verjährungsbeginn oder Ende vertreten werden.
00:08:30: Oder zu Unterbrechungstabbeständen und Umständen.
00:08:33: Das heißt als Verteidiger ist es ein sehr wichtiges Aufgaben zu prüfen ob und inwieweit Verjährungen eingetreten sind.
00:08:41: Das hat auch insoweit Bedeutung ist, dass man selbstständig prüffen muss etwa im Steuerrecht bei der Frage der Verjährung.
00:08:49: dann gibt es eben Sonderregeln, aber auch im Hinblick auf die Selbstanzeige ist das natürlich ein ganz wichtiger Aspekt.
00:08:56: Und die Fristberechnung ist sehr fehleramtfällig.
00:08:59: da kommt es häufig zu Fehler also dass sich lohnt sich damit auseinanderzusetzen.
00:09:04: manchmal kann man auch sozusagen spielen wenn man Qualifikationstatbestände rechtlich etwa angreifen kann so dass nur noch das Grunddelikt übrig bleibt oder man sich in Regelbeispiele wechselt sozusagen die rechtliche Einordnung eines bestimmten Tatgestehens, kann das natürlich erhebliche Auswirk auf die Verjährung haben.
00:09:25: Dichwort
00:09:26: Verschleifung der Verjährung – was steckt dahinter und wie kann sich die Verteidigung dagegen wehren?
00:09:32: Ja also was man damit meint ist im Prinzip dass die Strafverfolgungsbehörden systematisch versuchen die Verjahrung hinaus zu zögern dem wiederholten Unterbrechungshandlungen erfolgen oft ohne Wissen der Beschuldigten.
00:09:45: zum Beispiel Reicht der handschriftliche Lichter vermerkt zur Anordnung einer Vernehmung als Unterbrechungshandlung, auch wenn die Vernehmen nicht stattfindet und man nie irgendwie davon erfährt.
00:09:56: Generell ist es so dass nach der RISPV Nr.
00:09:58: twenty-二 Staatsanwältinnen und Staatsanwalte verpflichtet sind den Grundgedanken der Fähre zu berücksichtigen denn eindrucksvolles zu verhindern.
00:10:06: allerdings ist das natürlich auch auf grundhäufig mangelnder Kapazitäten bei den Strafverfolgungsorganen oder Sachbearbeiterwechsel Konstitutionen auftreten können, in denen Verjährung droht und dann wird gerne mal sowas gemacht.
00:10:19: Da gibt es Grenzen aber ist es einfach wichtig dass man als Verteidigung darauf achtet.
00:10:25: Man muss dann prüfen sind die Durchsuchungsbeschlüsse etwa formell wirksam gemacht.
00:10:31: Gegen den ist überhaupt die Unterbrechungsstandung durchgeführt worden also eine Maßnahme gegen einen Mitbeschuldigten der bricht nur bei dem Bezug zu den eigenen Taten.
00:10:40: das ist auch wichtig im Kontext.
00:10:44: Es gibt keine Analogie im Verjährungsunterbrechungsrecht, zum Beispiel.
00:10:48: Beschlüsse über die Telekommunikationsüberwachung sind keine Maßnahmen, die die Verjährungen unterbrechen
00:10:54: würden.".
00:10:56: Vielen Dank für diese Information und vielen dank auch an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern!
00:11:00: Und wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter InfoEd Rosinos-onminus Air kommen – bis zum nächsten Mal.
00:11:10: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:11:20: Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtseinwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens – natürlich auch gerne an uns!
00:11:27: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.
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